Zitat:
Du selbst kannst an Dich natürlich nicht vermieten.
(Zitat von: cxm)
Geht - in Einschränkungen - scho.
Beispiel: Latte hat ne GmbH, UG, AG, ... gegründet und vermietet den Teil der Wohnung an die GmbH. Dann muss allerdings drauf geachtet werden, dass im Geschäftsführeranstellungsvertrag das Verbot des Insichgeschäfts abbedungen ist (was allerdings Standard ist - und sicher in keinem derartigen Vertrag fehlt).
Wies beim Einzelunternehmen ist: spontan keine Ahnung. Denk aber, dass es da net so einfach geht.
Zitat:
Aber frag doch Deinen Vermieter, ob er Dir einen Mietvertrag für möblierten Büroraum ausstellt.
Natrlich nur für einen Teil der Wohnung/des Hauses.
Dann kannst Du die Kosten komplett als Ausgaben verbuchen.
(Zitat von: cxm)
Kann man natürlich machen, aber bevor man nen derartigen Aufwand betreibt, würd ich wirklich mal durchrechnen lassen, wie viel der einfache Ansatz bringt und wie viel Aufwand durch die "separate Vermietung" generiert wird.
Bei uns in der Mandantschaft gibts viele Modelle, die so aussehen wie das von mir Geschilderte. Und auch meine Mutter hat ihr (Einzel-)Unternehmen im eigenen Haus. Ein Extra-Mietvertrag für das Büro "in den eigenen vier Wänden" is mir allerdings noch nie untergekommen.
Zitat:
Oder Deine Frau/Freundin übernimmt den Mietvertraqg und untervermietet einen Büroraum an Dich.
Habe ich einige Jahre lang so gemacht.
(Zitat von: cxm)
... was dann witzig wird, wenn die Beziehung in die Brüche geht und die Frau / Freundin der Ansicht ist, Latte von heute auf morgen vor die Tür zu setzen...