Hey,
ja, das stimmt so, wie du es gesagt hast.
Bei einem Neuwagen hat man 2 Jahre -Gewährleistung-. Auch dann, wenn der KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde!
Aber alles was danach kommt....Garantie gegen Durchrostung...Lackgarantie etc. ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Somit liegt es auch in seinem ermessen, ob er die Garantie gewährt, wenn ein KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde.
Ist auch hier im Urteil nachzulesen: BGH (VIII ZR 187/06)