Wie hoch darf ein Bordstein maximal sein?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator stefan323ti am 04.03.2012 um 16:36:35 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.Hallo,
vorab hoffe ich das ich im richtigen Forum gelandet bin. Ich würde mal gerne folgenden Vorfall schildern.
Vor einigen Tagen fuhr ich mit meinem 5er BMW Touring (Facelift) zu einer Drogeriemarktkette. Auf dem Parkplatz geschah dann folgendes, ich parkte den Wagen, auf eine dafür gekennzeichnete Fläche, kaufte ein und kam danach wieder zum Auto zurück.
Beim Rückwärtsfahren hat sich die Frontschürze an dem Bordstein der vor meinem Parkplatz war, verhakt und bevor ich das überhaupt bemerkt hatte, ist die halbe Frontschürze aus der Verankerung gerissen. Wahrscheinlich bin ich beim Parken über den Bordstein gefahren, wobei er ich dann irgendwie verhakt haben muss.
Hier mal ein Foto :'(
http://www.pictureupload.de/originals/pictures/030312123645_IMG_0261.JPGEin Passant musste mir helfen, während ich rückwärts fuhr, die Frontschürze anzuheben damit kein weiterer Schaden entstand. Ich bin dann zu fuß zur 300m entfernten 0815 Werkstatt gegangen und habe meinen Vorfall geschildert, der gute Herr meinte das dass wohl schon öfters bei den Parkplätzen vorgekommen sei. Dazu muss ich sagen, das der Bordstein meines Erachtens viel zu hoch war (ca. 16cm!), bzw. ich so einen hohen noch nicht gesehen habe. Mit so einem hohen Bordstein kann man überhaupt gar nicht rechnen.
Bei BMW machte man mir einen Kosetenvoranschlag von ca. 2000€ - autsch.
Bei meinen Internetrecherchen habe ich folgendes gefunden, ich zitiere:
"Entstehen bei einem Auto beim Einparken wegen einer zu hohen Bordsteinkante Schäden, so haftet das Unternehmen. Es müsste Sorge getragen werden, dass Bordsteinkanten nicht höher als 10 Zentimeter seien, meinte ein Kölner Amtsrichter (Az.: 263492/02). Schadenersatz erhielt ein Autofahrer zugesprochen, dessen Auto auf einem Kundenparkplatz durch einen 11 - 14 Zentimeter hohen Bordstein beschädigt wurde. Es müsse berücksichtigt werden, dass die Parkplätze auch von tiefer gelegten Fahrzeugen befahren würden. Deshalb hätte die hohe Bordsteinkante zumindest besonders gekennzeichnet werden müssen."
Also, wer haftet für den entstandenen Schaden?
MfG
Bearbeitet von: stefan323ti am 04.03.2012 um 16:36:35
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Hallo xdrivedaniel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wie hoch darf ein Bordstein maximal sein?"!
Gruß
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Du hast dir ja schon alle relevanten Infos zusammengesucht. Bravo!
Was willst du noch mehr?
Hier Stimmen sammeln dass du nicht Schuld bist?
Und dann?
Meinst dass du so zu deinem Geld kommst?
Ich denke eher nicht!
Also, dein Ansprechpartner ist zuerst mal die Drogeriemarktkette.
Hast du da deinen Schaden gemeldet unmittelbar als das Unglueck passiert ist?
Hast du den Schaden bei der Polizei gemeldet?
Hast du den Schaden bei deiner Versicherung gemeldet?
Denke du sollstest einen Anwalt einschalten und den seinen Job machen lassen.
Du hast ja sicher eine Rechtsschutzversicherung als stolzer Fahrer eines 5er-BMW.
Und noch ein Tipp von einem Fahrer mehrerer teilweise extrem tiefergelegten BMW's:
Zuerst schauen wo man langfaehrt erspart einem unnoetigen Aerger.
Ist deine Kiste tiefergelegt? Auf dem Bild erscheint mir der Bordstein nicht zu hoch, sieht normal aus. Die Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Seite haben ja auch genug "Luft".
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Nein das Auto ist nicht tiefer gelegt das ist Original BMW Facelift. Ich habe mein Kumpel mal mit seinem Golf 6 darüber fahren lassen und selbst da waren nur noch 2, 3 cm Luft. Anwalt ist bereits eingeschaltet, Habe die Schadensmeldung inklusive Kostenvoranschlag zu Rossmann geschickt doch die haben den Antrag abgelehnt. Ich habe auch eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € doch das sehe ich nicht ein.
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Ich wollte einfach nur mal andere Meinungen hören. Die Bordsteine gegenüber sind auch deutlich niedriger das liegt unter anderem daran das auf meiner Seite die Pflastersteine etwas abgesackt sind.
MfG
Bearbeitet von: xdrivedaniel am 03.03.2012 um 13:42:56
Da hattest Du schon großes Pech. Sieht so aus, dass sich die Schürze komplett hinter dem Bordstein eingehakt hat. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Schadensregulierung!!
Du wirst den Schaden wohl selber zahlen müssen. Es gibt keine Vorschrift, wie hoch oder niedrig eine Abgrenzung sein muß oder darf. Das was du hier als Bordstein bezeichnest, ist kein Bordstein. Ein Bordstein ist die Abschlusskante an einem Gehweg. Auf dem Foto ist aber ein Grünbeet. Wenn man hier eine 50cm hohe Mauer hingestellt hätte, wärst du dann gegen die Mauer gefahren?
Also wenn jetzt 1.April wär, würde mich dieser Thread nicht wundern!!!
Ist das dein Ernst?? Also mal abgesehen davon dass du den ziemlich hohen Schaden hast, ist wirklcih dumm gelaufen, aber auf so eine Idee zu kommen, WAHNSINN!
Ich sehs wie Old Men, das ist ne Abgrenzung von nem Grünstreifen. Wenn das so ist, fahr ich jetzt jedes mal wenn ich paar Steinschläge in der Stoßstange hab, gegen so ne Kante und will dann ne neue Lackierung!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Zitat:
Also wenn jetzt 1.April wär, würde mich dieser Thread nicht wundern!!!
(Zitat von: violett)
Hi,
mich wundert es auch abseits des 1. April nicht.
Nur keine Verantwortung für eigenes Fehlverhalten übernehmen und den entstandenen Schaden auf Andere abwälzen.
Hammerhart finde ich dann die Einstellung, dass das so sein müsse...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Zitat:
keine Verantwortung für eigenes Fehlverhalten übernehmen
Als Fehlverhalten würde ich das persönlich nicht einstufen. Man rechnet an dieser Stelle einfach nicht damit, der Typ von der Werkstatt hat's mir ja bestätigt. Ich sei nicht der erste, dem das passiert ist. Mal abgesehen davon bin ich natürlich mit voller Absicht und dem Hintergedanken, Profit aus der Sache zu schlagen, dagegen gefahren.
Zitat:
Also mal abgesehen davon dass du den ziemlich hohen Schaden hast, ist wirklcih dumm gelaufen, aber auf so eine Idee zu kommen, WAHNSINN!
Ich habe mich lediglich im Internet ein bisschen schlau gemacht, und habe zufällig diesen ähnlichen Vorfall im Internet gefunden, den ich in meinen vorherigen Posts bereits zitiert hatte. Und ich finde, das klingt doch vielversprechend.
Zitat:
Wenn das so ist, fahr ich jetzt jedes mal wenn ich paar Steinschläge in der Stoßstange hab, gegen so ne Kante und will dann ne neue Lackierung!!
Wer redet denn hier von Lackierung? ;-)
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Ist leider ein typisch deutsches Verhalten geworden. Man hat irgendeinen Schaden, durch eigenes Fehlverhalten, versucht diesen aber auf irgend jemand abzuwälzen, weil man nicht in der Lage ist, die eigene Schuld zu erkennen.
Man sollte halt sein Auto kennen und auch wie viel Bodenfreiheit der Wagen hat. Und da ist es uninteressant, ob das Pflaster dort abgesenkt war oder schon zig andere vor Dir einen solchen Schaden hatten. Du bist gefahren und trägst dafür die Verantwortung.
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Mein Absicht ist es nicht, die Schuld auf wen anders zu schieben. Das es mein Fehler war, ist mir klar. Es hätte ja nur sein können, das es eine Gesetzeslücke gibt, die man vielleicht hätte ausnutzen können. Ich warte ab was mein Anwalt dazu sagt, und wenn ich keinen Schadensersatz bekomme, melde ich den Fall eben meiner Versicherung und dann bezahl ich halt 1000€ SB. Gott sei dank habe ich Vollkasko, wäre zwar ärgerlich aber nun ja. Ein zweites mal wird das sicher nicht mehr vorkommen.
Zitat:
Ist leider ein typisch deutsches Verhalten geworden. Man hat irgendeinen Schaden, durch eigenes Fehlverhalten, versucht diesen aber auf irgend jemand abzuwälzen, weil man nicht in der Lage ist, die eigene Schuld zu erkennen.
Leider ist es auch ein typsich deutsches Verhalten geworden, meinen zu müssen, dass Leute für ihre eigene Dummheit bezahlen müssten.
LOL.... ich kann nicht mehr
Bitte bitte hör auf sonst brech ich echt noch zusammen vor lachen!!!!
Dir ist aber schon bewusst, das Landgericht B sich NICHT an das bereits gefällte Urteil von Landgericht A halten muss......
Und ich als Richter würde dir ehr ne Nachschulung aufbrummen als den Inhaber zu verdonnern dir eine neue Schürze zu sponsorn....
Zu göttlich echt..... Hab ja schon echt viel gehört aber das schießt echt den Vogel ab!
da sind sie mal wierder. die blinden die keine fehler machen können.
Nur do als hinweis. Das ist kein normaler bordstein, sondern eine grünflächenbegrenzung (da macht der deutsche gesetzgeber einen Unterschied).
Somit zählt dein urteil (zum glück) nicht. Sorry, aber du warst unvorsichtig und willst dafür jetzt von anderen geld haben? Armseelig.
Ich weis ja nicht. wie du eingeparkt hast (so mti knappe 140?) aber ich merke wenn meine front beim parken schleift. Und wenn man dann natürlich genauso gefühlvoll ausparkt, dann ist die schürze weg.
Es wäre wirklich traurig, wenn es einen richter gäbe, der dir das abnimmt!
Aber nur nen funken anstand und es würde garnicht soweit kommen.
"ich dachte nur es gäbe eine gesetzeslücke, die man ausnutzen will". An leuten wie dir geht dieses Land zu grunde!
Und erklär mir, warum sollen andere für deine dummheit zahlen? Damit du immer weiter diese dummheiten machen kannst und andere dafür zahlen?
ABer so ist das heute.Unfähig, aber ne rechtschutzversicherung. Also wird gegen alles und jeden geklagt, nur weil man das eigene unvermögen nicht zugeben will!
Armes Deutschland!
Bearbeitet von: MartinGSI am 05.03.2012 um 05:42:29
Bearbeitet von: MartinGSI am 05.03.2012 um 05:45:25
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
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Zitat:
Leider ist es auch ein typsich deutsches Verhalten geworden, meinen zu müssen, dass Leute für ihre eigene Dummheit bezahlen müssten.
(Zitat von: xdrivedaniel)
Hi,
wieso "leider"?
Wer soll denn sonst für eigene Dummheit bezahlen?
Wer meint, dafür eine Versicherung zu brauchen - bitteschön.
Lernen in der Schule ist noch kostenlos.
Danach kostet's eben Geld...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Und ich als Richter würde dir ehr ne Nachschulung aufbrummen als den Inhaber zu verdonnern dir eine neue Schürze zu sponsorn....
(Zitat von: Hardcore-Performence)
Abgesehen von der Tatsache, dass das der Richter, der den vorliegenden Fall verhandeln wird (soferns vor Gericht geht), dem TE aus mehreren Gründen keine Nachschulung aufbrummen kann...
Abgesehen von der Tatsache, dass wir Deutschen grad ordentlich für die Dummheit anderer zahlen...
zum Thema: über die Frage, ob hier den Bordsteineigentümer (*ggg*) ein Mitverschulden trifft, lass ich mich nicht aus. Unabhängig von dem, was hier so gepostet wird, kann das Ganze natürlich so und so ausgehen. Es geschehen ja manchmal Zeichen und Wunder - auch vor Gericht.
Was ich anregen wollte: bevor Du, xdrivedaniel, den Wagen bei BMW richten lässt, würd ich an Deiner Stelle erst mal in ne freie Werkstatt gehen und mir nen Kostenvoranschlag machen lassen. Wahrscheinlich landest Du dann bei runden 1500 Euro.
Und wenn Du schon so ne riesige SB hast, dann würd ich weiterhin - bei der o.g. Lösung - die Versicherung gleich ganz rauslassen. Wenn die einspringt, kommt ja die Hochstufung auch noch dazu.
Wenn Du die Versicherung dennoch drin lassen willst, dann reich erst mal den KVA der Werkstatt, in der der Wagen repariert werden soll, ein und lass Dir die Schadensübernahme zusichern. Net dass Du ne Werkstattbindung drin hast oder die aus anderen Gründen die Übernahme ablehnen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Zitat:
Mein Absicht ist es nicht, die Schuld auf wen anders zu schieben. Das es mein Fehler war, ist mir klar. Es hätte ja nur sein können, das es eine Gesetzeslücke gibt, die man vielleicht hätte ausnutzen können. Ich warte ab was mein Anwalt dazu sagt, und wenn ich keinen Schadensersatz bekomme, melde ich den Fall eben meiner Versicherung und dann bezahl ich halt 1000€ SB. Gott sei dank habe ich Vollkasko, wäre zwar ärgerlich aber nun ja. Ein zweites mal wird das sicher nicht mehr vorkommen.
Zitat:
Ist leider ein typisch deutsches Verhalten geworden. Man hat irgendeinen Schaden, durch eigenes Fehlverhalten, versucht diesen aber auf irgend jemand abzuwälzen, weil man nicht in der Lage ist, die eigene Schuld zu erkennen.
Leider ist es auch ein typsich deutsches Verhalten geworden, meinen zu müssen, dass Leute für ihre eigene Dummheit bezahlen müssten.
(Zitat von: xdrivedaniel)
Du bringst eigentlich genau wieder das Argument, was mich persönlich gewaltig annervt. Du schreibst selber "eine Gesetzeslücke ausnutzen". Wobei mir genau das ausnutzen auf den Zeiger geht. Du kannst nicht autofahren und willst darüber hinaus noch andere ausnutzen, damit die deinen murks zumindest finanziell ausbaden. Kein Verständnis für sowas. Und selbst wenn Dir ein Gericht recht geben sollte, hat das noch lange nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Und Deinen letzten Satz kann ich wohl lesen, verstehe es grundsätzlich auch, aber was Du mir damit sagen willst ist mir ein Rätsel. Klar müssen Leute für Ihre eigene Dummheit bezahlen. Ich bin davon überzeugt, dass hier im Syndikat schon jeder für seine eigene Dummheit, oder nennen wir es mal vorsichtshalber eher Schusseligkeit, bezahlt hat. Sei es nun die angeschrammte Felge oder der Parkrempler oder sonst was. Ist halt so. Willkommen im Leben.
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Naja ich merk schon das der Thread so ein bisschen abdriftet, aber egal.
Zitat:
An leuten wie dir geht dieses Land zu grunde!
So lange ich in einem freien Demokratischen Staat lebe, kann ich doch machen was ich will :-)
Mal ganz davon abgesehen, das Ausnahmen die Regel bestätigen. Das Land wird so oder so zu
grunde gehen, dank der glorreichen Politiker und den informativen Medien. Aber das geht wahrscheinlich zu weit...
Vielleicht lass ich auch jetzt erstmal alles so wie es ist, die Schürze ist provisorisch gerichtet. Und warte bis mir einer mal die Vorfahrt nimmt oder so...
Wenn dir jetzt einer die Vorfahrt nehmen sollte, dann hoffentlich einer hier aus dem Syndikat. Dann kannst du den Schaden angeben, aber der Syndikatler kennt den Vorschaden und zeigt dich an wegen VERSICHERUNGSBETRUG!!! Auf dem meisten Unfallbögen der Versicherung wird bei einem Unfall nach möglichen Vorschäden gefragt. Willst du deinen ""Vorschaden"" verschweigen, wird es noch schlimmer!!
@all, back to topic
gibt es eine Regelung zur Bordsteinhöhe von ... bis ...
max. Höhe ?
ab wann besondere Kennzeichnung ?
ab wann ist die Regelung gültig ? Bauart, nur öffentliche Straßen, auch Privatgelände ?
Zitat:
@all, back to topic
gibt es eine Regelung zur Bordsteinhöhe von ... bis ...
max. Höhe ?
ab wann besondere Kennzeichnung ?
ab wann ist die Regelung gültig ? Bauart, nur öffentliche Straßen, auch Privatgelände ?
(Zitat von: Weiß-Blau-Fan-Rude)
Man sollte die Frage, ob es sich in dem Fall überhaupt um einen Borstein oder eine Begrenzung/Abtrennung des Grünstreifens handelt, nicht unter den Tisch kehren.
Gruss, Fabi