Probleme mit Gegner-Versicherung
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Vorab die Geschichte:
Wohne über Köhrich ( Werkstatt ) und hatte mein Auto vor deren Einfahrt geparkt.
Mein Auto ist den Mitarbeitern dort bekannt weil ich ab und zu dort Arbeiten erledigen lasse.
Im September fuhr ein Kunde von der Werkstatt rückwärts aus der Einfahrt und erwischte mein Wagen. ( Gegner: Sprinter ) Dabei sprang die Stoßstange aus der Halterung dies das...
Ich selbst habe nichts gesehen, 2 Mitarbeiter beobachteten diesen Fall und riefen mich runter.
Der Fahrer des Sprinters entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Habe dann die Polizei etc gerufen und alles aufnehmen lassen. Kurzer Hand "bedankte" ich mich bei den Mitarbeitern, indem ich den Kostenvoranschlag dort direkt machen ließ. (Eigentlich gehe ich sonst immer zu einem guten Bekannten.)
Nun, knapp 7 Monate später wurde der Fall nun geklärt und die Versicherung erklärte sich bereit, für den Schaden aufzukommen. Das Problem ist allerdings, dass die Versicherung nicht mir persönlich, sondern der Werkstatt das Geld schicken will, womit ich nicht einverstanden bin.
Meines Wissens kann man mich nicht dazu zwingen, 1. den Schaden reparieren zu lassen und 2. auch noch eigenständig auszusuchen, WO der Wagen repariert werden soll.
Mein Anwalt ist bereits an der Sache dranne, wollte mir hier aber nochmal kurz eine Meinung abholen, wie das aussieht. Die Werkstatt war lediglich für den Kostenvoranschlag gedacht, nicht für die Reparatur. Zumal ich sagen muss, dass der Schaden optisch jedenfalls nicht dem entspricht, was im Kostenvoranschlag alles so festgehalten wird. Bekanntlich sieht aber ein Gutachter mehr als man selbst.Ist aber, denke ich, kein Einzelfall. ;)
Wie siehts aus, was könnt ihr mir dazu sagen?
Bearbeitet von: KoKoBoB am 12.04.2012 um 19:58:22Bearbeitet von: KoKoBoB am 12.04.2012 um 19:58:58Bearbeitet von: KoKoBoB am 12.04.2012 um 19:59:39
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo KoKoBoB,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Probleme mit Gegner-Versicherung"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
die stellen sich an man man..und 7 mon wow....die wollen dich verarschen...
du lässt dir nen kostenvoranschlag machen 8was gemacht hast)dann wirst normal von der versicherung gefragt oder du teilst es denen mit ob du das geld ausgezahlt bekommen möchtenst natürlich ohne mwst..
aber das die das geld der werkstatt schicken wollen ,frechheit...aber gut das du einen anwalt eingeschaltet hast.
manche versicherung machen echt was die wollen..
mein lezter kleiner unfall ist garnicht so langer her,mir ist ne dame vorne rein(pdc sensor kaputt,kennzeichenhalter gebrochen)
kostenvoranschag gemacht und teilte der versicherung mit das ich den betrag gern ausbezahlt bekommen wollte...ruck zuck hatte ich das geld auf dem konto...
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Sehr intelligent hier öffentlich nen Versicherungsbetrug zu gestehen.
Wo ist denn der Gegner versichert? Vll kann man denen mal diesen Thread hier zukommen lassen...
Bearbeitet von: Maninblack am 12.04.2012 um 19:32:14
Wie bist Du denn drauf? Wo versucht er denn bitte schön einen Versicherungsbetrug????
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Entschuldigung, Können Sie mir sagen wo die andere Straßenseite ist? - Ja dort drüben -
Komisch, die schicken mich immer hier her....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
Sehr intelligent hier öffentlich nen Versicherungsbetrug zu gestehen.
Wo ist denn der Gegner versichert? Vll kann man denen mal diesen Thread hier zukommen lassen...
Bearbeitet von: Maninblack am 12.04.2012 um 19:32:14
(Zitat von: Maninblack)
Du bist lustig... Ist es also durchaus mein gutes Recht, den Betrag auf mein Konto zu fordern?
Zitat:
Sehr intelligent hier öffentlich nen Versicherungsbetrug zu gestehen.
Wo ist denn der Gegner versichert? Vll kann man denen mal diesen Thread hier zukommen lassen...
(Zitat von: Maninblack)
Selbst wenn fiktiv, also nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abgerechnet wird: das Auto hat ja dennoch nen Schaden, ist also unterm Strich weniger wert als "vor dem Unfall". Und den behält es auch, wenn es nicht repariert wird. Und genau diesen Betrag gilt es vom Unfallgegner / der Versicherung zu ersetzen. Ob der Wagen repariert wird und in welchem Umfang ist vollkommen egal.
Dass auch das Gesetz die fiktive Abrechnung akzeptiert, erkennt man darin, dass es genau dafür die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer vorsieht. Will sagen: der Geschädigte bekommt, wenn er fiktiv abrechnet, die Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer. Und, wenn er repariert, bekommt er noch die Mehrwertsteuer.
@KoKoBoB: solange Du keine Abtretungserklärung zugunsten der Werkstatt unterschrieben hast, kannst Du Dir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Bzw. wage ich sogar zu behaupten: die Versicherung darf nur an die Werkstatt zahlen, wenn ne Abtretungserklärung vorliegt.
Bearbeitet von: mb100 am 12.04.2012 um 20:46:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
versicherungsbetrug.....ich lach mich kaputt ...wo den bitte....
bei kleinen schäden die man selber reparieren kann denke ich ist es normal sich da geld ohne mwst ausbezahlen zu lassen...
ich denke er hat nix unterschrieben wurde bestimmt nur der kostenvoranschlag an die versicherung gesendet oder
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
versicherungsbetrug.....ich lach mich kaputt ...wo den bitte....
bei kleinen schäden die man selber reparieren kann denke ich ist es normal sich da geld ohne mwst ausbezahlen zu lassen...
ich denke er hat nix unterschrieben wurde bestimmt nur der kostenvoranschlag an die versicherung gesendet oder
(Zitat von: fibie39)
Nein, es wurde nur ein Kostenvoranschlag gemacht. Mehr nicht.
Bei Lapalien reicht gewöhnlich wohl ein Kostenvoranschlag. Macht Deine Werkstatt da aber einen Akt von und es kommen höhere Summen raus, wäre ein Gutachter jedenfalls die bessere Wahl. Die sind für Versicherungen jedenfalls Seriöser als "Manni´s Schrauberhalle"
Vielleicht liegts daran?
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Entschuldigung, Können Sie mir sagen wo die andere Straßenseite ist? - Ja dort drüben -
Komisch, die schicken mich immer hier her....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Jedoch fällt mir grad ein, dass ich eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterschrieben habe, aber das sollte doch kein Reparaturauftrag sein. Habe ich was falsch gemacht? :/
Bearbeitet von: KoKoBoB am 12.04.2012 um 20:40:18
Wahrscheinlich ja. Wenn Du damit ne Abtretungserklärung unterschrieben hast, darf Dir die Versicherung die Kohle nicht auszahlen.
Das Ding nehmen, mit zum Anwalt nehmen - und gucken, ob der das Kind, das Du in den Brunnen geschubst hast, wieder rausziehen kann...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
Wahrscheinlich ja. Wenn Du damit ne Abtretungserklärung unterschrieben hast, darf Dir die Versicherung die Kohle nicht auszahlen.
Das Ding nehmen, mit zum Anwalt nehmen - und gucken, ob der das Kind, das Du in den Brunnen geschubst hast, wieder rausziehen kann...
(Zitat von: mb100)
Ich habe gelesen, dass man allerdings dazu noch einen Reparaturauftrag unterschreiben muss, da die Übernahmebestätigung ja nur zur Sicherung des Werkstattauftrags dient.
Diese wird ja demnach ohne Auftrag nicht vollbracht.
Quelle:
Zitat:
Hallo sssamir,
die Abtretungserklärung, die Du unterschrieben hast, dient der Werkstatt zur Sicherung ihrer Forderung auf Zahlung der Werkstattrechnung.
Also: wenn sie repariert haben, haben sie eine Forderung gegen Dich und Du hast eine Forderung gegen die Versicherung. Da Versicherungen in der Regel mehr Geld haben als "Normalsterbliche", lässt sich die Werkstatt soviel von Deinem Anspruch gegen die Versicherung abtreten, wie sie benötigt, um ihre Rechnung bezahlt zu bekommen.
Hast Du keinen Reparaturauftrag erteilt, wird von der Werkstatt nichts repariert und folglich entsteht der Werkstatt auch keine Forderung.
Damit ist für Dich alles im grünen Bereich.
Du darfst nach wie vor den Schaden fiktiv (also auf Basis des Gutachtens) abrechnen oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen.
Gruß
Hafi
Bearbeitet von: KoKoBoB am 12.04.2012 um 20:50:14
Wer den vorletzten Satz, bevor er verändert wurde, gelesen hat, wird meinen Kommentar verstehen...
Natürlich ist es sein gutes recht sich das Geld auszubezahlen lassen, das wollte ich nie bestreiten!
Bearbeitet von: Maninblack am 12.04.2012 um 20:56:21
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
Wer den vorletzten Satz, bevor er verändert wurde, gelesen hat, wird meinen Kommentar verstehen...
(Zitat von: Maninblack)
Taschentuch? Was hast du überhaupt hier zu suchen? Hat man dich als kleines Kind immer gemobbt oder wieso denkst du, du musst hier Leuten einen reinwürgen?
Deswegen schrieb ich "wahrscheinlich". Keine Ahnung, wie die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung formuliert ist. Könnte durchaus sein, dass Du damit auch sowas wie nen Reparaturauftrag unterschrieben hast - oder auch möglich, der, den Du zitiert hast, irrt.
Und deswegen würd ich mich auf Foreneinträge net unbedingt verlassen - auch net auf das, was wir (inkl. mir) hier so schreiben. Ich hab auch keine aktuelle Literatur gewälzt oder nebenbei beck-online offen. Und Gerichte sehen das sowieso net einheitlich.
Wie gesagt: geh mit der Bestätigung zum Anwalt; eigentlich sollte sowieso sämtliche Kommunikation - auch die mit der Versicherung - über diesen laufen.
Bearbeitet von: mb100 am 12.04.2012 um 21:01:08
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Wer den vorletzten Satz, bevor er verändert wurde, gelesen hat, wird meinen Kommentar verstehen...
(Zitat von: Maninblack)
Taschentuch? Was hast du überhaupt hier zu suchen? Hat man dich als kleines Kind immer gemobbt oder wieso denkst du, du musst hier Leuten einen reinwürgen?
(Zitat von: KoKoBoB)
Mein Problem ist, dass ICH deinen Schaden u.U mit bezahle, und da find ich's uncool, wenn mehr abgerechnet wird als nötig!
Wenn du's schon tust, dann schreib's doch nicht noch öffentlich in ein Forum!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer den vorletzten Satz, bevor er verändert wurde, gelesen hat, wird meinen Kommentar verstehen...
(Zitat von: Maninblack)
Taschentuch? Was hast du überhaupt hier zu suchen? Hat man dich als kleines Kind immer gemobbt oder wieso denkst du, du musst hier Leuten einen reinwürgen?
(Zitat von: KoKoBoB)
Mein Problem ist, dass ICH deinen Schaden u.U mit bezahle, und da find ich's uncool, wenn mehr abgerechnet wird als nötig!
Wenn du's schon tust, dann schreib's doch nicht noch öffentlich in ein Forum!
(Zitat von: Maninblack)
Heul mich mal hier nicht voll. Ein Gutachter hat immer mehr zu entdecken als ein Laie.
Ich hab den Kostenvoranschlag nicht gesehen, wie gesagt rein optisch fehlt dem Wagen nicht viel, aber darum geht es nicht.
Ach kommt, du brauchst dich hier jetzt nicht selber verarschen.
Du weißt ganz genau, dass da ursprünglich was anderes stand und nicht die Rede davon war, dass der Gutachter da mehr sieht als ein Laie...
Wie auch immer... Viel Erfolg - bin raus
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.08.2011
Deutschland
74 Beiträge
Zitat:
Ach kommt, du brauchst dich hier jetzt nicht selber verarschen.
Du weißt ganz genau, dass da ursprünglich was anderes stand und nicht die Rede davon war, dass der Gutachter da mehr sieht als ein Laie...
Wie auch immer... Viel Erfolg - bin raus
(Zitat von: Maninblack)
Tempo liegen links in der Schublade, tschauiiiiiii
Das Ding ist doch, er kann doch nichts dafür? Das Auto wieder in den Urzustand zu versetzen hätte nunmal laut der Werkstatt den Betrag auf dem Kostenvoranschlag gekostet. Dass er den selbst repariert und jetzt nur den Betrag abzgl. MwSt haben möchte ist sein gutes Recht und spart uns Allen auch noch 19% der Summe!
Billiger geht es natürlich immer, aber ich finde mit so einem Schadensfall hat man schon mehr als genug Ärger. Sieht man ja auch, wenn er da schon 7 Monate hinter dem Geld herläuft ...
Leute gibts, die Regen sich über belangloses Zeug auf. So welche zeigen auch Leute an, die mal gegen die Parkrichtung parken ...
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer den vorletzten Satz, bevor er verändert wurde, gelesen hat, wird meinen Kommentar verstehen...
(Zitat von: Maninblack)
Taschentuch? Was hast du überhaupt hier zu suchen? Hat man dich als kleines Kind immer gemobbt oder wieso denkst du, du musst hier Leuten einen reinwürgen?
(Zitat von: KoKoBoB)
Mein Problem ist, dass ICH deinen Schaden u.U mit bezahle, und da find ich's uncool, wenn mehr abgerechnet wird als nötig!
Wenn du's schon tust, dann schreib's doch nicht noch öffentlich in ein Forum!
(Zitat von: Maninblack)