Wem gehört nun das Diagnoseprotokoll.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.05.2010
Deutschland
53 Beiträge
Hallo Leutz, Hallo Syndikatler.
Ich habe hier mal eine Frage.
Als BMW Kunde der ein Problem an einem Fahrzeug hat, fährt man doch unter normalen Umständen zuerst zum Freundlichen um den Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Mein Kundenberater, der auch ein Freund von mir ist, gibt mir ohne Aufforderung eine Kopie des Protokolls mit, nun ist dieser im Urlaub und ich musste zu einen anderen Kundenberater. Dieser weigerte sich mir eine Kopie des Protokolls zu machen mit den Worten, dass dies eine Vorgabe seitens München sei.
Ich sagte ihm daraufhin das Ich hier eine Dienstleistung, für die ich bezahle, in Anspruch nehme und das ich erwarten kann entsprechende Unterlagen als Kopie zu erhalten.
Der Kundenberater blieb stur, ich aber auch. Ich bezahlte diesmal nicht. Wenn mein Freund aus dem Urlaub zurückkommt, werde ich das klären.
Kann mir hier einer, sagen (bitte sachlich) wie die tatsächliche Situation nun ist.
Gruß
De BMW Dirk
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW-Dirk,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wem gehört nun das Diagnoseprotokoll."!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
dann würd ich mal bei münchen anrufen und schauen was die sagen ...... aber ich würd es nicht direkt fragen sondern eher im falle wenn du fehler auslesen möchtesst und ob du da auch das protokoll in org. oder kopie mitbekommen kannst , da du alles für die fahrzeughistorie aufheben und dokumentieren willst .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Hallo,
habe das Protokoll oder eine Kopie immer bekommen, wo gibt es denn sowas, du bezahlst ja auch dafür oder?
warum sollte man sowas nicht bekommen? ist ja nichts spektakuläres dabei :S
Ausserdem fährst du ja für das Protokoll hin!
Extra für diese Antwort loggte ich mich ein.
Das Diagnoseprotokoll ist Eigentum der Werkstatt bzw. Autohauses.
So ist es und nicht anders.
Zitat:
Extra für diese Antwort loggte ich mich ein.
Das Diagnoseprotokoll ist Eigentum der Werkstatt bzw. Autohauses.
So ist es und nicht anders.
(Zitat von: Bardock)
und wo steht das ? in den AGB der Werkstatt ? oder ist das immer so ?
ich hätte jetzt auch gedacht....ich bezahle für eine Leistung und möchte dafür die Unterlagen haben
da du dich ja jetzt extra eingeloggt hast..gib uns input :)
Gruss
Nun, ich kenne dich als ......nun ja, doch cleveren User, deshalb fasse ich
dein Smiley nicht sarkastisch auf. Im Internet muss man schließlich immer
aufpassen. Daher antworte ich.
Im direkten Wortlaut muss das nirgendwo stehen.
In den AGB schon gar nicht. Das ist etwas ganz anderes.
Genauso steht nirgendwo, das ein Ausdruck, sofern
überhaupt vorhanden, ausgehändigt wird.
Ein Diagnoseprotokoll muss nie ausgedruckt werden.
Es kann, muss aber nicht. Wird es, dann aus purer Freundlichkeit.
Man bezahlt auch nicht für den Ausdruck oder fährt extra dafür dahin,
sondern für die Leistung, und das ist die Diagnose. Ein eventueller
Ausdruck ändert die Sachlage in keiner Weise.
Ein Ausdruck dient ausschließlich dem Monteur um später nachzulesen
und dem Hersteller zwecks Gewährleistungs- oder Kulanzansprüche.
Im Grunde will ich es nicht schreiben, ich tue es dennoch um evtl.
Diskussionen zu vermeiden: Ich selbst bin ein Diagnoseexperte,
fange da an wo andere längst aufhören und kenne auch die rechtliche
Seite der Branche bestens. Das schreibe ich nicht um anzugeben, sondern
damit klar wird das hiermit ein Insider schreibt. Den das ist mehr Wert als
viele Threadseiten "denke, sollte, eigentlich, könnte sein, müsste".
Edit:
Ach übrigens: Zum einen steht es auch u.a. in den Händlerverträgen, den Softwarelizensen
und den Programmen und muss oft bei jedem Programmstart akzeptiert werden.
Zum anderen ist es Vertragsbestandteil beim Erwerb der Programme.
Ausserdem fällt die Druckfunktion sukzessive weg. Auch solche Scherze wie
"Bildschirmspeicherung" oder andere diverse Kopiervorgänge können nicht mehr
umgangen werden.
Bearbeitet von: Bardock am 02.05.2012 um 19:02:12
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.05.2010
Deutschland
53 Beiträge
Hallo Bardock,
lange nichts mehr von dir gelesen, es freut mich aber dass du dich meiner Frage konstruktiv annimmst. Mit meinem vielen Problemen, die ich den letzten in Monaten an meinem BMW hatte, bist du mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden, dafür ein supergroßes Lob und ein herzlichstes Dankeschön. Dein Wissen und dein Engagement zu meinen Problemen beeindrucken mich heute noch sehr. Offen gesagt hätte ich am liebsten dir den Wagen gebracht (auf Bezahlung) damit du ihn auf Herz und Nieren prüfen kannst und ich die Probleme durch den Freundlichen beiseiteschaffen hätte können.
Hier mein Versuch nach einer Disconacht morgens um halb sechs und ca. 2 Promille im Kopf meine Gedanken nieder zu schreiben. :-)
Als Insider steht dir sicherlich ein ganz anders Know How und Wissen zur Verfügung so viel ist wohl klar. Mit deiner Antwort kann und will ich mich aber im Augenblick nicht ganz zufriedengeben.
Auch ich bin kein Freund von hätte, wäre, würde, eigentlich, denke, sollte, könnte und und und…..
Ich stelle mir dazu immer noch folgende Fragen und verstehe mich BITTE nicht falsch:
Wo steht geschrieben, dass das Protokoll Eigentum der Werkstatt ist. Wer legt hier die Bestimmungen fest, dass es sich hier um Eigentum des Autohauses handelt. Gibt es zu diesem Thema überhaupt eine rechtliche Richtlinie oder sind das nur interne mündliche Bestimmungen, Schriftlich ist jedenfalls weder in der AGB noch sonst wo was zu finden, nirgends wird das Handling von Diagnoseprotokollen dem Kunden gegenüber dokumentiert.
Fakt ist, kein Vertrags-Autohaus würde eigenmächtig und ohne Auftrag von seitens der Zentrale handeln. Jede kleinste Schraube, die ich beim Händler kaufe, bleibt lt. Vertragsbedingung bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers, warum ist über das Thema Protokolle nichts zu finden. Wo steht geschrieben, dass ich als zahlender Kunde nur die Diagnose in sich selbst als Dienstleistung in Anspruch nehme und nicht auch die Dokumentation dazu. (Diese Frage konnte mir übrigens selbst in München keiner beantworten). Wo liegt die Logik darin, dass ein Kundenberater aus Freundlichkeit ein Protokollkopie rausgibt und der andere wiederum nicht.
Zur Sachlage, nur die Freundlichen sind imstande über Ihre Software intensiv auf mein Fahrzeug zu zugreifen, ich fühle mich zur Lokalisierung eines Problems beim Freundlichen, und wenn ich danach eine freie Werkstatt wählen, würde wollen dadurch extrem beschnitten da mir und der freien Werkstatt die Daten nicht zur Verfügung stehen. Und ich bin der Meinung, dass ich irgendwo schon mal gelesen habe, dass sich diesbezüglich die Gesetzgebung zum Thema freie Werkstattwahl und Garantieansprüche sich zum Nachteil der Vertragswerkstätten geändert hat.
Für mich sind das nur gedankliche Einwürfe, im Grunde bekomme ich ja meine Protokolle wenn mein KD Männiken da ist. Hier geht es mir um das Grundsätzliche.
Ich will zu diesem Thema sicherlich keine große Geschichte machen aber eine klare Linie würden für BMW Autohäuser wie auch für BMW Kunden mehr als von Vorteil sein.
Grüßle
De BMW Dirk
Grüß dich Dirk,
keine Sorge, ich fasse es schon richtig auf.
Das steht in den Anwendungsbedingungen
vieler Softwares. "Nur für interne Zwecke" oder
"nicht zur Herausgabe bestimmt" sind solche
typischen Formulierungen.
Das ist auch bei Reparaturleitfäden so.
Ausnahmen bilden z.B. Zeiterfassungen, also
wie lange dauert eine bestimmte Tätigkeit.
Es gibt auch sehr seltene Ausnahmen, bei denen
seitens der Softwarehersteller Protokolle heraus-
gegeben werden dürfen, aber das ist selten.
Da das Autohaus genau genommen eine sog.
"juristische Person" ist und somit Eigentümer
dieser Software bzw. das Recht auf deren Nutzung
hat, ist das Autohaus der Eigentümer dieser Audrucke.
Eigentümer ist das Autohaus genau genommen, Besitzer
derjenige der es in Händen hat, also dessen Habhaft ist.
Ich bin mir sicher, wenn in diesem Absatz etwas falsches
steht was die juristische Seite anbelangt, kann mb100 es
wohl richtig stellen.
Serviceberater sind auch nur Menschen. Der eine sieht es
eben locker und gibt es raus, auch Reparaturleitfäden, der
andere eben nicht weil er streng nach Vorschrift arbeitet.
Und das ist demjenigen nichtmal vorzuwerfen. Es gab schon
zahlreiche Diskussionen und Ärgernisse aufgrund solcher
Protokolle, z.B. Vorwürfe man hätte nicht korrekt gearbeitet
oder die Rechnung sei zu hoch, obwohl die meisten Leute die
das dann vortragen das Protokoll nicht korrekt interpretieren
können. Du Dirk, bist damit NICHT gemeint. Ich schreibe es
allgemein.
Genau genommen dürfen Reparaturleitfäden seitens einer
Werkstatt auch nicht einfach nach belieben ausgedruckt und
an die Leute verteilt werden. Dafür gibts wieder Richtlinien
nach der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), und diese
wird auch ständig novelliert und ist sehr umfangreich. Wenn man
es genau nehmen will. Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß..........
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.05.2010
Deutschland
53 Beiträge
Hatte heute ein Gespräch mit meinem Kundenberater-Männiken.
Bardock du hast in deiner Argumentation absolut recht.
Unglaublich das man als Kunde auf die Gutmüdigkeit des Kundenberaters angewiesen ist, um ein Diagnose-Protokoll zu bekommen.
Da nirgendwo das Handling der Protokolle geschrieben steht, wäre es sinnvoll dem Kunden auf den Auftragserteilungen und auch auf Rechnungen hin zu weisen das aufgrund der Lizensoftware eine Herausgabe nicht erfolgen kann und wird. Woher soll ich als Kunde wissen was interne Lizensen dürfen oder nicht. Wären diese Verhältnisse klar definiert, würde dieses Thread nicht existieren.
Naja lassen wir es darauf beruhen.
Grüßle an alle, die sich hier zur Wort gemeldet haben.
De BMW Dirk
Ja, ist halt (leider) so.
Nun, im Grunde ist es ja so das es nicht
herausgegeben wird. Nur fand eine, ich
nenne es mal: Werteverschiebung statt.
Es wird oft herausgegeben obwohl es nicht
statthaft ist und das hat sich dann eben so
eingebürgert. Das wird, obwohl falsch, als
"korrekt" gewertet. Beispiel: Man kauft irgendwo
etwas und kann es oft zurückgeben wenn es
doch nicht gefällt, z.B. einen DVD-Player, obwohl
der Händler sowas nicht muss. Und die meisten
Bürger denken immernoch man hat immer 14 tägiges
Rückgaberecht.
Dirk, du weisst ja: Wenn man immer normal in normaler
Stimme seine Sachlage vorträgt, kommt man immer weiter.
Die Nörgler und Besserwisser werden immer genau unter
die Lupe genommen, die "entspannten" bekommen mehr
Leistung als sie bezahlen, oft kostenlos. Zumindest bei mir
und ich weiss es auch von anderen. Von dir weiss ich das
du normal bist, aber da gibts auch andere Kaliber.
Ich kann mir auch vorstellen, das der Serviceberater, der das
Protokoll nicht ausgehändigt hat, schon ein gebranntes Kind
ist. Es KANN sein. Er war immer kulant und hilfsbereit, und einmal
gabs einen Fall, da wurde es ihm dann zum Verhängnis. Da hat
der Kunde dann Stress gemacht. Egal welcher Natur. Kann sein.
Hab ich selbst schon erlebt. Leidvolle Erfahrung. Seitdem bin
auch ich vorsichtig.
Nun denn, trotz alledem ein interessantes Thema.
Bis dann Dirk.
Mitglied seit: 20.08.2004
85777 oder München
Deutschland
2730 Beiträge
Kann aber auch sein, dass er den Fehlerspeicher ausversehen gelöscht hat, ohne vorher auszulesen.
Somit kann er auch nix ausdrucken.
<-- see on the left side
Zitat:
Ich bin mir sicher, wenn in diesem Absatz etwas falsches
steht was die juristische Seite anbelangt, kann mb100 es
wohl richtig stellen.
(Zitat von: Bardock)
Da Du mich ansprichst, tu ich das mal... ;-)
Zitat:
Da das Autohaus genau genommen eine sog.
"juristische Person" ist
(Zitat von: Bardock)
Das stimmt net ganz. Das Autohaus is nur dann ne juristische Person, wenn es als Kapitalgesellschaft geführt wird. Also als GmbH, AG, KGaA, UG. Die jur. Personen, die keine Handelsgesellschaften sind, lass ich mal raus. Sind in dem Zusammenhang ohne Belang.
Wird das Autohaus / die Werkstatt als Personenhandelsgesellschaft (oHG, KG, GmbH & Co.KG), Einzelunternehmen oder GbR geführt, ist es / sie keine juristische Person. Dennoch kommts unterm Strich, also bezogen auf die Frage des Eigentums an der Software (ob das Autohaus nun wirklich Eigentümer an der Software wird oder nur ne Nutzungslizenz erwirbt, sei mal dahingestellt => kommt sicher auf den Vertrag und den Willen der Vertragspartner bzw. v.a. des Erstellers der Software an) aufs Gleiche raus. Nur ne kleine gesellschaftsrechtliche Feinheit.
Dennoch schließ ich mich Dir an: nen Anspruch auf das Serviceprotokoll hat man allenfalls dann, wenn es im Wartungsvertrag oder den AGB des Autohauses positiv geregelt ist. Also wenn drin steht: "Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Kopie des Serviceprotokolls" oder so ähnlich...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.05.2010
Deutschland
53 Beiträge
Mittlerweile ist für mich alles einleuchtend und ich habe es auch verstanden, danke für euer Feedback.
Aber...... <<<<<<<< und das Wort ist normalerweise nicht meine Art.
Unabhängig, wie die Gesellschaft nun gestrickt ist, juristisch oder nicht. Fakt ist, dass der Kunde darauf hingewiesen werden sollte, dass ihm ein Protokoll nicht zusteht, sondern nur die Leistung in sich selbst. Interne Software-Lizenzen hin oder her, mich als Kunde interessiert so was nicht und schon gar nicht, wenn ich als Kunde nicht darüber in Kenntnis gesetzt werde.
Würden wir hier eine Umfrage starten würde das so ziemlich jeder BMW Fahrer genau so sehen.
Grüßle
BMW Dirk
Danke dir Mathias.
Hm, ich dachte ich hätte das mit der GmbH noch geschrieben.
Diese Regelungen. Das es da Ausnahmen gibt weiss ich.
Aber es stimmt, kommt oben als Allgemein gehalten rüber. ;)
Dirk, da kann man machen was man will, Umfrage hin oder her.
Natürlich würde da fast ein jeder dafür stimmen, so ist der
(all)gemeine Bürger nun mal gestrickt. Genauso wenn man
fragt, ob man die auf deutschen Strassen vielen Schilder reduzieren
solle, würde auch ein jeder mit -ja- stimmen. Bei näherer Betrachtung
ergeben sie jedoch Sinn. Lass mal ein Baustellenschild fehlen, der erste
der über eine Stahlplatte fährt die JEDER sieht, rennt sofort wegen einem
fehlenden Hinweisschild zum Anwalt.
Zitat:
Kann aber auch sein, dass er den Fehlerspeicher ausversehen gelöscht hat, ohne vorher auszulesen.
Somit kann er auch nix ausdrucken.
(Zitat von: kiese)
Das ist mit den aktuellen Testern gar nicht mehr möglich.
Man kann erst löschen nachdem alles ausgelesen wurde.
Vorher kommt man schon gar nicht erst zu dem Menüpunkt "FS löschen".
Das Auslesen startet im Übrigen auch automatisch wenn man in den Diagnosebereich wechslt.
Mit den alten DIS und GT1 konnte man den FS löschen ohne auszulesen.
MfG