Wie hoch darf ein Bordstein maximal sein?
Hier mal ein Auszug aus Wikipedia:
"Ein Bordstein (norddeutsch auch Kantstein, süddeutsch auch Randstein oder ostdeutsch auch Kantenstein genannt) ist ein Bauteil aus dem Straßen- und Wegebau. Er dient zur Abgrenzung von verschiedenen Bereichen der Straße voneinander und zur Befestigung von Grünstreifen und des Fahrbahn- oder Wegerandes."Ist nun die Frage ob der hier gemeinte "Grünstreifen" eine Art Fahrbahntrennung ist (also eigene Fahrspur und Gegenseite) oder ob auch das auf dem Parkplatz mit reinfällt.
Auch über die verschiedenen Höhen gibt es dort Aufschluss:
Klick michBearbeitet von: h4ihappen am 06.03.2012 um 11:00:56
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo h4ihappen,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wie hoch darf ein Bordstein maximal sein?"!
Gruß
Mitglied seit: 29.04.2011
Schweinfurt
Deutschland
26 Beiträge
Na da bin ich ja froh, dass meiner so tief ist, dass ich eher mit der Stoßstange am Bordstein andocke bevor ich drüberschleife :D.
Witzemodus aus:
Wie schon es andere geschildert haben, ist dass Selbstverschulden. Auch ich bin schon unabsichtlich mal irgendwo darüber geschliffen und das habe ich deutlich gemerkt + gehört. Und der "normale Autofahrer" steigt dann aus und guckt sich des auch an, was "er selber" fabriziert hat.
Wenn man Das dann noch falsch einschätzt kann die Drogeriekette bzw. der Bordstein auch nix dafür.
Gruß
Touringracer
Bearbeitet von: Touringracer am 06.03.2012 um 12:16:32
Wie sich manche hier schon wieder aufführen, phänomenal ...
Zum Thema:
Der Frau meines Arbeitskollegens ist vor wenigen Wochen exakt dasselbe passiert. Es handelte sich dabei sogar um einen Parkplatz ,den man bezahlen muss und dort war auch keine Chance gegeben, den Schaden ersetz zu bekommen.
Ihr war es auch nicht aufgefallen, dass Resultat war ähnlich wie das von Dir. Ich selbst bin ebenfalls schon dagegen gefahren, allerdings ohne folgen. Wie das sein kann, weiss ich nicht, ein E60 mit M-Fahrwerk/M-Paket ist ja nun wirklich nicht so tief. Meiner Freundin sag ich auch immer, dass sie Rückwärts einparken soll, ich mache das grundsätzlich auch so und du wirst es wohl nach deinem Vorfall ebenso machen.
Hören tut man das leider nicht, wenn das Radio eingeschaltet ist, dafür ist das Fahrzeug wohl zu stark gedämmt.
Einfachste Lösung fürs nächste mal: Am Kantstein rückwärts einparken, geht schneller, kommst zügiger raus und passieren kann eigtl. nicht viel. Wünsch dir zwar keine Zusprache auf der rechten Seite aber dafür eine günstige Reparaturmöglichkeit.
Grüße Niklas
Rückwärts einparken ist echt die beste Lösung!
Ich park mit meinem Z4 aus diesen Gründen auch immer rückwärts ein weil die lange Haube zum vorwärts einparken echt blöd ist! :)
Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 58 Monaten
Ich verstehe die Rechthaberei der Foristen hier nicht. Kommen sich wohl besonders schlau vor, sind aber nicht einmal der Internetrecherche mächtig.
Es gibt Parkplatzbegrenzungen, die eine regelrechte Falle darstellen:
________- Hecke -___________
| (vorne) |
Gulli | |
_________| | - rechts
| |
| |So, wenn da noch Schnee vor dem der steinernen Begrenzung liegt, sieht man die Falle nicht mal. Da man das Fahrzeug möglichst weit nach vorne einparken will, um nicht nach hinten raus zu stehen, fährt man links mit dem Reifen bis an die Kante, so dass nach vorne noch Platz bis zur Hecke ist. Die Frontschürze wird dann richtig schön aufgekratzt. Schaden 500 - 1000 € bei fachmännischer Lackierung.Und nun schaut euch die gültige HRR (für Besserwisser: Höchstrichterliche Rechtsprechung, ersetzt Lücken im Gesetz) zum Topos an:
OLG Hamm · Urteil vom 9. November 2007 · Az. 9 U 29/07In obigem Falle hat das AG Kaufbeuren die Stadt zu 100% Schadenersatz verdammt, da es nicht mal eine reguläre Parkplatzbegrenzung war, sondern ein herausstehender Zacken, der nach Schneeräumung auch noch überdeckt war. Eine regelrechte Falle.
Nix gegen Verantwortung, und die bedeutet: Wer 'ne Falle aufstellt, verantwortet den Schaden des Hineingetappten.Mahlzeit an alle Durchblickprofis aus dem Bausparverein!
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Glückwunsch
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 58 Monaten
...don´t care about tomorrow!
lol. Was bist du denn für einer? Das Thema ist bald 5 Jahre alt und deine Klugscheißer-Art hat dir wohl noch nie Freunde gemacht, sonst hättest du was besseres zu tun.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
@ Fritz
Nur weil du ein gebranntes Kind bist, musst du jetzt keinen persönlich angreifen und den Verfechter aller Bordsteinfallen spielen.
Kann doch keiner was für deine Schusseligkeit.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
... und dann ausgerechnet noch das OLG Hamm als Nachweis anführen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 21.10.2001
Nürnberg
Deutschland
12 Beiträge
Naja ich merk schon das der Thread so ein bisschen abdriftet, aber egal.
An leuten wie dir geht dieses Land zu grunde!
So lange ich in einem freien Demokratischen Staat lebe, kann ich doch machen was ich will :-)
Mal ganz davon abgesehen, das Ausnahmen die Regel bestätigen. Das Land wird so oder so zu
grunde gehen, dank der glorreichen Politiker und den informativen Medien. Aber das geht wahrscheinlich zu weit...
Vielleicht lass ich auch jetzt erstmal alles so wie es ist, die Schürze ist provisorisch gerichtet. Und warte bis mir einer mal die Vorfahrt nimmt oder so...
(Zitat von: xdrivedaniel)
Wenn dir einer die Vorfahrt nimmt und DU IHM mit deiner Stoßstange reinfährst passiert es ganz schnell das dies als erzwungene Vorfahrt ausgelegt wird, in dem Fall bezahlst du wieder selbst. Wenn dann müßte er dir schon in die Seite fahren, dann bekommst wohl den Restwert ausbezahlt... Also sei lieber sehr vorsichtig mit solchen Plänen... ;-)