Geblitzt mit Handy am Ohr und unangeschnallt!
In der 30er-Zone mit über 50 blitzen lassen ... 80 Euro
Nicht angeschnallt blitzen lassen ... 30 Euro
Mit Handy am Ohr blitzen lassen ... 40 Euro und 1 Punkt
... sich damit auch noch beim Syndikat der Lächerlichkeit preis geben: UNBEZAHLBAR :-)
Schöne Grüße, Frank
PS: und immer dran denken: Was auch immer Dämliches Du anstellst, schreib es ins Internet und bitte um eine sachliche Diskussion *ggg*
Versuche nie selber herauszufinden, was es kosten wird und warte auf keinen Fall die Post ab - uns würde der Spaß fehlen. ;-)
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Hallo Jokin,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geblitzt mit Handy am Ohr und unangeschnallt!"!
Gruß
Ab 21 kmh zu schnell gibts auch noch Punkte (bei 52 kmh einen)
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
finde das immer super wenn die Moralapsoteln zum Vorschein kommen )-:
Hoffe das "ihr" euch immer an alle Gesetze dieser Welt haltet denn dann seid ihr "brave" Bürger so wie es Vaterstaat gerne hätte.
Am besten die Zivilcourage komplett ausschalten und nur mehr machen was der "Big Brother" vorgibt. )-:
hilft dir jetzt nicht weiter aber bei uns in Ö zahlst für alle Delikte. Sprich, sofern sie es ahnden, wird alles zusammengerechnet. )-:
was ganz toll ist wenn man zb. auf einer Schienenstrasse umdreht weil da hast dann meistens:
Sperrlinie 1 oder 2 x plus Umdrehen verboten = geschätze EUR 350,-- plus auf "one shoot" ....
hoffe das es "nur" Eines wird .... ;-)
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Zitat:
In der 30er-Zone mit über 50 blitzen lassen ... 80 Euro
Nicht angeschnallt blitzen lassen ... 30 Euro
Mit Handy am Ohr blitzen lassen ... 40 Euro und 1 Punkt
... sich damit auch noch beim Syndikat der Lächerlichkeit preis geben: UNBEZAHLBAR :-)
(Zitat von: Jokin)
Ja genau habe mich jetzt auch sowas von lächerlich gemacht echt.. schäme mich richtig dafür....
was ihr für ein drama draus macht unfassbar
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
Haha dominictoretto heißen und gegen das schnell fahren, unangeschnallt fahren usw plädieren. Na mitn 316er Automatic fallst zumindest in die Gefahr des schnell fahrens weniger rein ;) nix für ungut :)
@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?
War mal bei meinem Vater der Fall, der hat sich im Nachhinein beim Rechtsanwalt informiert, udn oben genannte Auskunft bekommen.
@Phillip: Na dann war das vielleicht nur für die Testphase, dass sie das nicht ahnden. Soll aber auch schon Mopeds gegeben haben, die im 50er geblitzt wurde und die bekamen auch einfach nur eine Anonymverfügung, was ja dann insofern fragwürdig ist, als dass das Moped eigentlich nur 45 gehen darf, also so immer alles kontrollieren dürftens anscheinend nicht.
Zitat:
@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?
(Zitat von: da_woifal)
Wird (hier in Deutschland) ein Autofahrer in unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen nacheinander gemessen (also erst 100km/h, dann wenig später in der 70km/h-Zone usw.) so ist jeder erneute Geschwindigkeitsverstoss quasi ein neuer "Tatenschluss", also Tatmehrheit. Ist aber auch wiederum abhängig davon, wie die Bußgeldstelle bzw. das Gericht das sieht
viell.verstehe ich grade was falsch ?!
aber ich bin der Meinung das sie bei uns JEDES Delikt ahnden und diese hinzurechnen ..... vermutlich kommt es auch drauf an "wie" man von "wem" bestraft wird.
=> zb. Radarfoto und nicht nicht angeschnallt - weiss nicht was du passiert (das habe ich aber eh oben geschrieben)
ich hab mal umgedreht auf einer Schienenstrasse und gleichzeitig Vorrangstrasse und aber den Bullen nicht gesehen.
Das war damals:
*umdrehen auf Schienenstrasse ATS 1.500
* 2x Sperrline überfahren 2 x ATS 1.500
= ATS 4.500,-- (cirka EUR 330,--)
aber das mit dem Foto ist wieder eine ganz andere Geschichte )-:
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Zitat:
Zitat:
@e36freak: DAs mit der Tateinheit besteht dann wsh wenn man zb vor der Zivilstreife fährt auf der Bundesstraße 120, dann in der 70er Beschränkung 90 und danach wieder 120... Da dürfen sie dann auch nur ein Ticket einheben?
(Zitat von: da_woifal)
Wird (hier in Deutschland) ein Autofahrer in unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen nacheinander gemessen (also erst 100km/h, dann wenig später in der 70km/h-Zone usw.) so ist jeder erneute Geschwindigkeitsverstoss quasi ein neuer "Tatenschluss", also Tatmehrheit. Ist aber auch wiederum abhängig davon, wie die Bußgeldstelle bzw. das Gericht das sieht
Das wär ja auch was, kurz in der 30er Zone mit 37kmh ablichten lassen und dann ab auf die Autobahn zum heizen ;)
Quasi ein "Tagesticket" kaufen und Spaß haben^^
Das mit Tateinheit und Tatmehrheit ist mir neu, kenn das auch nur mit der Strafe des höchsten Vergehn wenn es mehrere sind!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.08.2011 um 13:38:42
One of the last wild Ducks!
Tateinheit
Tateinheit liegt regelmäßig dann vor, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, so dass bei objektiver Betrachtung der Eindruck einer einheitlichen Tat entsteht. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Verhaltensweisen räumlich und zeitlich
- zusammenfallen oder sich überschneiden; z.B. es wird ein mangelhaft ausgerüstetes Fahrzeug geführt, während der ganzen Fahrt ist die Sicht des Fahrzeugführers durch die Ladung beeinträchtigt.
- unmittelbar zusammenhängen, z.B. mehrere ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen, mehrere Überholvorgänge kurz hintereinander etc.
Eine starre Zeit- oder Entfernungsmarke für die Abgrenzung existiert nicht. Lässt sich im Einzelfall keine genaue Entscheidung treffen, ist zugunsten des Betroffenen von Tateinheit auszugehen. Rechtsprechungshinweise siehe bei Göhler vor § 19 OWiG. Vgl. dazu auch Festlegungen im Vorwort des BGK unter Nr. 6 ff.
Tatmehrheit
Tatmehrheit ist gegeben, wenn durch mehrere Handlungen mehrere VOWi-Tatbestände verwirklicht werden, die keine räumliche oder zeitliche Beziehung zueinander haben. Eine isolierte Betrachtung der einzelnen Zuwiderhandlungen muss ohne weiteres möglich sein, ohne aus der anderen ein notwendiges Teilstück herauszulösen.
Regelmäßig ist Tatmehrheit zu bejahen bei Verstößen, die sich an den Halter eines Kfz richten und dabei nicht die Inbetriebnahme des Kfz betreffen, z.B. Melde- (§ 27 StVZO) oder Untersuchungspflichten (§ 29 StVZO, § 47a StVZO, § 57b StVZO).
Tathandlung, z.B. bei § 29 StVZO, ist die unterlassene Nichtdurchführung der Hauptuntersuchung, nicht jedoch das Führen eines Kfz und das Überschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung.
Regel: Unterlassungsdelikte stehen sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu anderen Verhaltensverstößen (Begehungsdelikten) in Tatmehrheit. Vgl. dazu auch Vorwort des BGK unter Nr. 6 ff.
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Zitat:
Der Umstand "Tateinheit" oder "Tatmehrheit" ist bei der Bußgeldbemessung entscheident. Bei der Tateinheit wird die Summe als "ein Paket" zusammengefasst, bei Tatmehrheit werden die Verstösse einzeln in der Summe berechnet. Ist abhängig vom Sachbearbeiter oder demjenigen der kontrolliert, deshalb wird Dir hier auch keiner sagen können, was da nun auf Dich zukommt. Das in jedem Falle nur der höchste Verstoss "berechnet" wird, ist Nonsens
Tateinheit - Tatmehrheit
Oftmals kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer durch eine äußerlich einheitliche Handlung gleichzeitig mehrere Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. So kann beispielsweise ein Kfz-Führer alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen, ohne im Besitz de erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wobei auch das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Oder ein Kfz-Führer telefoniert im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung und fährt dabei gleichzeitig zu schnell.
Trotz Deines Exkurs bezüglich Tateinheit und Tatmehrheit, wurde in meinem Fall nur die Überschreitung der Geschwindikeit geahndet!
Trotzdem der fehlende Gurt mehr Kohle gebracht hätte, wurde nur die Geswchwindigkeit "berechnet"!
Es scheint wohl oft auch von dem Sachbearbeiter abzuhängen, der die Fotos der stationären Anlage auswertet.
Liegen in solchen Fällen die Voraussetzungen der sog. Tateinheit vor, dann erfolgt lediglich eine einzige Ahndung nach der strengsten Sanktionsnorm. Muss man hingegen davon ausgehen, dass die Handlung in mehrere selbständige Taten "zerfällt", dann liegt sog. Tatmehrheit vor und eine Bestrafung erfolgt für jede Tat gesondert. Entfernt sich beispielsweise im oben genannten Beispiel der alkoholisierte Fahrzeugführer nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort, dann liegt eine weitere Trunkenheitsfahrt (in Tatmehrheit zur vorangegangenen) vor, die in Tateinheit mit der Unfallflucht steht. Es erfolgt also eine Bestrafung wegen zweier selbständiger Handlungen (Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs einerseits und Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nichtversicherten Fahrzeugs andererseits). Es wird dann eine sog. Gesamtstrafe verhängt, wobei die Einzeleinsatzstrafen für die beiden tatmehrheitlichen Handlungskomplexe mit einem gewissen "Mengenrabatt" versehen werden.
Wann jeweils Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, ist in der Theorie oftmals sehr umstritten.
(Zitat von: E36-Freak)
Zitat:
Es scheint wohl oft auch von dem Sachbearbeiter abzuhängen, der die Fotos der stationären Anlage auswertet.
(Zitat von: BMW-mobil)
Richtig.
Was ich mir auch gut vorstellen kann: einige Sachbearbeiter schauen gar nicht sooo genau aufs Bild, sondern gucken auf die Geschwindigkeit und schicken den Kram an den Fahrzeughalter. Hängt sicher auch davon ab, wie viel Arbeit sonst noch so auf dem Schreibtisch rumliegt, was für einen Tag der Sachbearbeiter grad hat, wie genau er "normal" arbeitet, ...
Und die Blitzer sind ja primär zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberschreitungsverstoßverfolgung bzw. der Rotlichtverstoßverfolgung aufgestellt worden. So Dinge wie "Handy am Ohr", "Sicherheitsgurt", ... werden da eher "Nebeneffekte" sein.
BTW: Heut scheint irgendwie der Zitier-Wurm im Forum zu sein... ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Ich bin mal gespannt wenn das ankommt was für eine strafe ich bekomme. :)
Ob nur die geschwindigkeit oder alles zusammen? Werde berichten!
Also mein fahrlehrer meinte damals.
" wenn man geblitzt wird und man ist nicht angeschnallt oder man telefoniert DÜRFEN sie es nicht bewerten , sie dürfen nur die geschwindigkeit bewerten"!
Gruss
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
@italo bmw: Ich hab da ne schlechte Nachricht für dich. Meine Frau ham se mit Handy am Ohr geblitzt. Gab damals 15€ für zu schnell und damals noch 40€ für zu schnell (ist schon etwas her). Also das ist devinitiv Tatmehrheit.
Allerdings kannst du hoffen, das die es evtl übersehen. Weil bei diesen "komunalen Verkehrsüberwachern" wird die Bildauswertung meist etwas schlampig gemacht!
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www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
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Zitat:
@italo bmw: Ich hab da ne schlechte Nachricht für dich. Meine Frau ham se mit Handy am Ohr geblitzt. Gab damals 15€ für zu schnell und damals noch 40€ für zu schnell (ist schon etwas her). Also das ist devinitiv Tatmehrheit.
Allerdings kannst du hoffen, das die es evtl übersehen. Weil bei diesen "komunalen Verkehrsüberwachern" wird die Bildauswertung meist etwas schlampig gemacht!
(Zitat von: MartinGSI)
Hi
vermutlich ein Schreibfehler und du meinst einmal auch fürs Blitzen.
Gruß
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...