und wieder mal Ebay......
Richtig. Der Kaufvertrag ist geschlossen und der Verkäufer hat zu liefern. Das ist überall so, auch bei Ebay. Natürlich kann man aus Kaufverträgen zurücktreten, dazu müssen aber beide Parteien einverstanden sein. Wenn eine der Partei auf Erfüllung besteht, muss das auch gemacht werden, es sei denn, es ist unmöglich. Z.B. ein Gemälde das verbrannt ist. Da kann man nicht einfach ein zweites herzaubern.
Der Fall wird auch nicht durch Ebay entschieden, sondern durch einen Richter. Ebay hat bestenfalls Maßnahmen, daß beide Parteien sich einigen. Recht sprechen dürfen sie nicht.
Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.
@Threadersteller
Du solltest dem Verkäufer freundlich aber bestimmt eine Frist setzen und darauf hinweisen, daß Du dannach die Sache einem Anwalt übergibst.
"Sehr geehrter [...],
Am [...] habe ich von Ihnen eine [...] ersteigert. Die Tatsache, daß sie das betreffende Teil jemand anderem verkauft haben, entbindet sie nicht von unserem Kaufvertrag. Informieren sie sich bitte bei Ihrem Anwalt, er wird ihnen das bestätigen.
Liefern sie bitte die [...] bis zum [14 Tage Frist], ansonsten werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt mit der Klärung des Problems beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen"
Auf weiteres Mails reagierst Du nicht. Auf keinen Fall eine Diskussion anfangen.
Kommt das Teil nicht, gehst Du zu einem Anwalt und lässt einen Brief aufsetzen. Das kostet ungefähr 30 Euro. Die 30 Euro muss der Verkäufer bezahlen, nachdem er das Teil geschickt hat. Schickt er es trotzdem nicht, kannst Du Dir überlegen Klage einzureichen. Wenn Du gewinnst, trägt er die Kosten des Rechtsstreits und Du hast das Teil. Wenn Du nach dem Brief aufhörst, musst du die 30 Euro bezahlen.
Mir wär's der Spass wert. Der kann 3 Tage lang nicht schlafen, wetten. :)
Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:04:05Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:05:10Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:07:09
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Stefan177,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "und wieder mal Ebay......"!
Gruß
Zitat:
Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.
(Zitat von: Stefan177)
Das steht wo? Bis es dahin kommt oder mal kommen sollte hat man erstmal
ein paar Hunderter in seinen Anwalt investiert.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Zitat:
Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.
(Zitat von: Stefan177)
Das steht wo? Bis es dahin kommt oder mal kommen sollte hat man erstmal
ein paar Hunderter in seinen Anwalt investiert.
(Zitat von: Nicore)
§§ 280 I, III, 281 I S. 1, II BGB bzw. §§ 280 I, III, 283, 275 I oder II oder III BGB oder §§ 311 a II, I, 275 BGB - jeweils i.V.m. 249 BGB und je nachdem warum nicht geleistet wird / nicht geleistet werden kann.
(Allerdings würde wohl schon der Großteil der Richter als Maßstab für den Schadenersatz den Wert einer vergleichbaren Heckklappe nehmen)
Aber ich weiss scho: von Deiner - zugegebenermaßen etwas skurrilen - Ansicht lässt Du Dich selbst dann nicht abbringen, wenn Dir ein BGH-Richter oder die Leutheusser-Schnarrenberger was anderes erzählen täte... ;-)
Und ich tät mir den Spaß auch gönnen und würd auch mit ein paar Hundertern in Vorleistung treten. Das wärs mir wert. Hab ja sonst kaum was zu lachen. Im echten Leben net - und hier erst recht net. Wobei... doch, grad hier und grad jetzt scho. Lichtblick des Tages. Juhu!
Bearbeitet von: mb100 am 24.01.2012 um 17:16:57
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
am besten gleich nochmal ein Teil für 1€ kaufen. hat ja anscheinend nichts drauß gelernt und hat wieder für 1€ inseriert. Aber diesmal mit drastischen meiner Meinung nach Versandkosten (Abzocke ?!)
Ich würds nicht so machen aber naja
0 bewertungen, wenn negativ bewertung dann eben neuanmeldung
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Zitat:
Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)
Ja? - wo denn?
Die Adresse ist bei gewerblichen Käufern zwingend bereits im Angebot zu erkennen bzw. bekommt man die bei Angeboten auf Basis der Selbstabholung, da man ja sonst nicht weiß, wo man das ersteigerte Teil abholen soll.
Bei Privatauktionen auf Versandbasis habe ich noch keine Adresse des Verkäufers gefunden...
Aber wenn du die Adresse nun eh schon mal hast, kannst du ja auch einfach mal vorbei fahren.
Guten Morgen allerseits,
wenn ich den Tread hier so durchlese... *Kopfschüttel*
Sicherlich war die Freude gross mal was für nen Euro geschossen zu haben, aber deswegen nun so ein Theater mit Anwalt etc. zu veranstalten, dem Verkäufer noch ne Zivilklage an den Arsch zu hängen ist doch ein WITZ!!! Da wird schon überlegt wie man einen ordentlichen Streitwert zusammenbekommt..
Ist das jetzt typisch Deutsch , oder habt ihr sonst keine Sorgen??? Mein Gott es geht um eine Heckklappe im Wert von vieleicht 50 Euro.
Und eines ist sicher , jeder zweite hier würde genauso handeln wie der Verkäufer der Heckklappe. Warscheinlich noch diejenigen die gerade am meisten lospoltern. Niemand hat mehr was zu verschenken.
@Treadsteller: Sich über sowas aufzuregen lohnt nicht. Und wegen so einem Käse zum Anwalt rennen ist irgendwie schon "peinlich".
Klar, nen Anwalt freut sowas. Dieser lebt von Korintenkackerei, aber wie gesagt: Lohnt die "Wichtigtuerei" , ein "Schwanzvergleich", wegen so einer poppeligen Heckklappe die sogar schon Rost hatte, und der Farbton dann sowieso nicht mehr genau zum Rest deines Wagens passt?
Ich glaube es geht dir nur darum ; "Es dem Typen zu zeigen". Du fühlst dich eben verschaukelt. Aber das ist Kindergarten. Vorallem wenns um ne Heckklappe geht in der sowieso schon der Gammel steckt.
Greetz
Nachtrag:
JEDER weiss wie es im Ebay läuft,oder? Sowas ist doch schon "normal". Wenn ich wegen jedem Problem das ich im Ebay hatte zum Anwalt gerannt wäre , hätte ich für nichts anderes mehr Zeit gehabt.
Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein das du in der Bucht verschaukelt wirst.
Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.
Ebay steht für mich nur noch für teure Gebühren, Ärger mit den Verkäufern bzw. Käufern und Aufregung.
Nach der oben beschriebenen Aktion , war es das letzte mal das ich auf Ebay etwas verkauft habe.
Aber so ist es - shit happens
Bearbeitet von: Stefan325 am 25.01.2012 um 07:52:38
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)
Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!
Zitat:
Guten Morgen allerseits,
wenn ich den Tread hier so durchlese... *Kopfschüttel*
Sicherlich war die Freude gross mal was für nen Euro geschossen zu haben, aber deswegen nun so ein Theater mit Anwalt etc. zu veranstalten, dem Verkäufer noch ne Zivilklage an den Arsch zu hängen ist doch ein WITZ!!! Da wird schon überlegt wie man einen ordentlichen Streitwert zusammenbekommt..
Ist das jetzt typisch Deutsch , oder habt ihr sonst keine Sorgen??? Mein Gott es geht um eine Heckklappe im Wert von vieleicht 50 Euro.
Und eines ist sicher , jeder zweite hier würde genauso handeln wie der Verkäufer der Heckklappe. Warscheinlich noch diejenigen die gerade am meisten lospoltern. Niemand hat mehr was zu verschenken.
@Treadsteller: Sich über sowas aufzuregen lohnt nicht. Und wegen so einem Käse zum Anwalt rennen ist irgendwie schon "peinlich".
Klar, nen Anwalt freut sowas. Dieser lebt von Korintenkackerei, aber wie gesagt: Lohnt die "Wichtigtuerei" , ein "Schwanzvergleich", wegen so einer poppeligen Heckklappe die sogar schon Rost hatte, und der Farbton dann sowieso nicht mehr genau zum Rest deines Wagens passt?
Ich glaube es geht dir nur darum ; "Es dem Typen zu zeigen". Du fühlst dich eben verschaukelt. Aber das ist Kindergarten. Vorallem wenns um ne Heckklappe geht in der sowieso schon der Gammel steckt.
Greetz
Nachtrag:
JEDER weiss wie es im Ebay läuft,oder? Sowas ist doch schon "normal". Wenn ich wegen jedem Problem das ich im Ebay hatte zum Anwalt gerannt wäre , hätte ich für nichts anderes mehr Zeit gehabt.
Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein das du in der Bucht verschaukelt wirst.
Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.
Ebay steht für mich nur noch für teure Gebühren, Ärger mit den Verkäufern bzw. Käufern und Aufregung.
Nach der oben beschriebenen Aktion , war es das letzte mal das ich auf Ebay etwas verkauft habe.
Aber so ist es - shit happens
Bearbeitet von: Stefan325 am 25.01.2012 um 07:52:38
(Zitat von: Stefan325)
dem kann ich nur zustimmen .....
und zu den anderen : wie oft wollt ihr den Quark hier eigentlich noch durchkauen ?
immer die gleichen Antworten in den selben Threads ...... und keiner der TE´s hat geklagt oder gar mal den Ausgang dieser 100 Ebayverkäufer - Geschichten gepostet ........ Schwachsinn wegen nem Euro so einen Kindergarten zu veranstalten
such dir ne andere Heckklappe, das ist tausend mal entspannter als diesen monatelangen Kleinkrieg zu führen, allein die Fristen bei ebay belaufen sich schon auf 14 Tage .......
Bearbeitet von: e46-fahrer am 25.01.2012 um 08:38:59
Zitat:
Zitat:
Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)
Ja? - wo denn?
(Zitat von: mikV8)
Ich hab vor kurzem auch mal wieder "von privat" was ersteigert. Und da war die Adresse des Verkäufers in der Mail, die ich von eBay erhalten habe (Betreffszeile: "Vielen Dank für Ihren Einkauf - [Artikelbezeichnung]") zu finden. => Grauer Kasten, Angaben zum Verkäufer.
Ebenfalls war die Adresse in der Mail, die ich von eBay erhielt und die den Betreff "Herzlichen Glückwunsch! Der Artikel [Artikelbezeichnung] gehört Ihnen" zu finden.
Bearbeitet von: mb100 am 25.01.2012 um 08:43:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
§§ 280 I, III, 281 I S. 1, II BGB bzw. §§ 280 I, III, 283, 275 I oder II oder III BGB oder §§ 311 a II, I, 275 BGB - jeweils i.V.m. 249 BGB und je nachdem warum nicht geleistet wird / nicht geleistet werden kann.
(Allerdings würde wohl schon der Großteil der Richter als Maßstab für den Schadenersatz den Wert einer vergleichbaren Heckklappe nehmen)
Aber ich weiss scho: von Deiner - zugegebenermaßen etwas skurrilen - Ansicht lässt Du Dich selbst dann nicht abbringen, wenn Dir ein BGH-Richter oder die Leutheusser-Schnarrenberger was anderes erzählen täte... ;-)
Und ich tät mir den Spaß auch gönnen und würd auch mit ein paar Hundertern in Vorleistung treten. Das wärs mir wert. Hab ja sonst kaum was zu lachen. Im echten Leben net - und hier erst recht net. Wobei... doch, grad hier und grad jetzt scho. Lichtblick des Tages. Juhu!
(Zitat von: mb100)
Liegt halt daran das ich mit dieser "dubiosen" Platform ebay einfach mal reell
umgehe und nicht beim kleinsten Pups rummotze. Diese ganzen "ey isch komm Dir
mit Anwalt alta" Mentalität ist echt zum kotzen.
Wenn ich die Heckklappe wirklich bräuchte zwecks Unfall oder was auch immer
hätte ich schon weitere Angebote unter Beobachtung und ich würde es einfach
unter Pech abhaken. Was soll ich jetzt da noch das Gerenne und den Stress
auf mich nehmen und hoffen, das ich vielleicht in ca. 3 Monaten mal eine Antwort
von Verkäufer auf meine polizeiliche Anzeige oder dem anwaltlichen "Du! Du! Und
wehe wenn nicht" Brief bekomme?
Das was hier passiert ist einfach der Trotz, das man den Artikel nicht für 1€
bekommen. Ist ja auch schwer sich mal in die Lage des Verkäufer zu setzen
und das ganze mal menschlich zu sehen. Aber vielleicht hat der Käufer hier ja
wirklich Glück und bringt was zustande denn genau wie im letzten unnötigen
ebay-mega-Thread hier im Forum, ist der Verkäufer wieder mal echt dumm mit
seinen Äußerungen...
In diesem Sinne, viel Spaß.
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Ich suche ne Heckklappe, sondt hätte ich nicht geboten. Allerdings werde ich keine 400 km fahren, sondern suche in der Nähe. Und da ist im moment nix zu finden.
Davon mal abgesehen, der spielt tatsächlich Toter Mann. Habe jetzt seine anderen Auktionen in Beobachtung, mal sehen was daraus wird. Evtl. biete ich da mit (und nein die Sachen brauche ich eigentlich nicht), und wenn die wieder für nen Euro rausgehen, dann werde ich auf jeden Fall hinfahren und die Sachen holen.
Noja, das ist doch mal ne Taktik... berichte mal wie es weiter geht.
Kannst ja mal mit dem Handy filmen wenn Du die Teile abholen fährst,
wird sicher lustig.
BMW Team Oberhavel
die leute die hier schreiben man solle einfach ne andere heckklappe suchen und den verkäufer in ruhe lassen sorgen mit ihrem verhalten gerade dafür, dass solche maschen durchgehen und immer wieder praktiziert werden.
einerseits sagen die, es ist normal und bekannt, dass sowas passiert, aber andererseits würden die auch nichts dagegen tun.
macht euch mal klar was ihr da schreibt
ihr toleriert betrug und verarscherei?!
du gehst doch auch nich in die kneipe, wo mit "bier für 1€" geworben wird, bestellst dir im laufe des abends 10 stück und am ende kriegste ne rechnung von 35€. oder würdest dir sowas auch gefallen lassen?
gesetze wurden gemacht, genau um in solchen fällen klarheit zu schaffen. und anwälte gibt es nich, weil wir der anderen partei noch mehr kosten aufbrummen wollen, sondern weil die leute sich mit gesetzen auskennen und dem laien bei dem fall helfen
darum spricht auch absolut nichts dagegen, dem verkäufer ne nette mail zu schreiben (und ihm so eine chance zu geben) und anschließend, wenn sich nichts tut, ihn anzuzeigen.
sonst wird er immer wieder so ne leier abziehen.
und negative bewertungen? oha! einfach neuer account und fertig
*mein senf dazugeb*
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Zitat:
einerseits sagen die, es ist normal und bekannt, dass sowas passiert, aber andererseits würden die auch nichts dagegen tun.
Es ist ein Unterschied ob es um eine angegammelte Heckklappe für 1 Euro oder um einen hochwertigen Artikel handelt der WERT hat.
Zitat:
macht euch mal klar was ihr da schreibt
ihr toleriert betrug und verarscherei?!
Man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen. Abgesehen davon: Irgendwie spiegelt sich in diesem Tread auch die Ellebogengesellschaft wieder. Immer auf sein Recht pochen, egal wie . Jedem das seine mir das meiste. Und wenn es NUR ums Prinzip geht - DEM WIRDS GEZEIGT!! WARUM muss man(n) sowas persönlich nehmen???
Zitat:
du gehst doch auch nich in die kneipe, wo mit "bier für 1€" geworben wird, bestellst dir im laufe des abends 10 stück und am ende kriegste ne rechnung von 35€. oder würdest dir sowas auch gefallen lassen?
Jetzt werden Äpfel mit Birnen verglichen. Abgesehen davon: Wenn ich 10 Bier im Schädel habe brauche ich in der Kneipe keinen Anwalt um sowas zu regeln ;-)
Was machst du denn wenn du nach dem Einkaufen merkst das dich die Verkäuferin gerade um einen Euro beschissen hat?! Und diese es noch partout abstreitet. Dann wurdest in diesem Moment betrogen und verarscht. Was machste???? Den Laden zusammenbrüllen? Filialleiter holen und ein auf "wichtig" tun? Oder die Namen der anderen in der Schlange aufnehmen - oder nein, am besten gleich die Bullerei holen! Die Kassierein hat sich schliesslich AUF DEINE Kosten bereichert!!
Nochmal : Was dem Treadsteller angeraten wird steht in keiner Relation.
Zitat:
gesetze wurden gemacht, genau um in solchen fällen klarheit zu schaffen. und anwälte gibt es nich, weil wir der anderen partei noch mehr kosten aufbrummen wollen, sondern weil die leute sich mit gesetzen auskennen und dem laien bei dem fall helfen
Genau! Dieses Land ERSTICKT in Bürokratie. Gerichte sind heillos überlastet, weil ständig Berufsdenunzianten und andere spiessige Dauernörgler die mit ihrem Leben nicht klar kommen , meinen ihren Nachbarn anzeigen zu müssen ,weil der Gestank seines Furzes in ihre Richtung geweht ist.
Die Sache mit der gammligen Heckklappe für 1 Euro geht genau in die Richtung. (Was nicht heisst das der Treadsteller ein Spiesser oder ein Denunziant ist) Aber die Sache steht in KEINEM Verhältniss.
Zitat:
darum spricht auch absolut nichts dagegen, dem verkäufer ne nette mail zu schreiben (und ihm so eine chance zu geben) und anschließend, wenn sich nichts tut, ihn anzuzeigen.
sonst wird er immer wieder so ne leier abziehen.
Jap,gegen eine nette Mail hat niemand was. Wie es in den Wald hineinruft,so schallt es heraus. Und wenn der Verkäufer sich trotzdem anstellt.
Mein Gott - dann soll er seelig werden mit seiner Heckklappe. Wer wegen sowas ne Anzeige macht sollte bei einem Facharzt einen Termin einholen.
Es kam NIEMAND zu Schaden! Und es gab keinen Schaden. Der Treadsteller kann noch glücklich sein das er den Schrott nicht bekommen hat.
@Treadsteller: Schau nach ner Klappe ohne Rost. Sonst wirst sowieso nicht glücklich damit.
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)
Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!
@stefan 325:
Bitte unterscheide doch zwischen Beantwortung der Fragen des TEs und "Anraten".
Zitat:
Es ist ein Unterschied ob es um eine angegammelte Heckklappe für 1 Euro oder um einen hochwertigen Artikel handelt der WERT hat.
Was den WERT angeht ja, juristisch gesehen nein. Das Recht des Käufers kann ja wohl nicht vom Wert der Ware abhängen oder?
Zitat:
Man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen. Abgesehen davon: Irgendwie spiegelt sich in diesem Tread auch die Ellebogengesellschaft wieder. Immer auf sein Recht pochen, egal wie . Jedem das seine mir das meiste. Und wenn es NUR ums Prinzip geht - DEM WIRDS GEZEIGT!! WARUM muss man(n) sowas persönlich nehmen???
Wer pocht hier auf sein Recht? Siehe Eingangssatz.
Und wenn mich jemand verarschen will (Stichwort anderweitig verkauft) ist die Hemmschwelle weitaus niedriger als wenn der Verkäufer versucht hätte es anders zu lösen...
Zitat:
Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.
Naja, selbst Schuld! ...hoffentlich haste draus gelernt.
Zitat:
Genau! Dieses Land ERSTICKT in Bürokratie. Gerichte sind heillos überlastet,
Und das ist weswegen? Weil die ganzen "Spießer" irgenwelche Anzeigen aufgeben?
Oder weil im Zeitalter von Ebay&Co viel Verarsche betrieben wird?
@Nicore:
Zitat:
Ist ja auch schwer sich mal in die Lage des Verkäufer zu setzen
und das ganze mal menschlich zu sehen
kann nicht wirklich ernst gemeint sein oder? Rücksicht obwohl man verarscht wird?
- Im übrigen bin ich auch der Meinung das sich hier natürlich irgendwelche Anzeigen etc nicht lohnen und würde es selbst auch nicht machen. Meine Antworten dienten lediglich zur Aufklärung...
Zitat:
Meine Antworten dienten lediglich zur Aufklärung...
(Zitat von: stef bacardi)
Das gilt selbstverständlich auch für mich resp. meine Antworten und kann und darf auch für alle anderen hier gelten. Raten, was man tun sollte, dürfen wir gar nicht. Ob wir Möglichkeiten aufzeigen dürfen... ich lass es dahingestellt.
Im Endeffekt muss auch jeder selbst wissen und auch abwägen, ob er oder sie sich diesen Zinnober eines Verfahrens antun will. Ob es einem wert ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Seh ich auch so. Wers machen will, solls machen, es wird funktionieren. Der Kaufvertrag ist rechtsgültig, der Verkäufer muss liefern. Die Heckklappe ist auch nicht verkauft. Wer das glaubt, der glaubt wahrscheinlich auch an den Osterhasen.
Ich hab schon zwei Artikel so "eingeklagt" (in Anführungszeichen desshalb, weil es zu keiner Klage kam), das hat auch nichts mit "Aufwand" zu tun. Der eine wie gesagt schon verkauft, der andere Kaputt. Die Katze die draufgekackt hat, der Wasserschaden im Keller, Diebstahl, Feuer... Die Ausredenliste ist so lang wie kreativ.
Ich schick meinem Anwalt per Mail die Adresse des Kerls, die Artikelnummer und erklär ihm in 2-3 Zeilen den Sachverhalt. Dann geht ein Brief raus und ich krieg meinen Artikel.
Arbeitsaufwand vielleicht ne viertel Stunde, halbe Stunde, wenns hochkommt.
Wo ist das Problem, den Kerl lang zu machen?
Das ist auch nicht "typisch deutsch". Kuschen und sich dann hinterher aufregen über das böse Ebay... Das ist Deutsch vom allerfeinsten.
Bearbeitet von: Stefan177 am 27.01.2012 um 16:53:13
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Bad Emstal
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So mal was neues von der "Heckklappen-Front". War heute mal wieder in der Bucht unterwegs, man braucht schliesslich ne Heckklappe und BINGO...... Der VK hat die von mir ersteigerte Heckklappe tatsächlich wieder eingestellt unter einem anderen Ebay-Namen, aber wieder für 1 €. Jetzt hat mein Anwalt Arbeit, denn so lasse ich mich nicht verar... Habe das vorher mit Ebay abgeklärt und die meinten auch, sofort Anwalt konsultieren, negativ bewerten und das ganze Gedöns... Ich glaube es hackt, Auch mindestens einen anderen Artikel hat er unter dem anderen Namen neu eingestellt. Ich glaube es hackt.....
Oh man ist der dumm...
Es sei denn, es ist nicht der Verkäufer sondern derjenige, der den Artikel
vom Verkäufer 10 Minuten nach Ende der Auktion gekauft hat. :)
BMW Team Oberhavel
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Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
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416 Beiträge
Aber doch nicht mit der gkleichen Handynummer und dem gleichen Text :-)
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Was wäre eigentlich, wenn man jetzt mitsteigert und egal für was die Klappe dann weg geht, mit dem Ausdruck der ersten gewonnenen Auktion, einem Euro und ein paar Kumpels die Heckklappe abholen fährt? :-)
Die erste Auktion ist ja letzten Endes immer noch gültig, so dass er eigentlich die Herausgabe gar nicht verweigern kann. Dass das Zusammentreffen nur über die zweite Auktion zustande kam, ist da ja erstmal zweitrangig...
Wenn du die Klappe ersteigert hast, dann gibt es auch keinen zweiten Käufer der dann Streß machen könnte.
Mal von anderer Seite betrachtet, wäre es auch mal interessant, wenn du die Klappe ersteigerst und dann nicht zu nem event. recht hohen Preis abnimmst. Mal sehen ob der verkäufer dann auch zu der "naja, ist doch egal"-Fraktion gehört oder ob er dann DIR nen Anwalt auf den Hals hetzt.
Wird sicher noch interessant...