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Delitzsch
Deutschland
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Hallo,
Ich habe kürzlich etwas bei ebay versteigert, da ich meine Garage entrümple war ich nicht auf Geld oder Betrügereien aus. Ich habe versehendlich einen Artikel reingestellt, den ich garnicht mehr besitze. Der Käufer hat mir den Kaufpreis schon überwiesen und ich habe Ihm geschrieben, dass ich es zurücküberweisen würde. Er will aber auf jeden Fall den gekauften Artikel, den ich aber wie schon erwähnt nicht mehr habe. Was mach ich nun? Wär schön wenn jemand helfen könnte... Der Käufer droht schon mit Anwalt.
Liebe Grüße
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo And520i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay Verkäufer"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Hi
was genau hast ihm geschrieben wegen dem Artikel, kann dir ja beim Einpacken runtergefallen und kaputtgegangen sein. Dann hast ja nichts mehr zum Verschicken.
Kann ja immer mal passieren.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
also ganz locker bleiben ... solange du das geld im vollem umfang erstattest kann dir eigentlich nichts passieren ... was will er seinem anwalt denn erzählen? klar für ihn vllt vergäudete zeit aber sonst? genau, nichts! er hat sein geld wieder und alles is gut ... der soll froh sein das du einer der wenigen ehrlichen bist.
Zitat:
also ganz locker bleiben ... solange du das geld im vollem umfang erstattest kann dir eigentlich nichts passieren ... (Zitat von: FourbE)
Eben nicht. Du bist einen rechtmäßigen Kaufvertrag eingegangen. Es ist sogar so, wenn Du ein Artikel vorzeitig beendest, hat der Höchstbietende das RECHT auf den Artikel zu dem Preis den er als letztes Geboten hat.
Ein Guter Anwalt könnte die ausd dem Vertrag holen aber ein anderer guter Anwalt könnte auf die Einhaltung des Vertrags pochen. Denkemal zu 99% die Arschkarte
Recht haben und Recht bekommen sind aber 2 Dinge. An sicht hat Latte recht. ABER Ich bin mir sicher ich habe auch mal gelesen das Ebay trotz grossem Irrglaube KEIN Verbindlichen vertrag macht.
Da sich in diesem Fall ja nur 2 Privatleute Etwas austauschen wollen und Ebay nur als Vermittler dient.
sry ist schon spaet und mir fallen die Augen halb zu :/
Google mal los, du bist Privatverkaeufer, ich gehe stark davon aus das fuer dich lockerere Gesetze gelten.
EDIT sagt ich hinke 9 Jahre in der Zeit zurueck....
Hoffe das das als quelle reicht.
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#4Bearbeitet von: Jago am 04.08.2011 um 20:38:09
Zitat:
Zitat:
also ganz locker bleiben ... solange du das geld im vollem umfang erstattest kann dir eigentlich nichts passieren ... (Zitat von: FourbE)
Eben nicht. Du bist einen rechtmäßigen Kaufvertrag eingegangen. Es ist sogar so, wenn Du ein Artikel vorzeitig beendest, hat der Höchstbietende das RECHT auf den Artikel zu dem Preis den er als letztes Geboten hat.
(Zitat von: LatteBMW)
Blödsinn!
Solange ein Teil nicht ordnungsgemäß nach
regelrechtem Ablauf (max. 12 h vor Ende) der Auktion verkauft wurde, gehst du überhaupt keinen Kaufvertrag ein.
Hier nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.htmlBearbeitet von: aNka am 05.08.2011 um 20:36:36
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Delitzsch
Deutschland
2 Beiträge
Ich danke euch schonmal für eure Antworten. Ich habe dem Käufer ja angeboten das Geld zurück zu überweisen, weil der Artikel defekt ist, er will aber unbedingt den Artikel oder Ersatz haben! Sein Wagen steht angeblich in der Werkstatt und verursacht dort kosten, die ich tragen soll!!! Ich kenne keine Werkstatt die gebrauchte ebay-Teile einbaut. bin über jeden Kommentar glücklich ;)
Liebe Grüße
Zitat:
Zitat:
Zitat:
also ganz locker bleiben ... solange du das geld im vollem umfang erstattest kann dir eigentlich nichts passieren ... (Zitat von: FourbE)
Eben nicht. Du bist einen rechtmäßigen Kaufvertrag eingegangen. Es ist sogar so, wenn Du ein Artikel vorzeitig beendest, hat der Höchstbietende das RECHT auf den Artikel zu dem Preis den er als letztes Geboten hat.
(Zitat von: LatteBMW)
Blödsinn!
Solange ein Teil nicht ordnungsgemäß nach regelrechtem Ablauf (max. 12 h vor Ende) der Auktion verkauft wurde, gehst du überhaupt keinen Kaufvertrag ein.
Hier nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Bearbeitet von: aNka am 05.08.2011 um 20:36:36
(Zitat von: aNka)
Link
Dann frag ich mich aber, wieso es Ebay Grundsätze gibt, wenn sich eh keiner dran halten muss!
Schon mal von Unmöglichkeit gehört?
Kaufvertrag kann somit nichtig gemacht werden.
Zitat:
Schon mal von Unmöglichkeit gehört?
Kaufvertrag kann somit nichtig gemacht werden.
(Zitat von: Millencolin.)
Die Unmöglichkeit stimmt, die Rechtsfolge nicht: der Kaufvertrag wird durch die Unmöglichkeit der Leistung nicht nichtig, der Anspruch auf die Übereignung der Kaufsache ist "nur" untergegangen. Is wichtig. Weil der Käufer möglicherweise nen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer hat, und für den brauchts ein Schuldverhältnis - und das is eben der Kaufvertrag.
Zitat:
Dann frag ich mich aber, wieso es Ebay Grundsätze gibt, wenn sich eh keiner dran halten muss!
(Zitat von: aNka)
Tja... das is die Juristerei. Ebay kann eben keine neuen Gesetze aufstellen, die das BGB "umschmeißt". Und muss im Zweifelsfall - wenn ein Gericht anders entscheidet als von Ebay oder den Ebay-AGB vorgesehen - die AGB ändern. Und bei dem Sachverhalt kanns übrigens auch sein, dass zwanzig andere AGs gesagt haben: "ein Kaufvertrag kam nicht zustande."
Tja, ..., dass viele Urteile juristisch vollkommen korrekt sind und auch so ergehen müssen, aber von der Allgemeinheit nur schwer nachvollzogen werden können, ham wir ja unlängst wieder gesehen...
Bearbeitet von: mb100 am 06.08.2011 um 11:32:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
wie kann man versehentlich einen artikel reinstellen???? erst recht wenn man diesen artikel gar nicht hat??
leute passt auf nicht dass ihr versehentlich eure autos bei ebay inseriiert habt.
Ist mir auch schon mal passiert.
Ist auch gar nicht schwer. Habe auch schon mal angefangen, meinen Keller auszumisten. Von allen Teilen Bilder gemacht und aufn PC gezogen. Dann keine Lust mehr gehabt. Zwischenzeitlich mal wieder ein Teil so verkauft und nach paar Wochen/Monaten mal die Teile bei eBay eingestellt. War auch was dabei, was ich schon zwischenzeitlich vorher verkauft habe. Habs aber gemerkt, während ich den Auktionstext geschrieben habe.
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Delitzsch
Deutschland
2 Beiträge
Zitat:
Ist mir auch schon mal passiert.
Ist auch gar nicht schwer. Habe auch schon mal angefangen, meinen Keller auszumisten. Von allen Teilen Bilder gemacht und aufn PC gezogen. Dann keine Lust mehr gehabt. Zwischenzeitlich mal wieder ein Teil so verkauft und nach paar Wochen/Monaten mal die Teile bei eBay eingestellt. War auch was dabei, was ich schon zwischenzeitlich vorher verkauft habe. Habs aber gemerkt, während ich den Auktionstext geschrieben habe.
(Zitat von: Millencolin.)
Genau so ist mir das auch passiert, nur das ich meine Garage statt meinen Keller ausgeräumt hab ;)
Danke für eure Antworten, der Käufer war nun doch einsichtig und alles ist gut!!
Liebe Grüße
den fall hatte ich auch schonmal. ging um ein sportlenkrad für 1 euro, welches plötzlich kaputt gewesen sein sollte. jedenfalls wollte der verkäufer nicht liefern. ich habe die sache meinem anwalt übergeben und der stellte den typen vor die wahl, entweder das lenkrad zu liefern oder ein neues zu kaufen und das dann zu liefern. alternativ durfte ich mir ein neues kaufen und ihm in rechnung stellen.
nach 3 tagen kam das lenkrad dann. :)
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
den fall hatte ich auch schonmal. ging um ein sportlenkrad für 1 euro, welches plötzlich kaputt gewesen sein sollte. jedenfalls wollte der verkäufer nicht liefern. ich habe die sache meinem anwalt übergeben und der stellte den typen vor die wahl, entweder das lenkrad zu liefern oder ein neues zu kaufen und das dann zu liefern. alternativ durfte ich mir ein neues kaufen und ihm in rechnung stellen.
nach 3 tagen kam das lenkrad dann. :)
(Zitat von: Stefan177)
und was hat dich der anwalt gekostet?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
kannst nicht einfach auf sein Konto retour überweisen ?! Sollte möglich sein....
wer macht sich den Mühe zu einem Anwalt zu gehen sofern das Geld schon wieder am Konto eingegangen ist ....
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Zitat:
kannst nicht einfach auf sein Konto retour überweisen ?! Sollte möglich sein....
wer macht sich den Mühe zu einem Anwalt zu gehen sofern das Geld schon wieder am Konto eingegangen ist ....
(Zitat von: philipp080778)
ich denke das kommt immer auf den artikel an den man ersteigert!
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Zitat:
Zitat:
den fall hatte ich auch schonmal. ging um ein sportlenkrad für 1 euro, welches plötzlich kaputt gewesen sein sollte. jedenfalls wollte der verkäufer nicht liefern. ich habe die sache meinem anwalt übergeben und der stellte den typen vor die wahl, entweder das lenkrad zu liefern oder ein neues zu kaufen und das dann zu liefern. alternativ durfte ich mir ein neues kaufen und ihm in rechnung stellen.
nach 3 tagen kam das lenkrad dann. :)
(Zitat von: Stefan177)
und was hat dich der anwalt gekostet?
(Zitat von: BMWBT52)
Nichts, ich hab ja gewonnen. Um die 100 Euro wollte der Anwalt. Den musste der Typ mit dem Lenkrad noch zusätzlich bezahlen.
Billiger wärs gewesen, er häts gleich rausgerückt.
Ich hätte auch vielleich ein Auge zugedrückt (wie in dem Fall hier), wenn er mich darum gebeten hätte. Aber er kam gleich auf die arrogante Tour von wegen ich könne da garnix machen und ich soll ihn mit dem Scheiss in Ruhe lassen. Das Lenkrad gäbe es nichtmehr, für mich schon garnicht zu dem Preis. Dann wurde er noch beleidigend.
Das wurde dann etwas persönliches und da dachte ich mir: "Bürschchen, Dir helf ich..."
Was ich damit sagen will: Der Käufer kann den Artikel einklagen. Unabhängig davon, ob er kaputt ging, oder garnicht vorhanden ist. Das ist das Problem des Verkäufers, wo er Ersatz herbekommt. Nicht des Käufers.
Bearbeitet von: Stefan177 am 19.08.2011 um 20:40:54
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
... heutzutage kann man ja schon glücklich sein wenn der bestellte artikel ankommt
hab jetzt in ca. 3 Monaten (da ich öfter privat Autos von Bekannten repariert habe/hatte) !5! Mal die Erfahrung gemacht dass 1 Artikel nicht gekommen ist (aktueller Fall) und 4 mal ein defekter Artikel gekommen ist.
Ist hald immer eine rumärgerei wo eigentlich gar nicht sein muss/müsste.
Einer hat mir nen kaputten Klimakompressor geschickt wo ich bei dem auto hald schon den kompressor ausgebaut hatte (dass es schneller geht). Fragte vorher ob alles Ok ist.
Was kam an. Die Magnetkupplung so kaputt dass es nicht kaputter sein konnte. Jetzt könnte man sagen ja das war der Versand (hat der Verkäufer auch am Anfang gesagt) nur dumm dass hald da übelste Feilspuren waren dass man den provesorisch noch hernehmen konnte. Tja und dann sagte er ich soll die Kuplung einfach umbauen ... und wie du spezialist? Ja da musst du die schraube runtermachen -> Na Klar! Hab ja das spezialwerkzeug da dass ich die Scheibe festhalten kann
Und warum arbeit machen wenn der mich auch noch von anfang an anlügt?
Das war nur ein Fall. Da kann man sich echt aufregen. Und wenn ich dann hör dass einer ehrlich ist und dann nicht mit einer einigungen (geld zurück) zufrieden ist dann kann man sich schonmal zweimal aufregen! Was will der? Gibts den Artikel nicht zweimal in ebay wo er den kaufen kann? Pff ...
Hättst ja einfach so (wie bei meinem aktuellen Fall) nix schicken können und nicht antworten. Dann wäre er zufrieden!!!
Mfg. Chris
@Stefan177: Hast echt Glück gehabt. Der Verkäufer hätte nicht darauf
eingehen müssen und war nur eingeschüchtert. Aber auf den Kosten
für den Anwalt bleibt man sitzen. Weil keine Pflicht besteht sich von
einem solcher vertreten zu lassen.
Der Verkäufer meines 5ers hatte letztendlich durch seinen Anwalt
auch deutliche Mehrkosten weil er sich nicht mit mir einigen wollte.
Er hatte es auch versucht mit einer "Schadensersatzforderung" und
wollte seine Anwaltskosten von mir wiederhaben weil seine Rechtschutz
nicht bezahlt hat. Darüber hab ich nur laut gelacht.
Vorerst muss man sich an die Regeln von ebay halten. Dort gibt es
Rechte, Pflichten und Fristen. Da kann auch der Anwalt nichts dran
ändern aus von Euch Geld zu kassieren weil er einen Brief schreibt.
Man kann über ebay das Geschäft rückgängig machen, siehe FAQ.
Geld zurück überweisen und gut ist. Für das jeweilige persönliche
Pech eines anderen (Auto steht in Werkstatt) ist man als Privat-
verperson nicht verantwortlich. Wenn die Post (wie im Winter)
länger braucht ist man dafür auch nicht verantwortlich.
Wenn alles nichts hilft, schick ihm ein Paket mit einem Backstein.
Wenn er reklamiert unterstelle ihm Betrug. Die Masche ist ja üblich
bei ebay... von daher...
BMW Team Oberhavel