unfall und bedenken dabei
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hi!
vorhin ist mir folgendes passiert:
ich war am mcdrive und dann ist mir en mädel mit ihrem auto von der seite beim rückwärts ausparken ans auto gefahren. hinten rechts in der felgengegend.
am lack sieht man nichts...aber die stoßstange hat keinerlei spaltmaße mehr. die sitzt press an der karosserie. vorher waren da paar mm luft. ansonsten scheint man nichts zu sehen.
ich hab die polizei gerufen, die haben das aufgenommen und waren natürlich etwas verwirrt, das man an den autos fast nichts sieht. an ihrem ebenso wenig. sie hatte so einen c1 mit ner unlackierten stoßstange hinten.
die polizei hat das aufgenommen und irgendwie haben die was unter sich geflüstert und irgendwie hab ich nun bedenken, das die mich evtl beschuldigen können, das ich iwie mein auto auf ihre kosten herrichten lassen will.
kann sowas passieren? sie hat direkt bei der polizei zugegeben, das sie mir reingefahren ist. ich hab mein auto genauso stehen lassen, wie´s auch gestanden hat.
was könnte eigentlich defekt sein????
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Hallo Rockstar81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "unfall und bedenken dabei"!
Gruß
A) die können dir gar nichts, finde deinen Gedanken ziemlich seltsam.
B) es ist trotz der geringen Beschädigung gut, dass du es hast aufnehmen lassen, denn wenn im Nachhinein noch etwas kaputtgeht, das sich auf den Unfall eindeutig zurückführen lässt, hast du eine Chance, dass du es ersetzt bekommst.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
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wegen B).....ganz genau!
ich weiß ja auch nicht....die ham iwie mit mir geredet, als ob ich´s sein lassen soll. nach dem motto, "is ja eh nix dran".
ich seh´s eben net ein! meine kiste wurde letzten november komplett lackiert!
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Naja wenn die Spaltmaße nicht mehr stimmten brauchst du in jedem Fall schon mal ne komplett neue Stoßstange, da hier sicher Halterungen gebogen oder gebrochen sind!
Das kostet je nachdem ob günstig oder bei BMW zwischen 600 und 1200€!!!
Bei mir waren es über 3000 für einen Leihwagen, BMW Werkstatt, Lackierer und Anwaltskosten^^
Die Bullen machen da garnichts die werden sich gedacht haben "boa alter man mussten wir deswegen jetzt herkommen..."!
Sie ist beim ausparken an ein parkendes Fahrzeug gefahren, die Sachlage ist eindeutig und das ganze wurde protokolliert also mach dir keinen Kopf ;)
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 02.09.2011 um 23:07:48
One of the last wild Ducks!
also die polizei würde ich nur dann rufen, wenn man sich mit dem unfallgegener nicht einigen kann.
zumindest bei solchen kleinigkeiten.
Ne neue Stosstange muss vielleicht nicht sein. Ich denke, daß durch den Druck die Halterungen *am* Fahrzeug verschoben worden sind. Die sind einstellbar. Du müsstest ihre Versicherungsdaten haben. Einfach bei BMW nachfragen, was es kostet und bei der Versicherung einreichen (schriftlichen Kostenvoranschlag)
Bearbeitet von: Stefan177 am 03.09.2011 um 06:22:23
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
also die polizei würde ich nur dann rufen, wenn man sich mit dem unfallgegener nicht einigen kann.
(Zitat von: Cruisn)
kann gutgehen, muss aber nicht
oftmals quaken im nachhinein irgendwelche Vollpüfosten in die Parade und derjenige, der eigentlich ohne wenn und aber seine "Schuld" eingestanden hat, fängt an zicken zu machen. Da geht es dann immer darum, das der Schaden ein anderer bzw. nicht so hoch war, es doch ganz anders passiert ist oder der Schaden erst gar nicht bei der Versicherung gemeldet wird
würde sowas immer aufnehmen lassen
Zitat:
Zitat:
also die polizei würde ich nur dann rufen, wenn man sich mit dem unfallgegener nicht einigen kann.
(Zitat von: Cruisn)
kann gutgehen, muss aber nicht
oftmals quaken im nachhinein irgendwelche Vollpüfosten in die Parade und derjenige, der eigentlich ohne wenn und aber seine "Schuld" eingestanden hat, fängt an zicken zu machen. Da geht es dann immer darum, das der Schaden ein anderer bzw. nicht so hoch war, es doch ganz anders passiert ist oder der Schaden erst gar nicht bei der Versicherung gemeldet wird
(Zitat von: E36-Freak)
... oder einer beteiligten Versicherung fällt plötzlich ein, dass ihr Versicherungsnehmer gar nix falsch gemacht hat und sie somit gar nicht zahlen muss. Und fängt an rumzuzicken.
Den Fall gabs vor kurzem in meinem Bekanntenkreis: kleiner Blechschaden, vor Ort hat man sich darauf geeinigt, dass mein Bekannter schuld war, seine Versicherung sahs anders, die Sache ging vor Gericht - und der andere hat die volle Schuld am Unfall bekommen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Vergesst aber nicht, dass die Rennleitung den Unfall nur aufnimmt und dokumentiert!
Sie stellen aber nicht die Unfallschuld fest, von da her ist es eine hilfe sie zu rufen aber keine Sicherheit!
Ürbigens müssen Sie nur Innerorts bei Personenschaden und Vorfahrtsmissachtung kommen und sonst nicht!
Außerorts nur bei Personenschaden!
Zur Stoßstange, sie fungiert als "puffer" und verschiebt sich beim Unfall was den Aufschlag etwas abfedert!
Ist sie schon beschädigt sollte sie daher getauscht werden, da sie sonst nicht mehr schützt!
Ein Aufprall aus ca. über 7kmh reicht bereits aus um sie zu verformen!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 03.09.2011 um 10:34:06
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Vergesst aber nicht, dass die Rennleitung den Unfall nur aufnimmt und dokumentiert!
Sie stellen aber nicht die Unfallschuld fest, von da her ist es eine hilfe sie zu rufen aber keine Sicherheit!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Das is klar - und auch gut so. Und selbst wenn die Polizei die Unfallschuld feststellen würde, wäre dies auch keine Sicherheit. Genauso wie eine durch nen Richter festgestellte Schuld erst dann ne "Sicherheit" darstellt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Nur wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, was dokumentiert wurde usw., dann hat der Richter, der dann, wenns zum Streit kommt, ne Darstellung, mit der er was anfangen kann. Fehlt die, so hat er üblicherweise zwischen zwei und zehn vollkommen unterschiedliche Darstellungen vom Unfallgeschehen, die er bewerten, auswerten usw. soll. Also Darstellungen von den Fahrern, von eventuellen Mitfahrern, von unbeteiligten Zeugen, von irgendwelchen Knallzeugen, ... - und dann rekonstruier mal den Unfall so, wie er eigentlich war.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Was steht denn auf dem Unfallbogen, den du von der Polizei bekommen hast?
Normalerweise müsstest du als UB 02 eingetragen sein und die Andere als 01. Da steht dann noch was weswegen sie 01 ist und ob sie verwarnt wurde (mündlich oder mit Verwarngeld) oder gar eine Anzeige gefertigt wird ( das liegt nicht an der Schadenhöhe sondern an der begangenen Ordnungswidrigkeit weswegen es zum Unfall kam)
Biste 02 dann kann es dir egal sein warum die Polizisten getuschelt haben.
Meld den Schaden der gegnerischen Versicherung und dann lass dir in einer kompetenten Werkstatt sagen wie hoch die Schadenhöhe ungefähr ist. Ggf. reicht ein Kostenvoranschlag aus, ist der Schaden höher muss wohl ein Gutachter ran.
Ich hab die besten Erfahrungen bei zwei Unfällen damit gemacht, dass ich mir von der gegnerischen Versicherung eine Werkstatt hab nennen lassen, die mit denen kooperiert. Da den Wagen abgegeben, Abtretungserklärung unterschrieben, Leihwagen mitgenommen und repariertes Auto wieder abgeholt. Beide male haben die Versicherungen ohne Mucken von sich aus noch eine Wertminderung und eine Kostenpauschale direkt an mich überwiesen. Null Ärger und Auto tip top.
Anspruch hast du jedenfalls auf eine Werstatt und / oder Gutachter deiner Wahl.
Bist allerdings zur Schadenminimierung verpflichtet.
Gruß aus dem grünen Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Ürbigens müssen Sie nur Innerorts bei Personenschaden und Vorfahrtsmissachtung kommen und sonst nicht!
Außerorts nur bei Personenschaden!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 03.09.2011 um 10:34:06
(Zitat von: Fresh Prinz)
? denke nicht das Bayern da eine Sonderstellung hat, grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle per Erlass verpflichtet, Unfälle (egal wo und egal ob mit oder ohne Personenschäden) aufzunehmen
Hallo,
dann schilde den Hergang mal genauer.....
Weil: Rückwärtsfahren = doppelte Sorgfaltspflicht!!!
Da ohne Teischuld rauszukommen ist nicht ganz einfach.....
Zitat:
Zitat:
Ürbigens müssen Sie nur Innerorts bei Personenschaden und Vorfahrtsmissachtung kommen und sonst nicht!
Außerorts nur bei Personenschaden!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 03.09.2011 um 10:34:06
(Zitat von: Fresh Prinz)
? denke nicht das Bayern da eine Sonderstellung hat, grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle per Erlass verpflichtet, Unfälle (egal wo und egal ob mit oder ohne Personenschäden) aufzunehmen
(Zitat von: E36-Freak)
Also das mit dem Personen schaden hab ich schon öfter gehört, und das nicht von irgendwelchen dummschwätzern.
ich würd mir bei nem unfall sehr genau überlegen, ob mir der nacken weh tut oder nicht ;) im zweifel tut er weh, denn wenn der unfall nicht aufgenommen wird, und danach erst bemerke ich ne verletzung, wird's schwieriger für mich.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
bei Personenschäden (die schon vor der Hinzuziehung durch die Polizei bekannt sind muss die Polizei aufnehmen, egal ob sich die Pateien da geeinigt habe oder nicht-> §163b StPO in diesem Fall Verdacht fahrlässige Körperverletzung (dabei spielt es keine Rolle, ob der Veursacher oder das Opfer verletzt ist
Ein sog. richtiges "HWS"-Halswirbelschleudertrauma tritt imho eh erst Stunden später nach einem Unfall auf
wenn so etwas also im Nachhinein gemeldet wird, ist es zum Einen glaubwürdiger und zum Anderen auch kein Problem, den "Bagatell"-Unfall in einen mit Personenschaden umzuwandeln
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Zitat:
denke nicht das Bayern da eine Sonderstellung hat, grundsätzlich ist jede Polizeidienststelle per Erlass verpflichtet, Unfälle (egal wo und egal ob mit oder ohne Personenschäden) aufzunehmen
Zitat von E36-Freak
Nun ja das haben die von der Rennleitung höchst selbst zu mir gesagt und das nicht nur einmal
One of the last wild Ducks!
Polizei ist Ländersache...also durchaus im Bereich des Möglichen das es in Bayern so gehandhabt wird
Edit: in BW als Beispiel ist es anders (siehe ab Punkt 5)
LinkBearbeitet von: E36-Freak am 05.09.2011 um 19:49:05
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Hhmm bei mir ist sie bis jetzt auch immer gekommen, aber auch nur weil sie "grad Zeit hatten"!
Viel haben die dann auch nie gemacht, zB. Unfallställe mit Blaulicht gesichert und den Unfall aufgenommen!
Und das obwohl beide Fahrzeuge einen völligen Totalschaden hatten!
War natürlich in der Münchner Innenstadt nur so am rande^^
Zitat:
Hallo,
dann schilde den Hergang mal genauer.....
Weil: Rückwärtsfahren = doppelte Sorgfaltspflicht!!!
Da ohne Teischuld rauszukommen ist nicht ganz einfach.....
Habs mir grad nochmal durchgelesen, der Niedersachse hat Recht!
Wenn du gerade unterm Rückwertsfahren warst, musst du nachweisen dass du in diesem Moment gestanden bist wo sie dir rein ist!
Bist du gefahren und sie dir dann drauf, wird es warscheinlich auf ne Teilschuld hinauslaufen, bzw du evtl sogar du die Schuld bekommen da man beim Ausparken auf den Verkehr achten muss!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 06.09.2011 um 11:27:28
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