Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.05.2009
Germany
Deutschland
48 Beiträge
Hallo,
Habe da mal eine kurze frage an euch.
Gibte es das noch das man einen PKW als LKW zulassen kann?
Müsste ich dann auch LKW Maut bezahlen?
Danke schon mal im vorraus.
Gruß Martin
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Black QP,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "PKW mit LKW Zulassung"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
es gibt jetzt die eu-regelung zu mehrzweckfahrzeugen verschiedener klassen...
google mal z.b. m1/af
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Mitglied seit: 10.02.2007
Ottobrunn
Deutschland
695 Beiträge
Ich glaub das deine Ladefläche größer sein muß als deine Fahrgastzelle und Fahrgastzelle muß getrennt von der Ladefläche sein.
Wegen der Maut google mal, ich kann mir es aber nicht vorstellen das du da was zahlen müsstest.
Gruß Chris
---Mitglied des Regioalteams-München---
Über 7,5t z.g.g. und alles mit Anhängern über 12t unterliegt der Mautpflicht (sagt Wiki)
die steuerliche Anerkennung (PKW als LKW und die damit verbundene Einheitssteuer) ist meines Wissens komplett abgeschafft
kenne das auch noch von früher aus der wilden Golf II - Zeit :o)
da hatte einige sich den Golf (z.Bsp. gebraucht von der Post) als LKW zugelassen, Rückbank musste raus (wenn sie noch nicht draussen war) und wie oben geschrieben eine Ladfläche war ja dann somit vorhanden, aber wie das genau funktionierte weiss ich auch nicht mehr
glaub kaum, dass die besteuerung geändert wurde - wenn doch wirds ganz schnell gaaaaanz viele ami-pick ups zu kaufen geben und das ziemlich günstig
die ladefläche muss größer sein als die fläche für insassen und wenn ich mich recht erinner wird der bereich des fahrers nicht mitgerechnet
Fighting for peace is like fucking for virginty!
Gut bei Amis kann das durchaus sein...
bin jetzt von dem Polo 86C ausgegangen....
Mitglied seit: 18.03.2005
Wertheim-Dertingen
Deutschland
124 Beiträge
Habe im Sommer einen Renault Kangoo auf LKW zugelassen. Ging Problemlos
eine zulassung ja, die Frage ist ob Du auch steuerlich begünstigt wirst...z.B. bei Fahrzeugen mit hohem Hubraum und Euro1-Steuernorm
ob das fahrzeug steuerlich als lkw behandelt wird, liegt im ermessen der finanzbehörde...
aber, hier gibt es ja eu-richtlinien..
diese kann man nachlesen..aber einen polo zum lkw, bzw mehrzweckfahrzeug, zu machen...das wird nix...kann ich dir so schon sagen..
ich hatte einen caprice station..
als kombinations-kfz zugelassen (lkw steuer, pkw versicherung)
als diese fahrzeuggattung wegfiel, und durch die mehrzweckfahrzeug regelung ersetzt wurde, wurde mir mitgeteilt, da das fahrzeug aufgrund seiner silhouette eher einem pkw als einem lkw ähnelt, müsste ich auch nach pkw besteuert werden...
trotz 2,85t zul. ges.gew. und 2,20m x 1,40m ladefläche bei umgeklappten sitzbänken..
gibt aber mittlerweile mehr info zum thema mehrzweckfahrzeug..
schau dich mal in offroad- bzw wohnmobil- oder amiforen um...
da findest haufenweise infos zum thema
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.05.2009
Germany
Deutschland
48 Beiträge
In meinen Fall würde es um einen Kastenwagen gehen.
da sehen die chancen gut aus..
am besten rufst mal beim finanzamt oder der zulassungsstelle an und fragst nach welche auflagen du zu erfüllen hast um lkw steuer zu bekommen..
da tickt nämlich jeder sachbearbeiter anders..
Bearbeitet von: plop am 01.02.2010 um 16:50:18
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.05.2009
Germany
Deutschland
48 Beiträge
Ok, rufe wohl als erstes mal bein Strassenverkehrsamt an.
Mitglied seit: 18.03.2005
Wertheim-Dertingen
Deutschland
124 Beiträge
Ja, zahle nur 93€ Steuer für nen Diesel!
Der Laderaum muss von dem Fahrerraum abgetrennt sein, keine hinteren Seitenscheiben.
Der mögliche Einbau einer Sitzbank im Fond muss zunichte gemacht werden
Hi,
natürlich gibt es noch die Möglichkeit ein PKW als LKW zu zulassen. Hierzu musst Du mit dem TÜV/Dekra/KÜS/GTÜ Kontakt aufnehmen und das Fahrzeug vorab mal beschreiben. Dann werden die Dir sagen, ob eine Möglichkeit besteht den PKW als LKW zu schlüsseln. Hierbei hängt es nicht vom Goodwill des Mitarbeiter der Zulassungsstelle ab!
Wie bereits geschrieben, muss die Ladefläche größer als die Fahrgastzelle sein. Hierzu gibt es eine Richtlinie wie das Verhältnis Innenraum zum Laderaum sein muss. Dass ZGG spielt keine Rolle. Durch diese Regelung haben manche Doppelkabinen Fahrzeug Probleme eine LKW Zulassung zu erhalten.
Den Trick den Plop meint, wurde durch die Finanzbehörde tatsächlich geschlossen. Es gab sogar einen Fall, ich meine sogar bis zum Bundesfinanzhof, wo ein alter Toyota Landcruiserfahrer den geänderten Steuerbescheind nicht akzeptieren wollte. Er hat verloren. In der Vergangenheit wurden SUV oder Jeeps halt über die Gewichtsgrenze 2,8 t angehoben und waren sowie ein Kombinationskraftwagen, also Tendez Richtung LKW.
Die Steuer ist keine Richtlinie der EU!!! Es erfolgt nur bei den neuen Wagen eine Einstufung nach M1 Fahrzeugen = PKW oder N1 = LKW.
Wenn Du den Wagen als LKW schlüsselts, dann musst Du i.V.m. Anhänger aufpassen, ob Du durch das Gespann nicht über eine Gewichtsgrenze kommst, die Dir ein Sonntagsfahrverbot aufdrückt. Somit auch schnell Mautpflichtig wirst.
Reihenfolge:
TÜV Fahrzeug beschreiben und Ziel erklären. Die Antwort vom TÜV am besten mit Schlüsselnummern nutzen und Finanzamt anrufen und klären wegen Besteuerung!
Gruß
www.lindlar.org
Mitglied seit: 17.06.2009
Nordenham
Deutschland
73 Beiträge
Zitat:
Wenn Du den Wagen als LKW schlüsselts, dann musst Du i.V.m. Anhänger aufpassen, ob Du durch das Gespann nicht über eine Gewichtsgrenze kommst, die Dir ein Sonntagsfahrverbot aufdrückt. Somit auch schnell Mautpflichtig wirst.
(Zitat von: Der_Gute)
Die Gewichtsgrenze ist egal mit Anhänger. Sonntags dürfen keine LKW mit Anhänger fahren. Ob es nun ein 40 Tonner oder ein VW Bus mit Pferdeanhänger ist.
Meinen VW Bus konnte ich ohne Prbleme als LKW zulassen. Rücksitze raus, Gurtaufnahme unbrauchbar machen (Schraube rein und Schweißpunkt dran) und ein kleines Brett, ca 50cm hoch hinter die vorderen Sitzt.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.05.2009
Germany
Deutschland
48 Beiträge
Wie gesagt ich weiß auch noch nicht genau was es werden soll.
Entweder ein Kastenwagen oder ein Bus. Wollte mal schauen was es bei der Post so gibt.
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Wenn Du den Wagen als LKW schlüsselts, dann musst Du i.V.m. Anhänger aufpassen, ob Du durch das Gespann nicht über eine Gewichtsgrenze kommst, die Dir ein Sonntagsfahrverbot aufdrückt. Somit auch schnell Mautpflichtig wirst.
(Zitat von: Der_Gute)
Die Gewichtsgrenze ist egal mit Anhänger. Sonntags dürfen keine LKW mit Anhänger fahren. Ob es nun ein 40 Tonner oder ein VW Bus mit Pferdeanhänger ist.
(Zitat von: ferkel325)
Richtig. Dafür hab ich den einzigen Punkt in meiner gesamten Autofahrerlaufbahn kassiert. Sonntags unterwegs mit T3-Pritsche und Planenhänger.
Und ich habs trotz Klasse 2 nicht gewusst...
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 26.12.2007
Herrsching
Deutschland
2 Beiträge
mhhh, die Steuern werden so zwar günstiger aber die Versicherung wird in der Regel teurer.
Ich kenne es so, dass man einen Pick-Up als offener Kastenwagen bis 3,5t als LKW anmelden kann.
Zitat:
Hallo,
Habe da mal eine kurze frage an euch.
Gibte es das noch das man einen PKW als LKW zulassen kann?
Müsste ich dann auch LKW Maut bezahlen?
Danke schon mal im vorraus.
Gruß Martin
(Zitat von: Black QP)
Ne, mußte nicht, das geht erst ab 12t los und das hat kein PKW.
Ansonsten muss das Farhzegu einigen Anforderungen genügen. Es darf mit Ausnahme der Vordersitze keine weiteren Bauelemente beinhalten, welches zur Personenbeförderung geeignet sind. Dazu gehört: Scheiben hinten, Sitze und deren Befestigung, Gurtanlagen und Passagiertüren (Passagiertüren sind setilich angebrachte Schwingtüren - Schiebetüren sind erlaubt). Des weiteren muss der Laderaum bezogen auf sein Volumen größer als der vordere Passagierraum und von diesem abgetrennt sein.
Die Entscheidungshoheit hat das örtliche Finanzamt - dieses kann, muss aber nicht anerkennen, was es nicht macht, wenn es außschließlich um die Steuerersparnis geht. Davon gehen viele FAer aus, wenn du nicht selbstständig bist. Die Zustimmung wird auch verweigert, wenn das Fahrzeug grundsätzlich nicht für den Lastentransport geeignet ist - dazu zählen alle Stufenhecklimousinen. Kombis sind ebenfalls so eine Sache für sich. Am leichtesten geht es mit Fahrzeugen wie dem Kangoo oder dem Berlingo - also Fahrzeuge, die schon fast wie ein Transporte aussehen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?