Hallo Leute,
ich habe gestern abend mit ein paar Bekannten in der Runde gesessen und da sind wir irgendwie auf das Thema Autodiebstahl usw. gekommen. Und somit öffnete sich eine endlose Diskussion, die immernoch nicht vollständig geklärt ist.
Im Prinzip geht es nur um folgende Frage: Wem gehört ein Auto? Dem, der im Brief steht, oder dem, der den Brief hat?
Wir haben einen Film geguckt, in dem ein Auto geklaut wurde und sind dann über "So einfach geht das in Echt gar nicht..." bis hin zu "Gehört ihm das Auto, wenn zufälligerweise der Brief im Handschuhfach liegt?" gekommen... ist totaler Quatsch, aber interessiert mich jetzt. :D
Hintergrund ist einfach: Stellt euch vor ihr findet ein Auto, dass nicht abgeschlossen ist, und in dessen Handschuhfach liegt der dazugehöre Fahrzeugbrief. Die Schlüssel (und den Schein) hat man nicht. Könnte man dann einfach zum Straßenverkehrsamt gehen, den Wagen auf sich melden und die Schlüssel vom "Vorbesitzer" fordern? Wäre man dann im Recht, sodass man letztendlich ein neues Auto hat?
Ich bin kein Panzerknacker oder so, aber auf sowas kommt man schonmal.^^
Ich hab auch schon bei google gesucht, aber dort finde ich keine klare Antwort. Und hier vermischt sich KFZ-Wissen mit dem erforderlichen juristischen Wissen.
Bearbeitet von: Chilly am 30.05.2012 um 20:01:55