Unfallschaden was würdet ihr jetzt tun ?
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Meiner Frau ist heute morgen jemand in die seitenwand gefahren.........
Versicherungsnummer von der Person haben wir...........
Was würdet ihr jetzt tun ?
Reparieren lassen oder Kassieren/Reparieren.............
Kassieren und Verkaufen geht ja glaube ich nicht ?
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Hallo CroDado,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallschaden was würdet ihr jetzt tun ?"!
Gruß
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Kassieren, smartrepair beule raus, bisschen politur und der naechste urlaub ist umsonst :)
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Kostenvoranschlag am besten von BMW ?
Was Zahlen die dann ?
Kostenvoranschlag minus Mwst. ? aber da gibt es glaube ich ein klausel das ich das Fahrzeug eine Zeit lang fahren muss ?
Der Restwert des Fahrzeugs ist jetzt im Moment vielleicht 1000€
davor vielleicht 1750€..............
Ich muss das Fahrzeug nicht unbedigt behalten !
Kostenvoranschlag von bmw. Vers. Zahlt abzg. Mwst bis zum zeitwert des kfz da darueber wirtschaftlicher totalschaden. Klausel. Ist mir nicht bekannt. Hatte den gleichen sachverhalt vor 3 jahren. Kassiert, selbst rep. Und verkauft.
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das heisst ? .......... blicks nicht ganz
Die Klausel gibts bei der 130-Prozent-Regelung. Also wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und der Wagen dennoch repariert wird. Wenn das nicht der Fall ist (und der Schaden wohl vierstellig wird), würd ich ein Gutachten machen lassen und fiktiv abrechnen. Und dann verkaufen.
Und wenn wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, würd ich auch ein Gutachten erstellen lassen.
Die vom Gutachter errechneten Kosten liegen oftmals über denen, die von der Werkstatt ermittelt werden. Du musst halt nur aufpassen: wenn Deine Frau auch ne Schuld trifft (... Teilschuld) oder der Schaden net hoch genug ist, bleibst Du auf den Gutachterkosten (teilweise) sitzen...
Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2012 um 14:03:53
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ZeitwertHab mal den zeitwert ausgerechnet auf einer Schwackeseite..........
das heisst ich würde ca. 1600€ von der Versicherung kriegen wenn der Schaden 2000€ wäre ?
Also meinst du ich soll zu einem Gutachter und nicht zu BMW ?
Also meine Frau trifft keine Schuld. ( Ist rückwärts aus der Einfahrt auf die Straße als Sie losfahrenwollte ist ihr die nachbarin Rückwärts reingefahren auch wiederum aus ihrer ausfahrt )
Die Heckstosstange hat auch einen Kratzer !
klar kannste das über n Gutachter laufen lassen, am besten über n Rechtsanwalt. Der verdient dann auch nochmal mit, weswegen die Vers. Prämien immer weiter steigen.
Am schnellsten und einfachsten ist für dich der Kostenvoranschlag. Gutachter zieht sich wie Kaugummi und du hast in 3 Monaten immer noch kein Geld auf dem Konto.
viel wichtiger für dich ist, dass die Nachbarin Ihre Schuld anerkennt. Wenn du keine Polizei geholt hast und Sie sagt, hab ich nichts mit zu tun, liegt die Beweislast bei dir..
Alles schon vorgekommen!
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war gerade bei einem gutachter 10min fertig :)
meldet sich morgen..........
wie ist das jetzt.........
Kostenvoranschlag - Mehrwertsteuer - Zeitwert ?
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Wenn du den Unvallhergang schilderst kann man zumindest schon mal ahnen ob deine Frau evtl mit schuld ist!
Würd das Geld (ohne Mwst) von der Versicherung verlangen und selber reperieren!
Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).
Tust du das nicht, ziehn sie dir schon einiges ab!
Achte aber darauf, dass der Wagen keine gefährlichen Schäden davon getragen hat, zB. an der Achse, Rahmen usw
One of the last wild Ducks!
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Ruhrpott
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Wo steht denn bitte das ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach fiktiver Abrechnung mein Fahrzeug abmelden und verschrotten lassen muss?
Die Versicherung kann in dem Fall lediglich Angebote für den Unfallwagen einholen und dir die Summe bei der Abrechnung noch abziehen.
Musst schon etwas aufpassen bei der Höhe des festgestellten Schaden wenn du mit der Versicherung abrechnen möchtest.
Wie ich schon in anderen Threads geschrieben habe, bin ich immer super damit gefahren, wenn ich mich im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung abgestimmt habe, bevor ich nen Gutachter beauftragt habe.
Ist immer superkulant geregelt worden wenn bei den Schadenhöhen nicht noch Kosten für einen Anwalt oder externen Gutachter dazukamen.
Nicht immer gleich mit nem Elefantentöter auf Spatzen schießen, wie man hier so sacht ;-)
Gruß aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).
(Zitat von: Fresh Prinz)
Hör ich auch zum ersten mal.
Du kannst das Auto anschließend ganz normal verkaufen, nachdem alles geregelt ist. Auch wenns ein Totalschaden ist. Ist ja Dein Auto.
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.04.2012 um 17:35:29
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
Bei Totalschaden musst du das Fahrzeug aber abmelden und verschrotten lassen um den vollen Betrag (ohne Mwst zu bekommen).
(Zitat von: Fresh Prinz)
Hör ich auch zum ersten mal.
(Zitat von: Stefan177)
Zitat:
Wo steht denn bitte das ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach fiktiver Abrechnung mein Fahrzeug abmelden und verschrotten lassen muss?
(Zitat von: goer1848)
Wichtig an der Aussage sind die Wörter "um den vollen Betrag zu bekommen". Wird der Wagen verkauft, zahlt die Versicherung afair "Zeitwert vor Unfall abzüglich Restwert" - also nicht den vollen Betrag. Wird der Wagen verschrottet, so wird wohl auf den Restwert gepfiffen - und die Versicherung zahlt voll. Kenn die Möglichkeit allerdings auch nicht.
Aber: bevor ich verschrottend tätig werden würde, würde ich die ganze Sache über nen Anwalt laufen lassen - und das Ganze dann möglicherweise auch von der gegnerischen Versicherung absegnen lassen. Weil wenns dumm kommt, dann präsentiert die Versicherung nen Aufkäufer, der die Kiste für den Restwert gekauft hätte (=> nicht ganz unüblich) - und kriegt damit dann auch recht; begründet in der Schadensminderungspflicht des Geschädigten.
Bei dem Sachverhalt isses tatäschlich nicht ganz fernliegend, dass "50-50" rauskommt. Hier kommts drauf an, ob Deine Frau nachweislich stand. War auch sie noch in Bewegung, dann siehts übel aus. Stand sie und könnt Ihr das auch nachweisen, so wird irgendwas zwischen 0 % und 30 % rauskommen.
Ergo: ich würd bei der Sachlage definitiv zum Anwalt.
Bearbeitet von: mb100 am 26.04.2012 um 19:12:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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natürlich stand sie sonst wäre ja alles noch viel schlimmer sie hat schon den 1 gang drin sagte sie !
und die frau wo reingefahren ist sagte auch noch sie hätte die lichter vom rückwärtsgang gesehen aber sie weiss auch nicht hat das nicht registriert !
muss dazu sagen VW Sharan mit verdunkelten scheiben ( übersicht nach hinten bestimmt beschissen)
Bin jetzt mit dem Fall wie gesagt beim gutachter gewesen der ruft mich morgen mittag an und danach schickt der das an die versicherung !
Ich will jetzt nicht jeden cent da raus quetschen......meld mich morgen mittag wieder was rausgekommen ist !
Zitat:
Wichtig an der Aussage sind die Wörter "um den vollen Betrag zu bekommen". Wird der Wagen verkauft, zahlt die Versicherung afair "Zeitwert vor Unfall abzüglich Restwert" - also nicht den vollen Betrag. Wird der Wagen verschrottet, so wird wohl auf den Restwert gepfiffen - und die Versicherung zahlt voll. Kenn die Möglichkeit allerdings auch nicht.
(Zitat von: mb100)
Also verschrotten iss mal garnicht. Grundsätzlich gibts bei nem Totalschaden im Haftpflichtfall zwei Möglichkeiten:
a) selber verkaufen
b) Restwertbörse
Bei Punkt A kannst Du zum Restwert des (deines) Gutachtens verkaufen, solange die Versicherung noch keinen Preis für Punkt B bekanntgegeben hat. Steht der Preis, kannst Du nur noch mit Preis B verkaufen.
Kleines Beispiel,
Fahrzeugzeitwert 10.000 Euro.
Reparaturaufwand 20.000 Euro, somit Totalschaden.
Restwert vom Gutachter 1000 Euro,
Restwertbörse Versicherung 3.000 Euro.
Jetzt hast Du die Wahl ob Du ihn (solange der Versicherung noch kein Angebot vorliegt) für mindestens 1.000 Euro verkaufst (unter 1000 Euro darfst Du nicht, bzw. kannst schon, den Aufpreis zahlt die Versicherung aber nicht) und dir 9.000 auszahlen lässt, oder Du ihn der Versicherung für 3.000 überlässt und dir 7.000 auszahlen lässt. Im Grunde kommts aufs gleiche raus.
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.04.2012 um 21:38:07
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Stefan, so wie Du aufgezeigt hast, kenn ichs auch schon - mit der Abweichung, dass die Versicherung bei Deiner Rechnung oftmals anführt, dass der Restwert nicht 1000 Euro, sondern 3000 Euro beträgt - und gegen das Gutachten vorgeht. Und generell nur 7000 Euro zahlen will.
Nur hab ich halt auch scho in dem Gewerbe anderweitig viel erlebt, was ich net mal zu träumen gewagt hab. Und ich halte die Version mit dem "Verschrotten" durchaus auch für denkbar - vor allem eben, wenn der Restwert sehr gering und die Versicherung bzw. sonst wer auch net am Wrack interessiert ist. Nen gewissen "Restwert" hat eben auch ein zusammengeknüllter Haufen Metall...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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~2600€ inkl. Mwst beträgt der Schaden
~2200 ohne Mwst
der wird das jetzt an die Versicherung weiterleiten...........
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In den Bj 94 Corsa einer Freundin sind 2 Leute reingefahren!
Einmal in die Seite, ähnlich wie beim TE nur dass das Blech deutlich tiefer eingedrückt war und das
zweite mal vorne drauf!
In beiden Fällen hat die gegnerische Versicherung um die 1000€ wegen Wirtschaftlichen totalschaden abdrücken müssen, es wären 1300€ (also 300€ mehr) gewesen, wenn sie ihn hätte abmelden lassen!
Das ist Fackt!
Liegt vermutlich an dem geringen Restwert!
Das gehört zwar nicht zum Thema, will ich aber auch mal los werden!
Ich find sowas ne Frecheit, sie hat das Fahrzeug selbst geflickt, bissl gespachtel und lackiert!
Bis auf den optischen Mangel (bei Bj94 sieht das Dinge eh schon übel aus, Rost, Kratzer, Dellen usw)hat das Fahrzeug nichts, ist aber dennoch ein totalschaden
und sie bekommt 1000€ für die Kiste und darf sie weiter fahren wie zuvor!
Wenn ich in so ne sch*** Kiste fahren würd und das abdrücken müsste wär ich echt sauer!
Klar bin ich selber schuld, find aber die Tatsache schon ein bisschen hart!
So ne Delle stört doch bei der Kiste nicht weiter und man schenkt dem Gegner dann quasi 1000€!
One of the last wild Ducks!
... und jetzt drehen wir die Geschichte mal rum: Dir fährt einer in Dein Auto - und wir nehmen an, es ist kein 46er BMW, sondern meinetwegen ein 94er Corsa. Nur ein Blechschaden. Und der, der in den Corsa gefahren ist, sagt: "Was willst Du denn die alte Kiste noch reparieren (lassen), kommt doch eh net drauf an? Kannst doch auch mit der Beule weiterfahren?"
Mit dem Argument wollte btw sich die Unfallgegnerin von nem Freund von mir um die Regulierung drücken (ging um nen zehn Jahre alten Yaris), und ich find die Haltung ehrlich gesagt ne ziemliche Sauerei. Meine Meinung: wer was kaputt macht, hat dies zu ersetzen bzw. zu reparieren. Vollkommen egal, wie alt oder runtergekommen oder überflüssig die Reparatur ist oder gar wie viel Kohle der Geschädigte hat.
(abgesehen davon isses für die Hochstufung in der Haftpflicht vollkommen wurscht, ob Du in nen alten Corsa fährst und nen 1000-Euro-Schaden verursachst oder ob Du in nen Enzo schürst und nen Schaden von 500.000 Euro verursachst)
Weiter sei angemerkt, dass - in dem Corsa-Fall - die Reparaturkosten über 1300 Euro lagen und nur die Totalschaden-Berechnung dafür verantwortlich war, dass die Regulierung "nur" 1000 Euro betrug. Angenommen, der Corsa wäre (warum auch immer) auf 2500 Euro geschätzt worden und die Reparaturkosten hätten 1800 Euro + MwSt. betragen, dann hätte Deine Freundin bei fiktiver Abrechnung 1800 Euro plus die übrigen Schadenspositionen (Nutzenausfall, Auslagenpauschale, ...) bekommen - für nen alten Corsa und bei wahrscheinlich entstandenen Kosten von rund 200 Euro!
Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2012 um 19:10:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
So ne Delle stört doch bei der Kiste nicht weiter und man schenkt dem Gegner dann quasi 1000€!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Das ist nicht der Punkt. Du hast den Schaden wieder zu beseitigen. Und wenn das 1000 Euro kostet, dann kostets das eben. Der Gegner ist entschädigt und *ob* er den Schaden beseitigen lässt, oder das Geld lieber versäuft, ist sein Problem.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
2648 Beiträge
Ja schon, aber ich sehe da keine Wirtschaftlichkeit mehr...
Wenn es ein tip top gepflegter Corsa ohne Delle und Rost von nem Rentner oder so ne Tuner Kiste wär ok!
Aber nicht bei einem wo mehr Rost ist als alles andere!
Der Einfüllstutzen vom Tanke ist ringsum durchgerostet und wackelt, Auspuff wackelt (Schelle durch), die Karosserie hat so viel Rost, Beulen und Kratzer dass man beim Anblick sofort an der Verkehrstüchtigkeit zweifeln muss!
Der Unterboden ist durch, ein ca. 30cm großes Loch, gut das sieht man nicht aber trozdem...
Und bei den ganzen Optischen Mängel 1000€ seh ich nicht ein!
Ob da jetzt eine Delle mehr ist oder weniger macht da auch keinen Unterschied mehr oder?
Wenn man sagen würde, okay die Kiste ist einfach fertig, 200€ entschädigung und gut wär das fair!
Ich bin zum Glück noch keinem reingefahren, find es aber trozdem unfair irgendwie...
Klar wenn jetzt der Rahmen, Scheinwerfer oder was auch immer was ab bekommen hat, ist das was anderes!
@MB100
Die 1000€ kann ich noch immer selbst übernehmen und werde nicht hochgestuft die 500.000€ nicht!
Und wenn das KFZ schon einen "Wirtschaftlichen Totalschaden" hat und man den Wagenpreis schon zahlen muss, finde ich hat man auch das Recht das Fahrzeug einzufordern und gewinnbringen zu verwerten um die Kosten zu senken!
Dass der Besitzer ein Kratzerchen mehr drin hat(bei so einer verhunzten Kist!!!), 1000€ geschenkt bekommt und weiter fährt wie zuvor ist in meinen Augen ne sauerei!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 29.04.2012 um 11:38:39
One of the last wild Ducks!