hey....
ich bräuchte mal info und meinungen zwecks einem unfall betrifft mich nicht persönlich!!
folgende situation.........
der sohn meines kumpels hat einen unfall gebaut er ist verkehrwiedrig abgebogen nicht mit absicht sprich einer ist von re. gekommen vorfahrtstraße und er ist nach links abgebogen in die vorfahrtstraße obwohl er das nicht durfte laut verkehrregel (unachtsamkeit und fahranfänger)
er hat dabei den von re. kommenden fzg. am hinterrad getroffen beim abbiegevorgang.
beide parteien haben es ohne polizei geregelt der geschädigte hat ihm sogar darüber aufgeklärt das er nach li. nicht abbiegen durfte wobei der verursacher nach dem aufklären es eingesehen hat das er ein fehler begangen hat.
beide parteien sind anschließend zu einer werksatt gefahren um eine achsvermessung zu unterziehen.
ich nenne mal den namen atu.
hier wurde gesagt das die felge einen schlag haben soll, vor ort wurde eine neue felge gekauft und aufgezogen auch wurde eine achsvermessung gemacht mit der antwort das die achsgeometrie li. achshälfte verschoben ist und mann diese nicht einstellen kann!!
sprich achse oder achshälfte krumm, es handelt sich hier um einen opel astra modell h baujahr um die 2007.
die parteien sind dann folgendermaßen verblieben falls es sich auf die fahrweise sich nicht auswirkt ist es so ok.
jetzt ist der fall so das der geschädigte heute bei dem sohn vom kumpel anruft und sagt das es so nicht ok. währe mit dem schaden!!
er hätte es auch schon seiner versicherung gemeldet heute.
jetzt meine frage an euch klar ist nach dem stand von mir bzw. nach der schilderung das er schuld ist sohn vom kumpel. was kann er jetzt tun oder besser gesagt seine versicherungsgesellschaft ist nur über online zu erreichen (onlineversicherung)
klar er müsste das ja online melden den schaden nachhinein aber wie sieht es aus weil er ja verkehrwiedrig in dem sinne abgebogen ist das ganze ohne polizei abgewickelt worden ist.
zu dem kommt es das er vor ca. 2 monaten schonmal einen unfall hatte und schuld ist.
dies wurde auch polizeilich aufgenommen und der versicherung mitgeteilt.
wie sollte er sich verhalten auch beim unfallhergang schilderung der versicherung gegenüber.
soll er es erwähnen das er verkehrswiedrig abgebogen ist kann die versicherung hier eventuell sagen das er die kosten selber tragen muss??
das der unfallgegner den schaden reguliert bekommt dürfte mir ja klar sein deckung durch haftplicht.
können hier probleme auftauchen??
nochmals zu erwähnen fahranfänger innerhalb 3 monaten mit der jetzigen situation 2 unfälle selber schuld.
kein reschtschutz zur info.
bitte kein apostel gerede wie atu.......oder wie kann man?? und etc. spart euch solche sprüche nur hilfreiche infoslg.
Bearbeitet von: SIGGI E36 am 13.02.2012 um 20:16:42