Xenon vor 2000 ohne LWR und SRA?!
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Zitat:
Zitat:
allerdings wer will Dir nachweisen, das das Fahrzeug vor 4/2000 und nicht danach mit Xenon nachgerüstet wurde, wenn Du die Scheinis aus diesem Baujahr verbaut hast?
"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)
Zitat:
Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort
Mit anderen Worten..."Du bist zu faul um die Suchfunktion zu benutzen"?
(Zitat von: Fresh Prinz)
Nein mit anderen Worten man findet nichts. Man könnte das ganze auch umdrehen, dass man zu faul ist einfach mal zu antworten ;-) aber im Grunde hab ich es schon selbst rausgefunden. Hab die Xenons mal angeschlossen. Der Scheinwerfer bzw. Leuchtmittel funktionieren. Dennoch habe ich mir 6000K Leuchtmittel bestellt für beide Seiten.
Ich hab die Scheinwerfer sehr günstig erstanden. Zwei Xenon Scheinwerfer mit allen Steuer- und Zündgeräten und Leuchtmittel Original BMW/Bosch (schwarzer Inlay) für unter 100 Euro. Jetzt das Problem. Obere Halter sind gebrochen. Hat jemand sich da schonmal gedanken gemacht wie man sie oben dann befestigt. Unten ist ja kein Problem. Aber oben ginge es dann am Besten nur mit einem Eisenwinkel oder? Oder hat jemand eine andere Idee?
Ich habe dann die alten Halogenscheinwerfer übrig mit schwarzem Inlay. Was wären die denn noch Wert? Einfach mal bei eBay reinstellen oder?
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMWElite,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Xenon vor 2000 ohne LWR und SRA?!"!
Gruß
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Ich möchte einfach nur wissen wo ich die xenon sw anschließe und ob ein neuer kabelbaum nötig ist! Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort
(Zitat von: BMWElite)
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In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)
Ist klar, meine Aussage bezog sich auf den Umstand wenn der Wagen werksseitig aber mit Halogenlicht ausgerüstet...und vor dem Stichtag, also vor dem 01.04.2000 mit Original-Xenon nachgerüstet wurde
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Mitglied seit: 31.05.2009
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2648 Beiträge
Zitat:
Ist klar, meine Aussage bezog sich auf den Umstand wenn der Wagen werksseitig aber mit Halogenlicht ausgerüstet...und vor dem Stichtag, also vor dem 01.04.2000 mit Original-Xenon nachgerüstet wurde
Auch hier dürfte es anhand der Serienr. am Scheinwerfer bzw den Steuergeräten über den Hersteller herauszufinden sein!
Dass die Rennleitung sich allerdings diese Müge macht bezweifle ich...
Evtl der Prüfe nach einem Unfall wenn die Scheinwerfer als verursacher im Verdacht sehn!
Könnte zB. in Verbindung mit SMD Angel Eyes passieren...
One of the last wild Ducks!
Der E46 hat die Betriebserlaubnis mit Xenonscheinwerfer mit ALWR und SWRA.
Ab dem Modelljahr 2000 (Ab Sept.'99) konnte es als extra gewählt werden.
Umrüstung also nur komplett. Eintragung nicht notwendig.
Das Gehäuse der Scheinwerfer sind imho gleich. Deshalb könnte man den inneren
Xenon-Teil in das H7 Gehäuse umbauen.
P.S. Der Kabelsatz zum Scheinwerfer ist anders.
Bearbeitet von: joecrashE36 am 07.06.2012 um 00:41:46
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
(Zitat von: Papa76)
Nein.
War das konkrete Fahrzeug vor dem 1.4.2000 mit einem Xenon-System ohne ALWR und SWRA verbaut, so darf diese erhalten bleiben, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Bestandschutz).
War das Fahrzeug vor dem 1.4.2000 nicht mit Xenon ausgerüstet und wird es nach dem 1.4.2000 mit Xenon ausgerüstet, so sind ALWR und SWRA vorgeschrieben. Das es für das Fahrzeug eine Musterzulassung mit Xenon gibt, spielt dabei keine Rolle.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Zitat:
Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
(Zitat von: Papa76)
Nein.
War das konkrete Fahrzeug vor dem 1.4.2000 mit einem Xenon-System ohne ALWR und SWRA verbaut, so darf diese erhalten bleiben, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Bestandschutz).
War das Fahrzeug vor dem 1.4.2000 nicht mit Xenon ausgerüstet und wird es nach dem 1.4.2000 mit Xenon ausgerüstet, so sind ALWR und SWRA vorgeschrieben. Das es für das Fahrzeug eine Musterzulassung mit Xenon gibt, spielt dabei keine Rolle.
(Zitat von: Saugnapf)
Wir drehen uns gerade im Kreis und du hast dabei in der Mitte angefangen. Das hatten wir doch eigentlich schon geklärt, oder?
Bearbeitet von: Papa76 am 12.06.2012 um 12:54:42
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Das Thema ist durch, im Prinzip trifft es hier für keinen mehr zu
Xenon ohne SWRA und aLWR zu verbauen, es sei denn man fährt
noch einen E32 ab Baujahr 91.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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2648 Beiträge
Oder aber man bekommt noch so ein altes begehrtes Nachrüstset gebraucht von irgendwo!
Dann könnte man es sich noch in seinen vor Bj 91 Karren einbauen^^
Aber nüchtern gesehn ist das Thema wirklich durch XD
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Oder aber man bekommt noch so ein altes begehrtes Nachrüstset gebraucht von irgendwo!
Dann könnte man es sich noch in seinen vor Bj 91 Karren einbauen^^
(Zitat von: Fresh Prinz)
Nein kann man nicht, Bedingung ist das der Wagen AB WERK mit Xenon zum
damaligen Zeitpunkt zu kaufen war. Das Gesamte Fahrzeug hatte also selbst
ohne SRWA & aLRW eine BE.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.
Ich habe gerade im Prospekt nachgelesen (vor 2000). Dort steht drinnen unter Sonderausstattung Sicherheit
Xenon oder BiXenon gibt es nur in Verbindung mit der SWRA.
Den Paragrafen verstehe ich dann so. Ist das Auto damals (vor dem 4/2000) OHNE swra und lwr ausgeliefert worden kann man es auch ohne Nachrüsten. Bei BMW gab es dies jedoch nicht. Es wurden ALLE mit swra ausgeliefert. Von daher, muss man alles Nachrüsten.