Zitat:
Also mal vorweg finde sowas gehört auch nicht an einen deutschen Wagen geschweige denn an einen e36 aber naja das ist ja jedem das seine....
zu Befestigung gibt es leuchtschläuche die sind eigentlich nicht sehr stark aber man kann diese auch in stärkeren stufen bekommen oder du gehst hin wie ein bekannter von uns es früher gemacht hat am golf. Du nimmst eine Leiste von hochleistungs-LEDS und schliesst diese zusammen baust die am unterboden fest und nimmst den Unterbodenschutz aus der sprüchflasche. Makierst vorher wo ungefähr die LEDS sitzen und sprühst eine schicht drauf. später machst du die leds wieder frei aber nur die leuchtköfpe. das ergebnis kann sich wirklich sehen lassen und wenn du das ganze schön dünn aufträgst mit dünnen leds siehst du von der seite später nichts nur im eingeschalteten zustand.
Gruß Marcel
(Zitat von: NoHux)
hmm warum sollte sowas nicht an einen deutschen Wagen gehören?
wenns erlaubt wäre würde es das Fahrzeug deutlich sicherer machen alleine schon bei der nächtlichen Teilnahme im Straßenverkehr.
Ich würde sogar mit SMD LED ne Seitenbeleuchtung an bauen was das Fahrzeug beim Überholen deutlich sichtbarer macht vor allem nachts....
Finde das tierisch kindisch mit solchen Aussagen zu kommen. Nur weil die große Trendwelle von F&F her komt aber sowas gabs schon vor F&F und sogar in deutschland....
Und warum ist es verboten?
Weil die Dekra sagt dass es ablenkt und das Auto verfälscht.... ja so ein blödsinn....
Wenn man nen Schwertransporter nachts auf der Autobahn antrifft, was macht man da?
Man wird sofort aufmerksam durch die ganzen Blinklichter und Warnlichter...
Wenn man nen blitzendes Blaulicht siet das gleiche...
aber ne UBB blitzt net und blendet auch niemanden verboten wurde es nur wegen den Filmen F&F....
Das das ganze aber vernümftig eingebaut den Fahrer des Fahrzeugs deutlich sicherer macht weil andere Verkehrsteilnehmer gleich aufmerksamer werden wurde völlig außer acht gelassen.
Dieses Verbot is eins von vielen schwachsinnigen Gesetzen und Verordnungen in Deutschland aber es is eben so und man kann nix dagegen machen....
Es spielt auch keine Rolle ob man es sieht oder nicht spätestens wenn der Tüv drunter schaut, es bemerkt muss das ding aufgrund der Gesetzeslage abmontiert werden und zudem eine wiedervorführung des Fahrzeugs in Kauf nehmen....
Wie ich schon sagte das Verkehrsministerium sagt es ist eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung im sinne von einem erheblichem Mangel....
Ein erheblicher Mangel bedeutet, dass dir nen Polizist bei ner Kontrolle ders bemerkt das Fahrzeug sofort still legen kann...
Des weiteren, mit einem erheblichem Mangel erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und im Falle eines Unfalls kanns sein dass die Versicherung evtl sagt wir zahlen nicht....
Grüße