Hallo Zusammen,
ich benötige mal Hilfe bei der Steuererklärung.
Soweit mir bekannt, kann ich ja auch den über die 1%-Regelung versteuerten Dienstwagen ansetzen.
Die Frage ist, wo?
Sind das irgendwelche abzugsfähigen Kosten?
Bei der Angabe Pendlerpauschale Entfernung zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte fragt mich mein Steuerprogramm, ob die Entfernung ganz oder teilweise mit einem dienstlichen PKW zurückgelegt wurde.
Hier ändert sich jedoch nichts an der Höhe der errechneten Steuererstattung, egal ob ich Dienstwagen oder Privatwagen angebe.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage:
Gleiche Ausgangssituation wie oben, Dienstwagen über die 1%-Regelung, jetzt aber tätig als Monteur, somit keine feste Arbeitsstätte. Jeden Tag werden von der privaten Wohnung aus unterschiedlichste Ziele im gesamten Bundesland angefahren.
Was gebe ich also bei Entfernung Wohnung und Arbeitsstätte an?
Fahrtenbuch wird nicht geführt.
Kann mir da einer weiter helfen?
Danke und schöne Grüße
Martin