und wieder mal Ebay......
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Moin moin Gemeinde,
und wieder mal ein "ich ärgere ich zu tode über ebayverkäufer"thread. Ich habe gestern extrem günstig eine Heckklappe für meinen E39 geschossen:
LinkDie Freude war groß, aber nur 10 Minuten lang. Habe den VK gleich angeschrieben wegen Abholtermin. Die Nachricht war noch nicht mal abgesendet, erhalte ich eine E-Mail, das der VK die Transaktion nicht ausführen will, weil er angeblich das Teil anderweitig verkauft hat. Dem sollte ich zustimmen. Dies habe ich logischerweise abgelehnt. So doof bin ich ja nicht. Ich hätte dem ja bei der Übergabe auch was mehr gezahlt, ich weiß ja wie das ist, etwas unter Wert zu verkaufen. Aber nachdem ohne eine Kontaktaufnahme zu mir gleich die Transaktion abgebrochen werden soll von seiten des VK, werde ich nun auf die Heckklappe für 1 Euro bestehen. Ich denke mal, ich habe gute Karten. Der VK hat ja noch weitere E39 Teile drin, alle ab 1 Euro. Mal sehen, ob er mich kontaktiert. Ebay werde ich wohl auch einschalten. Ist ja schliesslich ein rechtsgültiger Kaufvertrag zusatnde gekommen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo e36-newbie,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "und wieder mal Ebay......"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Rechtlich gesehen bist du im Recht.. aber ob es sich lohnt bei sowas zum Anwalt zu gehen, bleibt dir überlassen. :)
Er ist selber Schuld wenn er den Artikel so günstig ablaufen lässt.... kannst ihm ja anbieten den Deckel für einen angemessenen Preis abzuholen.
Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit einer Negativen Bewertung...
lg
Biete einen Umbau der Innenbeleuchtung an. Wahlweise in Blau oder Weiß.
Genauers per PN!
Innenbeleuchtung -Umbau in weiß oder blau
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Ich hätte dem auf jeden fall mehr als den 1 euro gegeben. Gebietet die Fairness, allerdings nach der Aktion sehe ich das auch nicht mehr ein. Ich hatte ja nichtmal die Chance, im das mitzuteilen, der hat ja quasi sofort die Transaktion rückgangig machen wollen, kaum das der Ebay-Hammer gefallen ist.
Rein rechtlich gesehen bist Du mit Deiner Meinung wie bereits erwähnt auf der sicherern Seite....
die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.
Ich würde dem Verkäufer mal einen Preisvorschlag machen und dann sehen...wenn nicht dann negativ bewerten und Abfahrt
Zitat:
Rein rechtlich gesehen bist Du mit Deiner Meinung wie bereits erwähnt auf der sicherern Seite....
die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.
Ich würde dem Verkäufer mal einen Preisvorschlag machen und dann sehen...wenn nicht dann negativ bewerten und Abfahrt
(Zitat von: E36-Freak)
Würde ich genauso machen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, ob ein Anwalt sich auf ein Verfahren über so einen geringen Streitwert einlässt?!
Mitglied seit: 21.01.2012
buchbach
Deutschland
52 Beiträge
schreib ihn höfflich an und biet ihn einen angemessenen preis
das kommt besser als ihn gleich negativ zu bewerten
vielleicht lässt er mit sich verhandeln
Bearbeitet von: MÜ-KO 40 am 22.01.2012 um 17:07:32
Lieber 6 Zylinder als 6 Liter verbrauch.
Sorry aber was soll der Kram mit Schlag ihm einen angemessenen Preis vor, dass Ding ist für 1 Euro weg gegangen und fertig?
Der VK hat die Heckklappe ab 1 Euro eingestellt und Angebotsgebühren zu sparen und um Bieter anzulocken. Die Aktion hat nicht hingehauen und die Klappe ist nunmal für ein 1 Euro weg gegangen, schade Pech für den VK.
Setz eine angemessene Frist zur Erfüllung des KV und droh ihm bei Nichterfüllung damit, dass Du eine Ersatzbeschaffung vornimmst und er dann die Kosten zu tragen hat.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.
(Zitat von: E36-Freak)
bedingt A- er hat eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten muss er erstmal in Vorleistung treten und sich die Kohle auf dem Zivilklageweg zurückholen
und B- er braucht Zeit ich schätze mal mindestens ein halbes Jahr, bevor das Ding vor dem Zivilgericht durch ist
Klar kann er machen...um des Prinzips Willen...ist ja schliesslich seine Entscheidung
Zitat:
und wieder mal ein "ich ärgere ich zu tode über ebayverkäufer"thread.
(Zitat von: e36-newbie)
Und mal wieder der Hinweis, das es bei ebay selber eine FAQ und ein Forum
gibt wo solche Sachen hingehören.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Sorry aber was soll der Kram mit Schlag ihm einen angemessenen Preis vor, dass Ding ist für 1 Euro weg gegangen und fertig?
Der VK hat die Heckklappe ab 1 Euro eingestellt und Angebotsgebühren zu sparen und um Bieter anzulocken. Die Aktion hat nicht hingehauen und die Klappe ist nunmal für ein 1 Euro weg gegangen, schade Pech für den VK.
Setz eine angemessene Frist zur Erfüllung des KV und droh ihm bei Nichterfüllung damit, dass Du eine Ersatzbeschaffung vornimmst und er dann die Kosten zu tragen hat.
(Zitat von: shgfa)
Weil Aufwand und Nutzen in keiner Relation zueinander stehen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Schade, das man bei Ebay nicht mehr sehen kann wer auf etwas geboten hat. Würde zu gern mal die anderen Käufer anschreiben und schauen ob er da das gleiche abgezogen hat.
Problem ist, lasse ich das ganze sausen, wird er das immer wieder so machen. Passt ihm was nicht, wird die Transaktion abgebrochen. Auf der anderen Seite ist natürlich der Aufwand wegen 1€ eigentlich zu hoch, aber mir gehts inzwischen fast schon ums Prinzip. Der wird das immer wieder so machen. Also hab ich die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Nein, Du hast die Wahl den offiziellen ebay-Weg zu gehen und
die dortigen Optionen nach den ebay-Regelungen zu vollführen
mit Einhaltung der Fristen etc... erzwingen kannst Du da gar nichts.
Das ist am Ende eh alles Glückssache.
Bedenke immer dabei, es handelt sich hier um einen Privatverkauf
und Du hast keinerlei Schaden oder wertbaren Verlust. Da ist die
Frage wo das Argument ist.
Bearbeitet von: Nicore am 23.01.2012 um 16:43:30
BMW Team Oberhavel
Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)
- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.
Sollte der Verkäufer zB argumentieren dass das Teil inzwischen "kaputtgegangen ist" hat er für Ersatz zu sorgen. Und da das hier kein seltenes Teil ist ist dieses ohne Probleme möglich, wird ihn nur sehr viel mehr als einen Euro kosten.
Ganz wichtig ist ihm eine Frist zu setzen (10-14 Tage) in der du das Teil abholen kannst.
Sollte diese ohne weiteres verstrichen sein kannst du dir immer noch überlegen was du machst.
Vorher natürlich den Verkäufer über die Folgen aufklären...
Ist natürlich alles rein schematisch, du musst natürlich schauen ob dir das alles so wert ist...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Sein Argument war, er hätte es an jemand anderen verkauft...... und das ca. 10 minuten, NACHDEM die Auktion zu meinen Gunsten ausgelaufen war.....
Echt? Dann hat er ja zugegeben dass er den Kaufvertrag gebrochen hat...
Also Frist setzen in dem er dem Kaufvertrag nachzukommen hat!
Zitat:
Ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, ob ein Anwalt sich auf ein Verfahren über so einen geringen Streitwert einlässt?!
(Zitat von: aNka)
Den Streitwert kann man in dem Fall problemlos anheben:
Entweder er liefert, oder der Käufer besorgt sich Ersatz bei BMW. Abzgl. der Kosten für das gebrauchte Teil natürlich (1 Euro). Und schon hast Du nen 500 Euro Streitwert.
So hat das mein Anwalt mal gemacht. Selber Fall, nur ein Sportlenkrad mit Airbag für 200 Euro. Auch Spottbillig, wär mindestens das doppelte wert gewesen damals. Lenkrad wäre angeblich kaputt gegangen.
Anwalt hat nen Brief geschrieben: Entweder liefern, gleichwertigen Ersatz besorgen, oder es wird ein neues Lenkrad mit Airbag bei BMW gekauft. Streitwert: 1400 Euro.
Paar Tage später kam das Lenkrad dann kommentarlos.
Ich würd das auch schon aus Prinzip machen in dem Fall. Wenn er sagt: Ey komm, lass uns 50 Euro machen, würd's auch passen. Aber wenn er gleich die Tour fährt und rumlügt, würd ich das durchziehen. Auch wenns nur um nen Euro geht. Sowas nervt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 23.01.2012 um 19:20:45
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Scheint momentan große Masche zu sein auf Ebay.
Die eigene Mitbieterei hat ausgedient. Geht es für zu wenig Geld weg, liefert man, unter Angabe fadenscheiniger Ausreden, einfach nicht.
Ist echt zum Kotzen und ich würd solchen auch um jeden Preis beweisen, dass es so nicht geht...
Bekannte von mir hatte gerade das gleiche Problem. Ich hab ihr dann auch geraten eine angemessene Frist zu setzen mit dem Hinweis, dass es danach ohne weitere Kontaktaufnahme zum Anwalt geht und fertig. Ende vom Lied, der Artikel wurde zugesendet, obwohl er doch eigentlich an jemand anderen verkauft war... ;-/
Letzten Endes ist es nämlich auch diesen Verkäufern nicht Wert, wegen 10/20 oder auch 50€ die man sich hätte mehr vorgestellt ein Verfahren zu riskieren. Es wird halt nur erstmal probiert.
Fest steht, dass die alle am Ende den Kürzeren ziehen werden!
Es gibt irgendwo versteckt im Ebay eine Funktion, bei der man, nach erfolgreicher Auktion, die Kontaktadresse des Käufers/Verkäufers erfährt. In diesem Moment erhält (hier) der Verkäufer dann die Benachrichtigung, dass seine Adresse an den (hier) Käufer mitgeteilt wurde, sowie erhält er im Gegenzug die Adresse des Käufers. Dies ist schon ein deutliches Zeichen, dass man vor hat, gegen den VK vor zu gehen und dies ist mit einer Adresse in der Hand schon mal um einiges leichter.
Viele verstecken sich nämlich auch hinter der Unbekanntheit im Ebay.
Nach der Benachrichtigung an den VK kann es schon sein, dass er einknickt...
Gruß
Mirko
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.12.2007
Bad Emstal
Deutschland
416 Beiträge
Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)
Zitat:
Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)
- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.
(Zitat von: stef bacardi)
Es handelt sich um ein Gebrauchtteile welches so nur einmalig zum Verkauf
durch Privat steht. Es ist keine Neuware die massenweise im Regal liegt und
jederzeit nachgeliefert kann im berechtigten Fall. Ist die Ware halt kaputt
gegangen hat der Käufer Pech. Es ist kein Geld geflossen und es kam keiner
zu Schaden. Von daher...
Er muss sich jetzt gegenüber ebay rechtfertigen und DORT wird entschieden.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 10.06.2008
Erzhausen
Deutschland
145 Beiträge
ich hatte als verkäufer auch erst nen problem...
Hab nen iPhone 4s drin gehabt, dachte es wäre ohne simllock. hab EINEN TAG VOR ablauf gemerkt, dass es doch simlock hat und habs sofort geändert. 7 SEKUNDEN vor ende gibt einer nen Gebot ab und will dann vom kauf zurück treten.
nach nen paar diskussionen hab icih nachgegeben und es zurück genommen, auch wenn ich im REcht war.
Naja, jetzt stehts eben wieder drin;)
Ebay ist ja ne tolle Sache, aber nur wenn man damit leben kann, dass manche Aktionen oder Transaktionen nicht so schnell Ablaufen. ich verkauf da wirklich nur SAchen, die ich sonst nicht los werde...
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
Die 10`te summt das Lied von Halloween!
Ich bin schon so oft gestorben, aber nichts hat mich getötet!
Zitat:
Zitat:
Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)
- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.
(Zitat von: stef bacardi)
Es handelt sich um ein Gebrauchtteile welches so nur einmalig zum Verkauf
durch Privat steht. Es ist keine Neuware die massenweise im Regal liegt und
jederzeit nachgeliefert kann im berechtigten Fall. Ist die Ware halt kaputt
gegangen hat der Käufer Pech. Es ist kein Geld geflossen und es kam keiner
zu Schaden. Von daher...
Er muss sich jetzt gegenüber ebay rechtfertigen und DORT wird entschieden.
(Zitat von: Nicore)
Sorry aber da bist du völligstens auf dem Holzweg...
Mit Ersatz meinte ich nicht DIESE Heckklappe sondern irgend eine andere vom E39.
Sollte die gebraucht in dieser Farbe nicht zu finden sein muss der Verkäufer für Ersatz sorgen, notfalls bei BMW.
(stell dir vor, da lagern diese in Regalen ;-) )
Deinen Worten zufolge entscheidet eBay über den Fall?
Also sind die Gerichte bei eBay-Fällen raus?
-na zum Glück nicht!