Zitat:
Ja leider ist es so.... niemals so kaufen...
ich habe "HIER" in Forum auch was gekauft es war nur 75€ aber trotzdem. >:(
Also immer entweder Nachname kaufen oder Persönlich!
Polizei meint auch das WWW. ist ein unübersehbarer Nährboden für Betrüger!
(Zitat von: maxichec)
Es handelt sich hier aber erstmal nicht um einen Betrug, sondern um einen sogenannten Mangel. D.h. der Verkäufer hat eine Eigenschaft zugesichert ("neuwertig") und diese Eigenschaften ist nicht korrekt -> Mangelhaftung.
Nun sollte man dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen Nacherfüllung zu leisten - d.h. den Mangel zu beseitigen. Theoretisch gäbe es da nun allerlei Möglichkeiten in diesem Falle hat der Verkäufer praktisch fast nur die Möglichkeit die Felgen eben im Neuzustand zu liefern, mit dir zu verhandeln und einen Preisnachlass zu geben oder eben den Kauf rückabzuwickeln - sprich er bekommt die Felgen wieder (Versand hin- und zurück auf seine Kosten) und du bekommst das Geld wieder. Außerdem kannst du Schadenersatz verlangen, wenn du nachweisen kannst dass du die Felgen woanders nun für mehr kaufen musst (i.d.R. ist dann der Differenzbetrag in etwa die Höhe des Schadenersatzes).
Das ist sogenanntes "Zivilrecht" und hat mir Polizei, Strafanzeige etc. erstmal nicht allzuviel zu tun, immerhin hat er die Felgen geliefert nur eben Mangelhaft.
Zitat:
Ich würde zum Anwalt gehen.
Ich gehe davon aus das es um mehr als 1000€ geht da rentiert sich der Anwalt alle mal.
Wen er es als Neu verkauft hat(Beweis) und in Wirklichkeit nur aufbereitete gebrauchte geliefert hat (Beweis)dann ist es Betrug... und er müsse dann auch die ganzen Anwalt kosten übernehmen!
(Zitat von: maxichec)
Nein das ist erst einmal nur Zivilrecht, und um das ganze mit einem Anwalt einzuklagen bedarf es auch den Weg des Zivilrechts. Aber eins ist richtig - sofern der Käufer vor Gericht recht bekommt, muss die Gegenseite Gerichtskosten und Anwaltskosten erstatten.
Zitat:
Schreibe in an, sag das wen es keine Lösung gibt dann gest zum Anwalt.
Wen innerhalb 48Std. kein Antwort /Lösung gibt dann ab zu Anwalt...
(Zitat von: maxichec)
Sorry aber man sollte nicht solche Tipps in Foren verteilen, wenn man mal so gar keine Ahnung von der Materie hat. Man muss dem Verkäufer am besten schriftlich (=Beweisbarkeit) u.U. sogar im Einschreiben mit Rückschein eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
Gerichte sehen als angemessene Frist etwa 7-14 Tage an.
Wenn der Verkäufer daraufhin nicht reagieren sollte, kann man dann eben den Weg der Zivilklage gehen und sich vom eigenen Anwalt beraten lassen ob evtl. auch eine Strafanzeige sinn ergibt - gerade bei solchen Fällen passiert da aber selten etwas weil letztenendes wird der Verkäufer sagen für ihn sind komplett neulackierte Felgen neuwertig und er hat daher mit bestem Wissen und Gewissen verkauft - da wird kaum ein Richter ernsthaft eine Betrugsabsicht erkennen können.
"Betrug" wäre es wenn du Ziegelsteine im Paket gehabt hättest oder er das Geld kassiert und die Felgen nie an dich versendet hätte. In diesem Fall ist es einfache eine Definitionssache - der Verkäufer hat seine Felgen durch die Neulackierung als "Neuwertig" angeboten, ein Käufer empfindet das eben nicht so. Darüber kann man streiten, aber das ist eben Zivilrecht.
Paragraphen dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.htmlhttp://dejure.org/gesetze/BGB/439.htmlhttp://dejure.org/gesetze/BGB/437.htmlPS: Das ist nur meine Meinung und ein Erfahrungsbericht, keine Rechtsberatung.