Geblitzt mit Handy am Ohr und unangeschnallt!
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Hallo leute.. habe nur eine frage und zwar wurde ich vor ca 1 std geblitzt in der 30er zone ( die zone ist nur 100Meter lang , Mobiler blitzer)
Ich war am telefonieren und nicht angeschnallt.
Wird alles mit berechnet? Im internet finde ich nur sachen wie "selber schuld hoffe sie nehmen dir den schein weg , manche sagen ja , manche nein "
Was ist denn nun richtig?
Sofort nachdem ich geblitzt worden bin hab ich auf mein Navi geschaut dort stand 52Kmh - 3 machen 49 , also 19 zu viel.. wären schonmal 35 euro.
Allerdings weiss ich nicht ob man sieht das ich telefoniert habe.. halte mein handy eigentlich immer mit der kompletten handfläsche... ich wurde von rechts geblitzt.. ist also für den blitzer schwer zu erkennen ob ich telefoniere.
aber sagen wir mal man sieht das ich nicht angeschnallt war , telefoniert war + 19 kmh zu schnell.
Was erwartet mich. Interessiert mich einfach mal wie das gesetz sowas regelt
Gruss
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
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Hallo italoBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geblitzt mit Handy am Ohr und unangeschnallt!"!
Gruß
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Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste. Bin mir mit meiner Aussage nicht sicher, kannst es ja dann mal berichten wenn du die strafe bekommen hast.
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Also im Vorfeld mache ich mir schon Feinde! Aber das ist seltenblöd und unverantwortlich.
Glück das nicht mehr passiert ist. Du solltest mal in dich gehen!!!
Zu deiner Strafe! Wenn du Glück hast werden sie den Gurt auf dem Blitzerfoto nicht erkennen, genauso das Handy am Ohr. Also im Idealfall erwartet dich eine Strafe für die überhöhte Geschwindigkeit.
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Wenn man mehrere Verstöße gegen die STVO gleichzeitig unternimmt wird man nur für den jeweils höchsten bestraft!
Telefonieren ist auch ned so ohne, gibt glaub ich sogar einen Punkt!
Musst halt im aktuellen Bußgeldkatalog nachschauen, was jetzt schwerer wiegt, dann weiste was du zahlen musst!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 04.08.2011 um 15:39:34
One of the last wild Ducks!
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@DominicToretto ich wäre ob mit oder ohne handy am ohr geblitzt worden weil die str dort eigentlich immer 50er ist.. momentan aber am bauen sind un 30er schilder hängen . Aber bin wie gewohnt 50 gefahren
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Zitat:
Aber das ist seltenblöd und unverantwortlich.
Glück das nicht mehr passiert ist. Du solltest mal in dich gehen!!!
(Zitat von: DominicToretto)
Ja... sowas von..... *lächerlich*
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
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OMG wieder diese Typischen Sprüche.. ohwei ohwei.. jedes mal das gleiche.. im internet bekommt man FAST nichts brauchbares mehr ausser euren senf den ihr von euch gibt! Das interessiert keinen was ihr davon haltet sondern die frage war ob die strafen addiert werden!
" Du hast telefoniert , dir sollte man den führerschein weg nehmen"... man man man... aber das rauchen das ist gut wa? Schön zigarette im mund , ab und an schön runter auf den aschenbecher gucken und aschen das ist gut ne? Das findet ihr toll... aber telefon am ohr halten kurz mal das ist BRAND gefährlich! Ab jetzt leute , kratzt euch nicht mehr am ohr oder lehnt eure hand , euren arm nicht mehr an den kopf...
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was hast du erwartet, das internet ist voller leute die sonst nichts zu melden haben. Es sind einfach Leute, die auch mal mitreden wollen.
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Natürlich.. aber die frage habe ich hier gestellt weil ich über google nur antworten gesehen habe wie.. JA SELBER SCHULD TELEFONIER NICHT oder DIR SOLLTE MAN DEN FÜHRERSCHEIN weg nehmen.. dann hab ich mir gedacht ich frage mal bei syndikat nach... und das gleiche hier... was passiert ist , ist nunmal passiert... geld strafe ist mir egal was kommt.. mir geht es nur INTERESSEHALBER drum ob die strafen addiert werden. Schlimm für mich wäre nur ein monat fahrverbot
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aber es haben doch einige ziemlich sachlich geantwortet .
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Ja dafür bedanke ich mich auch. Aber Leute die nur so ein kommentar wie " lächerlich " von sich geben das meine ich
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Zitat:
Ja dafür bedanke ich mich auch. Aber Leute die nur so ein kommentar wie " lächerlich " von sich geben das meine ich
(Zitat von: italoBMW)
ähmm da drüber steht ein Zitat ..... also ist das *lächerlich* auf das Zitat bezogen....
*edit*
Das Teuerste vergehen wird bestraft.... Bsp. Ich war nicht angeschnallt......mein Hund war's auch nicht....:D
Ich musste für den Hund "Ladungssicherung" bezahlen.
Bearbeitet von: Boa am 04.08.2011 um 17:38:40
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Es wurde schon alles nötige gesagt, das "schwerste" Vergehen wird dir zur Last gelegt, aufaddiert oder ähnliches wird da nicht.
Überlese doch einfach das Unsachliche, das muss dich ja nicht interessieren.
Damit sollte alles gesagt sein und jetzt wünsche ich noch einen schönen Abend.
Gruß
Und vorallem, de facto würd ich mal sagen telefonieren 90% selber. Ich seh da auch kein Problem darin. Wenn ich mein Handy kenne, brauch ich nicht mehr aufs Display gucken zum Wählen, als würd ich schauen welches Lied im Radio läuft, und ob ich jetzt mit dem Beifahrer direkt rede, oder übers Telefon macht auch keinen unterschiede. Und bei Automatic fahr ich niemals mit mehr als einer Hand, wozu auch?
Naja ist halt so wie das Schnell fahren (mitn Bike), mit ner 1000er GSX fährt auch keiner 100 aber wenn dich das Safety Car aufhält gibts halt Verwarnung^^
Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, und ich kann dir auch keine rechtskundige Auskunft geben, aber bei uns in Österreich haben sie jetzt so Radare installiert, die von vorne und hinten blitzen, damit der FAhrer drauf ist, damit wir euch auch Tickets heimschicken können ;P
Und da war damals auch öffentlich die Frage, ob wenn man da nun geblitzt wird und zb unangeschnallt ist, dafür auch gestraft wird, da war es ein klares NEIN.
lg
Zitat:
Und vorallem, de facto würd ich mal sagen telefonieren 90% selber. Ich seh da auch kein Problem darin. Wenn ich mein Handy kenne, brauch ich nicht mehr aufs Display gucken zum Wählen, als würd ich schauen welches Lied im Radio läuft, und ob ich jetzt mit dem Beifahrer direkt rede, oder übers Telefon macht auch keinen unterschiede. Und bei Automatic fahr ich niemals mit mehr als einer Hand, wozu auch?
Naja ist halt so wie das Schnell fahren (mitn Bike), mit ner 1000er GSX fährt auch keiner 100 aber wenn dich das Safety Car aufhält gibts halt Verwarnung^^
Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, und ich kann dir auch keine rechtskundige Auskunft geben, aber bei uns in Österreich haben sie jetzt so Radare installiert, die von vorne und hinten blitzen, damit der FAhrer drauf ist, damit wir euch auch Tickets heimschicken können ;P
Und da war damals auch öffentlich die Frage, ob wenn man da nun geblitzt wird und zb unangeschnallt ist, dafür auch gestraft wird, da war es ein klares NEIN.
lg
(Zitat von: da_woifal)
Bei uns wurde zu 99% nur von vorn geblitzt.......vor ein paar Jahren haben die angefangen von vorn + hinten zu blitzen..... wegen Motoräder usw.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
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Zitat:
Du solltest mal in dich gehen!!!
(Zitat von: DominicToretto)
Er ist 50 gefahren statt 30. Den möchte ich sehen hier drin, der sich nach 30er Schildern richtet.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2011 um 17:46:28
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Wenn ich das falsch aufgefasst habe dann tut es mir leid. Aber danke für eure antworten. Heisst also ich werde höchstwahrscheinlich ( FALLS MAN ES ÜBERHAUPT SIEHT ) für das telefonieren zahlen 40+1 punkt
bin mal gespannt
danke!
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
Mitglied seit: 12.07.2009
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25 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Du solltest mal in dich gehen!!!
(Zitat von: DominicToretto)
Er ist 50 gefahren statt 30. Den möchte ich sehen hier drin, der sich nach 30er Schildern richtet.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.08.2011 um 17:46:28
(Zitat von: Stefan177)
Das richtet sich je nach Ausbau und Übersichtlichkeit der Straße. Jedoch bleibt es dabei. Handy am Steuer und Zigaretten sind ein NoGo. Über das Fahren ohne Gurt brauchen wir erst gar nicht diskutieren.
Zitat:
Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste.
(Zitat von: Stefan_April)
nö, die können alles mit reinnhemen wenn sie wollen, keine Ahnung wer das entscheidet, der der die Bilder auswertet oder wer auch immer
Gericht: OLG Celle, 02. Senat für Bußgeldsachen
Typ, AZ: Beschluss, 222 Ss 196/05 (Owi)
Datum: 25.08.2005
Sachgebiet: Strafrecht
Normen: OWiG § 19, StVO § 49 Abs 3 Nr 4, Abs 1 Nr 20a u 22
Leitsatz: Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und während dieser begangener Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Benutzens eines Mobiltelefons unter Halten des Hörers.
Auszug:
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene der vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem Telefonieren unter Halten des Telefons als Führer eines Kraftfahrzeuges und fahrlässigem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes schuldig ist.
Zitat:
Zitat:
Soweit ich weiss kannst du nur für eine der 3 Sachen bestraft werden. Ich weiss allerdings nicht ob fürs teuerste oder fürs erste.
(Zitat von: Stefan_April)
nö, die können alles mit reinnhemen wenn sie wollen, keine Ahnung wer das entscheidet, der der die Bilder auswertet oder wer auch immer
Gericht: OLG Celle, 02. Senat für Bußgeldsachen
Typ, AZ: Beschluss, 222 Ss 196/05 (Owi)
Datum: 25.08.2005
Sachgebiet: Strafrecht
Normen: OWiG § 19, StVO § 49 Abs 3 Nr 4, Abs 1 Nr 20a u 22
Leitsatz: Zum Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und während dieser begangener Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Benutzens eines Mobiltelefons unter Halten des Hörers.
Auszug:
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene der vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem Telefonieren unter Halten des Telefons als Führer eines Kraftfahrzeuges und fahrlässigem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes schuldig ist.
(Zitat von: e46-fahrer)
Das dürfte wohl von Fall zu Fall anders sein!
Ich wurde kürzlich ohne Gurt geblitzt und musste nur für die Überschreitung zahlen, obwohl es deutlich zu sehen war, dass ich nicht angeschnallt war..
Der Umstand "Tateinheit" oder "Tatmehrheit" ist bei der Bußgeldbemessung entscheident. Bei der Tateinheit wird die Summe als "ein Paket" zusammengefasst, bei Tatmehrheit werden die Verstösse einzeln in der Summe berechnet. Ist abhängig vom Sachbearbeiter oder demjenigen der kontrolliert, deshalb wird Dir hier auch keiner sagen können, was da nun auf Dich zukommt. Das in jedem Falle nur der höchste Verstoss "berechnet" wird, ist Nonsens
Tateinheit - Tatmehrheit
Oftmals kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer durch eine äußerlich einheitliche Handlung gleichzeitig mehrere Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht. So kann beispielsweise ein Kfz-Führer alkoholisiert einen Verkehrsunfall verursachen, ohne im Besitz de erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, wobei auch das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Oder ein Kfz-Führer telefoniert im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung und fährt dabei gleichzeitig zu schnell.
Liegen in solchen Fällen die Voraussetzungen der sog. Tateinheit vor, dann erfolgt lediglich eine einzige Ahndung nach der strengsten Sanktionsnorm. Muss man hingegen davon ausgehen, dass die Handlung in mehrere selbständige Taten "zerfällt", dann liegt sog. Tatmehrheit vor und eine Bestrafung erfolgt für jede Tat gesondert. Entfernt sich beispielsweise im oben genannten Beispiel der alkoholisierte Fahrzeugführer nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort, dann liegt eine weitere Trunkenheitsfahrt (in Tatmehrheit zur vorangegangenen) vor, die in Tateinheit mit der Unfallflucht steht. Es erfolgt also eine Bestrafung wegen zweier selbständiger Handlungen (Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs einerseits und Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führen eines nichtversicherten Fahrzeugs andererseits). Es wird dann eine sog. Gesamtstrafe verhängt, wobei die Einzeleinsatzstrafen für die beiden tatmehrheitlichen Handlungskomplexe mit einem gewissen "Mengenrabatt" versehen werden.
Wann jeweils Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, ist in der Theorie oftmals sehr umstritten.
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