Öhm, ich möcht ja hier nicht den Klugscheisser spielen. Aber warum soll die Auflastung beim X5 nicht möglich sein ???
Ich hab letzte Woche mit dem Chef unseres EDEKA-Marktes hier gequatscht (den ich übrigens sehr gut kenne) und er hat seit einem halben Jahr eben genau einen X5 3.0d...aufgelastet als "Kombinationsfahrzeug" und bezahlt lediglich einen pauschalen Steuersatz von circa EUR 130,-.
Ich mein, der hat zwar ein Geschäft, aber das hat ja nix mit Försterei oder Ähnlichem zu tun, oder ?! Er hat aber ausdrücklich gesagt, daß das nicht als LKW, sondern eben als "Kombinationsfahrzeug" gilt und das Fzg, dazu lediglich über 2 Tonnen wiegen muß und ein Gutachten vom TÜV benötigt wurde.
Also Mist erzählt der mir sicher keinen...wieso auch !?
Schlauer sind wir jetzt allerdings auch nicht, oder ?! *g*
Regionale Unterschiede kenn ich zwar vom TÜV, aber wohl ned bei der Steuer....komisch.
Greets.
Rockbow
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." Dieter NuhrMein 6pack