Unfall - wie am besten vorgehen?
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Hi
Heute war es leider soweit. Mir ist eine junge Dame in die rechte vordere Seite gefahren. Kaputt ist der Kotflügel, der Blinker, die stossstange hat Kratzer und der Scheinwerfer ist etwas nach innen gedrückt. Wie geh ich jetzt am besten vor? Fahr ich zum Gutachter, lass den Schaden möglichst hoch schätzen, reparier das ganze dann günstiger und steck mir die Kohle in die tasche? Oder lass ich das ganze einfach von BMW reparieren und die Versicherung zahlt? Wie würdet ihr vorgehen?
Ein schönes restliches Weihnachtsfest!
Gruß
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
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Hallo JimPanse,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall - wie am besten vorgehen?"!
Gruß
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Als mir sowas passiert is, bin ich als erstes zum anwalt, der sagt dir GENAU wie du am besten vorgehst, das es für dich der gröste vorteil und für die verursacherin zum geringsten nachteil kommt.
Den kriegst du ürigens kostenlos weil du nicht der verursacher bist.
Glaub mir isn guter rat.
Mfg Mike
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Hallo,
ich kann mich aus verschiedenen gründen auch nur warhead anschliessen
termin beim anwalt...der erledigt alles...und du hast nicht aus unwissenheit irgendwelche nachteile
ist dein gutes recht....und ich habe meinen anwalt mittlerweile als kurzwahl gespeichert unter der 1 ;)
frohes fest
gruss
Wenn es kein "Rechts vor links" war ist das doch eh klar!
"Hi
Heute war es leider soweit. Mir ist eine junge Dame in die rechte vordere Seite gefahren. Kaputt ist der Kotflügel, der Blinker, die stossstange hat Kratzer und der Scheinwerfer ist etwas nach innen gedrückt. Wie geh ich jetzt am besten vor? Fahr ich zum Gutachter, lass den Schaden möglichst hoch schätzen, reparier das ganze dann günstiger und steck mir die Kohle in die tasche? Oder lass ich das ganze einfach von BMW reparieren und die Versicherung zahlt? Wie würdet ihr vorgehen?
Ein schönes restliches Weihnachtsfest!
Gruß"
Gruß
geht ja nicht drum um die schuldfrage zu klären, sondern um die richtige vorgehensweise, auch da hilft ein anwalt... zB steht dir für den ausfall des autos ein leihwagen zu, er organisiert den kompletten papierkram mit den versicherungen, gutachtern usw... und er kann bei fragen oä. ebenfals weiterhelfen, also warum diese hilfe nicht annehmen?! :)
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Die richtige Vorgehensweise wäre meiner Meinung nach, das du erst mal den Schaden durch einen Gutachter feststellen lässt. Danach erst die Frage der Reparatur. Bist du in der Lage, solchen Schaden selber zu beheben??? Wenn ja, repariere selber und lasse dir den Rechnungsbetrag auszahlen. Hast du aber irgendwelche Probleme mit der Reparatur, dann lass es in einer Fachwerkstatt reparieren. Es ist schon vorgekommen, dass ein Gutachter einen ""Oberflächlichen Schaden"" festgestellt hat, bei der Reparatur in der Fachwerkstatt aber ein weit höherer Schaden festgestellt wurde, weil der Gutachter nicht unter das ""Blech"" sehen konnte. Deine Entscheidung.
Zitat:
geht ja nicht drum um die schuldfrage zu klären, sondern um die richtige vorgehensweise, auch da hilft ein anwalt... zB steht dir für den ausfall des autos ein leihwagen zu, er organisiert den kompletten papierkram mit den versicherungen, gutachtern usw... und er kann bei fragen oä. ebenfals weiterhelfen, also warum diese hilfe nicht annehmen?! :)
(Zitat von: Warhead Dragon)
Hier geht es um:
lass den Schaden möglichst hoch schätzen, reparier das ganze dann günstiger und steck mir die Kohle in die tasche?
Gruß
Zitat:
lass den Schaden möglichst hoch schätzen, reparier das ganze dann günstiger und steck mir die Kohle in die tasche?
(Zitat von: Gas Guzzler)
Es steht im frei, das selbst zu entscheiden, sowohl "wie" als auch "ob" das Fahrzeug repariert wird.
Grundsätzlich würde ich auch zum Anwalt raten. Was Dir zusteht, wenn Dein Unfallgegner schuld ist:
- Ein Anwalt Deiner Wahl
- Ein Gutachter Deiner Wahl
- Leihwagen (alternativ: Nutzungsausfall) für die Dauer der Rep., max 14 Tage
- Sonstige Kosten (z.B. Abschleppen, Unterstellgebühren, Ab- und Anmelden (bei Totalschaden z.B.)
usw.
Mein Tip: Nimm Dir nen Anwalt, der nimmt Dir zumindest den Papierkram ab. Lauferei hast Du desshalb auch noch genug.
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.12.2011 um 00:08:13
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mir ist dieses Jahr jemand in meine Tür beim ausparken reingefahren, habe eigentlich bei sowas immer einen Anwalt beauftragt nur dieses mal nicht.
Das Ende vom Lied dass ich jetzt Ärger habe mit der Gegnerischen Versicherung da Sie mir 600,- Euro abgezogen haben ausser der Mehrwersteuer.
Nun liegt diese Geschichte beim Anwalt.
Ohne Anwalt geht gar nichts!
Gruß
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Zitat:
Hier geht es um:
lass den Schaden möglichst hoch schätzen, reparier das ganze dann günstiger und steck mir die Kohle in die tasche?
(Zitat von: Gas Guzzler)
Punkt 1: auch ein Gutachter kann keine Mondpreise als Grundlage nehmen und Schäden ins Gutachten aufnehmen, die einfach nicht vorhanden sind. In solchen Fällen hat ausnahmsweise mal die Versicherung mit ihrem Gutachter (wenn sie denn einen schickt...) die Nase vorn - und der eigene Gutachter is schnell seine Gutachter-Stellung los.
Dennoch: lass von fünf verschiedenen Gutachtern jeweils ein Gutachten in Auftrag geben und Du bekommst wahrscheinlich fünf verschiedene kalkulierte Reparaturkosten, die alle vollkommen in Ordnung gehen und wunderbar vertretbar sind.
Punkt 2: es ist vollkommen legitim, den Reparaturumfang einzuschränken, um die Reparaturkosten zu senken und sich die Differenz in die eigene Tasche zu stecken. Wäre dem nicht so, wäre eine fiktive Abrechnung nicht möglich bzw. erlaubt. Man muss nur damit leben können, mit einem "nicht ganz so fachgerecht reparierten" Fahrzeug durch die Gegend zu fahren.
Äh, ja, auch Anwalt. Und zwar gleich. Die meisten sich mit Verkehrsrecht beschäftigenden Anwälte arbeiten auch gut mit Gutachtern zusammen und wissen, welcher wie arbeitet.
Die meisten Versicherungen zicken rum, brauchen ewig, bis sie zahlen, kürzen u.U. Schadenspositionen, die sie nicht kürzen dürfen, man selbst vergisst den einen oder anderen Anspruch geltend zu machen oder weiss einfach nicht, dass man nen derartigen Anspruch hat. Ich sag dahingehend immer: "ein Unfall verursacht eh schon Stress und Rennerei genug - warum sich da noch mehr davon aufhalsen bzw. warum nicht einen Teil davon an jemand abgeben, der sich damit auskennt?" Und Anwälte wollen ja auch von was leben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Also war jetzt bei einem Gutachter der hat den Schaden auf 3000€ beziffert. Er sagt er schickt das jetzt zur Versicherung der gegenerin. Was passiert als nächstes? Er sagt einen Gutachter der von der gegnerischen Versicherung geschickt wird soll ich ablehnen. Aber die können doch sicher auch das Gutachten anfechten oder?
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Zitat:
Aber die können doch sicher auch das Gutachten anfechten oder?
(Zitat von: JimPanse)
Nein. Nur wenn es unrealistisch ist. Dann würde der Gutachter aber auch gleichzeitig seinen Job riskieren, wie schon gesagt wurde.
Den gegnerischen Versicherungsgutachter darfst Du nicht nur ablehnen, sondern nötigenfalls auch des Grundstücks verweisen. Er hat kein Recht, sich das Auto anzusehen. Das ist der Job *deines* Gutachters.
Zitat:
Was passiert als nächstes?
(Zitat von: JimPanse)
Entweder sie zahlen, oder nicht. Wenn nicht, musst Du nachhelfen (das war bei mir der Fall). Wenn ja, zahlen sie ohne Mehrwertsteuer. Wenn Du den Schaden reparieren lässt und die Rechnung einreichst, kriegst Du auch die Mehrwertsteuer.
Meist mosern sie noch rum, kürzen dies und das weg usw. Auch dann musst Du nachhelfen (war bei mir auch der Fall). Das was der Gutachter errechnet hat, zählt.
Kurz zu meiner Geschichte, damit Du nen Überblick hast:
Erst wollten sie garnicht zahlen (obwohl von Anfang an ein Anwalt mit dabei war), dann (nach 4 Wochen) haben sie ein Drittel bezahlt, dann (wieder drei Wochen) ein paar Rechnungen vom Unfall (Notarzt, Feuerwehr, Abschleppkosten...). Dann war für 2 Monate Funkstille. Nach Androhung einer Klage kam dann der Rest, allerdings ohne Mehrwertsteuer. 'Die kriege ich nur, wenn ich mir ein Neufahrzeug vom Händler kaufe', war die Aussage.
Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater, dem Gutachter und dem Anwalt stellte sich raus, daß die Aussage Blödsinn war. Also sagte ich meinem Anwalt er solle ohne weitere Vorwarnung direkt Klage einreichen. Woraufhin wieder ein Monat verging. Kurz vor dem ersten Verhandlungstag wurde dann die Mehrwertsteuer kommentarlos überwiesen. :)
Das ist aber ein Totalschaden gewesen, das funktioniert wieder anders mit der Mehrwertsteuer. In deinem Fall ist es ok, wenn sie sie abziehen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 28.12.2011 um 20:27:50Bearbeitet von: Stefan177 am 28.12.2011 um 20:30:39
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.07.2006
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Ok dann warte ich also jetzt erstmal ab?
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Schaun was passiert und Pläne schmieden, falls nix passiert. Wenn Du einen Anwalt hast, geht der Briefwechsel beim Anwalt ein und das Geld. Er sagt Dir dann bescheid.
Ansonsten musst Du Dich selbst darum kümmern.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
So, da geb ich auch mal meinen Senf mit dazu - man ist ja nicht umsonst unter anderem vereidigter Gutachter.
Anwalt?
Du und schön, mach du mal, ich hoffe du bist Rechtsschutzversichert. Der Gang zum Anwalt auf Kosten des Schädigers ist nur dann Kostengedeckt, wenn die Schuldfrage eindeutig zu deinen Gunsten geklärt ist. Eindeutig geklärt heißt durch die Polizei aufgenommen und die Schädigerin räumte ihr Versäumnis ein.
Wenn du wegen eines Bagatellschaden die großen Kaliber auffährst, brauchst bei der Gegnerischen Versicherung nicht auf Milde hoffen - und Ruckzuck wird die Schuldfrage in Frage gestellt und einer gerichtlichen Klärung unterzogen.
Die Versicherung muss nur bei Wiederinstandsetzung in einer Fachwerkstatt den vollen Betrag zahlen - ansonsten nur die entstandene Wertminderung und diese ist in der Regel weitaus niedriger als die Repearaturkosten. Sprich - die Versicherung handelt legitim, wenn sie dir bei fiktiver Abrechung nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern weitere Kosten der Gutachtersumme in Abzug bringt.
Die Versicherung kann, muss sich aber nicht an dem Regulierungsvorschlag deines Gutachters orientieren. Dies ist ein weit verbreiteter Rechtirrtum! Selbst verständlich kann sie ein Gegengutachten und im zweifelsfall eine gerichtlicher Schadensfeststellung verlangen. Vor allem die Gerichte reagieren immer allergischer auf sogannante fiktive Schadensabrechnungen auf Gutachterbasis ohen Rechnung und entscheiden dann gerne zugunsten der Versicherung.
Die Begründung basiert auf einem Grundsatzurteil (ich such das Aktenzeichen noch raus) welches aussagt, das eine Versicherung die Mehrwertsteuer und im KVA veranschlagte Arbeitszeiten nur dann ersetzen muss, wenn diese belegbar (Rechnung einer Fachwerkstatt) geleistet wurden. Ansonsten ist dem Geschädigten nur der Netto-Materialwert zu ersetzen.
Ich für meinen Teil emfinde es als Arm, wenn man sich an den Versicherungzahlungen bereichern muss und die Kosten (Anwalt) zusätzlich in die Höhe treibt. Es verwundert nicht weiter, das wir in D die höchsten Beiträge haben.
Bei Bagatellschäden:
In die Werkstatt bringen, reparieren lassen und die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab. Du bekommst dein Auto zurück und von der Werkstatt den Nutzungsausfall/Leihwagen erstattet.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Zitat:
Ich für meinen Teil emfinde es als Arm, wenn man sich an den Versicherungzahlungen bereichern muss und die Kosten (Anwalt) zusätzlich in die Höhe treibt. Es verwundert nicht weiter, das wir in D die höchsten Beiträge haben.
(Zitat von: Saugnapf)
Ja, das liegt aber leider meistens an den Versicherungen. Ich für meinen Teil habe früher auch Schäden ohne Anwalt geregelt, aber das wurde mir mittlerweile abgewöhnt, weil ich mich zuviel Ärgern musste.
Und nebenbei bemerkt: Wenn die Versicherung mitspielt, halten sich die Anwaltskosten im vertretbaren Bereich. Das liegt allein an der Versicherung, wie hoch diese ausfallen.
Der Betrag des Gutachters muss übrigens ausbezahlt werden (ohne MwSt.), auch mit Arbeitszeiten. Der Schaden muss schließlich abgegolten werden. Und dazu zählen nicht nur die Teile. Die springen ja nicht von selber ans Auto.
Mal abgesehen davon sind 3.000 Euro kein Bagatellschaden mehr. Von daher ist die Diskussion überflüssig.
Bearbeitet von: Stefan177 am 29.12.2011 um 17:46:01
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Anwalt?
Du und schön, mach du mal, ich hoffe du bist Rechtsschutzversichert. Der Gang zum Anwalt auf Kosten des Schädigers ist nur dann Kostengedeckt, wenn die Schuldfrage eindeutig zu deinen Gunsten geklärt ist. Eindeutig geklärt heißt durch die Polizei aufgenommen und die Schädigerin räumte ihr Versäumnis ein.
(Zitat von: Saugnapf)
Nö. Die Polizei hat mit der Frage, ob der Anwalt von der (vor Gericht Schuld bekommenden) Gegenseite bezahlt wird, weniger zu tun als eine Fliege in Singapur mit dem Kaffee, der grad vor mir steht. (Hierzu sei gesagt, dass ich - samt Kaffee - grad in Oberfranken rumhock.)
Richtig ist, dass der Anwalt nur in voller Höhe gezahlt wird, wenn die Schuld bei der Gegenseite liegt und dies - sofern es streitig war - eindeutig vom Gericht festgestellt wird. Nur braucht das Gericht dazu nicht unbedingt nen Polizeibericht, und die Polizei stellt scho gleich gar keine Schuld fest. Bzw. wenn sie es dennoch tut, kann immer noch was anderes rauskommen.
Aber genau für die Scherze hab ich zumindest ne eigene Verkehrs-RS, die ja nicht die Welt kostet. Weil Zickereien seitens der gegnerischen Versicherung gibts eigentlich immer, und die Anwälte sind auch nicht grad begeistert, wenn der Geschädigte erst dann kommt, wenn das Kind schon ein paar Wochen im Brunnen liegt.
Und ja, es ist auch richtig, dass die meisten Anwälte auch dann bei der RS-Versicherung des Mandanten ne Deckungszusage einholen, wenn die Gegenseite augenscheinlich zu 100 % schuld ist. Hat zumindest der gemacht, bei dem ich mein Praktikum gemacht hab.
Bearbeitet von: mb100 am 29.12.2011 um 18:19:01
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hameln
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12 Beiträge
also nach meinen vectraunfall wobei ich keine schuld hatte bin ich zu meinen anwalt. der sagte ich solle mir einen gutachter nehmen. was ich kurz darauf auch tat. den rest hat quasi mein anwalt geregelt. ich würde mir den schaden den du hast günstig reperieren lassen. mir wurde nicht nur mein schaden bezahlt. ich habe ein audi a4 s-line bekommen als leihwagen für 5 wochen. mir wurde teilweise der spritt bezahlt. meine unkosten die ich hatte. und so weiter und soweiter. ich glaube nicht das ich das ohne meinen anwalt geschafft hätte die gegnerische versicherung so auszuziehen. aber der herr der mir reingefahren ist hatte es einfach verdient. aber das ne andere geschichte.
Zitat:
aber der herr der mir reingefahren ist hatte es einfach verdient. aber das ne andere geschichte.
(Zitat von: bmw-bengel)
... wobei es für den keinen Unterschied macht, ob der Schaden nun bei 1.000 Euro liegt, bei 10.000 Euro oder bei 100.000 Euro. Nur im Millionenbereich könnts kritisch werden - also wenn die Deckungssumme geknackt wird.
Die Hochstufung ist grundsätzlich unabhängig von der verursachten Schadenshöhe.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
ich habe ein audi a4 s-line bekommen als leihwagen für 5 wochen. mir wurde teilweise der spritt bezahlt.
(Zitat von: bmw-bengel)
Kann ich jetzt kaum glauben. Soweit ich weis max. 2 Wochen Leihwagen bzw. Nutzungsausfall. Das sollte für jede Reparatur reichen. Und Sprit bezahlt, aufgrund von was?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Denke mal für, zB Fahrten zur Werkstatt, zum Anwalt, evtl zum Gutachter oder zur Versicherung?! So war's zum. Bei mir auch.
Jedoch bekam ich Trotz Totalschaden "nur" nutzungsausfall für 2 Wochen, die ich mir jedoch ausbezahlen lies<--- 750€ extra fürs neue auto:-)
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!