Unfallwagen gekauft, was tun?
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Hi,
ich habe auf Grund von Wasser an an der A-Säule meine Windschutzscheibe tauschen lassen.
(
https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic280445w0_Wasser_an_A-Säule_3er_BMW_-_E46.html)Beim ausbauen der alten Scheibe (welche wohl auch nicht die 1. war) ist aufgefallen, das die Auflage wo die Scheibe drauf liegt teilweise total verrostet war, an dieser Stelle ist auch das Wasser durchgelaufen. Dabei ist auch aufgefallen, das Reste vom lakieren auf der Plastikabdeckung der Scheibenwischer sind. Meinem Mechaniker ist außerdem aufgefallen, dass das Dach gespachtelt und anlackiert wurde, und genau in dem Umkreis der A-Säule. Ob er jetzt einen Seiten- oder Frontschaden hatte kontte er mir nicht sagen.
Das Auto habe ich privat von einem Meister von BMW gekauft, deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass er von diesen Schäden nichts wusste.
Das Auto habe ich vor 10 Monaten (Ende September '10) gekauft.
Was kann ich tun? Lohnt es sich irgendetwas zu tun?
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Hallo ZuVieL,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallwagen gekauft, was tun?"!
Gruß
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Leider kann man da nicht viel machen...
ist schon zu lange her. zudem war es noch ein
privatkauf so kannst du ihn nicht reklamieren
oder ähnliches.
kannst ja aber mal den meister fragen ob er irgendwas weiß.
solche reperaturen sind immer nachvollziehbar wenn es
bei bmw gemacht wurde.
Old BMW never die they just get lower!
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Danke für deine Antwort. Habe den Typen gerade kontaktiert, er habe aber im moment keine Zeit und ist bereit am Wochende darüber zu reden. Ist der Kaufvertrag aber somit nicht eigentlich nichtig?
Ich gehe davon aus, das es nicht in der BMW-Datenbank gespeichert ist, ich weiß das er nebenbei noch viel an Autos schraubt, zu mindest hat er es damals erzählt.
MfG
Bearbeitet von: ZuVieL am 27.07.2011 um 10:35:19
Blödsinn! Sry!
du kannst da sehr wohl gegen vor gehen.
Such dir einen Anwalt. Unfallschäden verjähren nach dem Deutschen gesetzt nicht, vor allem sind das arglistig verschwiegene Mängel, welche nach BGB bis zur Rückgabe der Sache geahndet werden.
egal wie lang das her ist.
das auto muss aber auf jeden fall zu einem öffentlich bestellten und unabhängigen gutachter. der muss dir das bescheinigen. sonst haste vor gericht keine chance.
fürn anfang, dass der anwalt los legen kann, lass ein ADAC gutachten bei einer TÜV Prüfstelle anfertigen. die haben auch ein lackdichtemessgerät.
Bei so sachen immer einen Rechtsanwalt ins boot holen. ich hoffe du hast mindestens eine Verkehrsrechtsschutz? wenn ja, übernimmt die zu 99% die kosten. aber das muss dann dein anwalt anleihern.
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
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Ich selbst habe keine Rechtsschutzversicherung. Könnte ich sowas theoretisch über meinen Vater laufen lassen? Laut Brief ist er Inhaber des Autos, im Kaufvertrag steht jedoch mein Name. Es gab damals Probleme beim Ummelden, da mein vorheriges Auto auch über ihn lief, deswegen war es einfacher in den Brief sein Namen eintragen zu lassen.
wenn das auto auf deinen vater angemeldet ist, könnte man das so machen. aber dann ist dein vater der interessenvertreter und nicht du dann
habe derzeit den selben scheiß an der backe, aber bei mir is es ein autohaus.
deswegen kann ich dir wirklich nur empfehlen, frag einen rechtsverdreher. die haben das zeug studiert und er kann dir helfen.
eine allgemiene Rechtschutz haste nicht? also die quasi alles umfasst?
Wenn nein, empfehle ich dir sowas. kostet dich monatlich 22 EUR und du hast ruhe.... egal um was es geht, sei es privat, verkehr, beruf usw alles is abgedeckt...
es is meiner meinung nach egal wer das auto gekauft hat. du kannst es ja auch im auftrag deines vaters für ihn gekauft haben...
ihr habt denke ich ma den selben nachnamen bzw anschrift? wie gesagt kenne mich damit nich wirklich aus... ich rate dir echt zieh einen anwalt da mit rein.
das wird ne größere sache werden...
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
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Mitglied seit: 12.03.2007
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Selbe Anschift, sowie gleicher Nachname ist vorhanden.
Soll ich noch ein Statement des Verkäufers abwarten? Möglicherweise ist er ja kooperativ..?! Ich wüsste aber auch nicht wie man sich einigen könnte.. da ja auch der Schaden "unbekannt" ist.
Ich habe ihm schon mitgeteilt das ich einen Termin beim Anwalt und Sachverständigen in der nächsten Woche habe.
Bearbeitet von: ZuVieL am 27.07.2011 um 11:20:53
sehr gut das mit dem termin + anwalt
jeps der hat dir einen wagen verkauft mir arglistig verschwiegenen mängeln, hier unfallwagen.
yes, das sollte dann ausreichen. ruft bei eurer rechtschutz an und fragt ob sie das übernimmt. das kannst du ja im auftrag deines vaters machen
ich würde kein statement abwarten, warum auch? der hat dir ein auto nach einem unfall verkauft. mit sowas würde ich keinen meter mehr rumfahren, da du auch nciht weißt, was dran war. der kann dir ja sonst was erzählen nur wenn du verformungen an der A-säule hattest, dann war das keine bagatelle.
bedenke immer, das die stabilität der fahrgastzelle schon etwas in mitleidenschaft gezogen wurde. bei einem erneuten unfall (was wir nich hoffen wollen) bietet das kfz an der stelle nicht die 100% stabilität, wie sie ab werk ist.
lass den anwalt alles regeln. normalerweise würd es so laufen:
auto zurück geben, geld zurück + schadensersatz + aufwandsentschädigung + ausbezahlung einer differenz bei einem vergleichbaren model mit der ausstattung + laufleistung.
würde da nicht rumfackeln. behalten würde ich das auto dann dennoch nicht wollen... ist meine meinnung. jeder denkt da anders.
gruß
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
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Ich danke dir erstmal vielmals
Kein thema. zu dem thema kann ich wenigstens mitreden... nich wie manch einer der keine ahnung hat und seinen geistigen dünnpfiff los lassen tut :P
drücke dir die daumen, das alles klappt.
erwarte aber keinen leichten weg bis zum ziel. das wird einen kampf geben...
Good luck!!
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
zu dem geistigen dünnpfiff...war mir bei meinem beitrag recht sicher soll kein blödisnn sein oder sonst irgendetwas...bin jetzt auch viel schlauer...
also viel erfolg
Old BMW never die they just get lower!
Zitat:
Such dir einen Anwalt. Unfallschäden verjähren nach dem Deutschen gesetzt nicht, vor allem sind das arglistig verschwiegene Mängel, welche nach BGB bis zur Rückgabe der Sache geahndet werden.
egal wie lang das her ist.
(Zitat von: DJ007)
Das stimmt so net.
Bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dürfen zwischen Abgabe der Willenserklärung und der Anfechtung nicht mehr als zehn Jahre verstreichen. Und nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds kann die Anfechtung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Bei Interesse => § 124 BGB.
Wie is denn der Wagen im Kaufvertrag bezeichnet? Steht da was drin von "unfallfrei"?
Dann muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er wirklich von dem Schaden gewusst hat. Rein die Tatsache, dass er KFZ-Meister ist, bedeutet für mich weder, dass er erhöhte Untersuchungspflichten hat noch dass er gut reparierte und eher verdeckte Unfallschäden erkennen muss. Hier kommts halt auch auf das Ausmaß des Schadens an, und hierzu ist ein Gutachten (das Du, ZuViel, erst mal vorfinanzieren müsstest) nötig.
Will sagen: was tun kann man möglicherweise, und möglicherweise kann man auch das Auto zurückgeben. Aber ein Spaziergang wirds nicht...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
zu dem geistigen dünnpfiff...war mir bei meinem beitrag recht sicher soll kein blödisnn sein oder sonst irgendetwas...bin jetzt auch viel schlauer...
also viel erfolg
(Zitat von: Hickes)
war auch nich negativ gemeint ;)
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Machen wir mal eine Beispielrechnung auf ...
Fahrzeugwert? ... sagen wir mal 8.000 Euro.
Wie hoch war der Unfallschaden? ... sagen wir mal 6.000 Euro.
Der Wertverlust beträgt dann 600 Euro. Es würde also um nur 600 Euro Streitwert gehen - zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser Wertverlust unterliegt wiederum einem Wertverlust, dann geht es nun vielleicht um 300 Euro.
Da der Schaden offenbar so gut repariert wurde, dass er weder beim Kauf festgestellt wurde noch jetzt in vollem Umfang ermittelbar ist, kann es durchaus sein, dass auch nur ein Stein vom Laster gefallen ist, der unglücklich auf die A-Säule gefallen ist und die Scheibe zertrümmert hat.
Der Schaden ist dann deutlich geringer ... und somit auch der Streitwert.
Und dann lohnt es sich nicht wirklich einen Anwalt einzuschalten oder irgendwie Schadensersatz zu fordern.
Mein Rat: Lass den Schaden beheben, zahl es aus eigener Tasche und fertig ...
Ein "Unfallwagen" ist das ohne weitere Erkenntnisse noch lange nicht, daher einfach mal locker bleiben und nicht so hochpuschen.
Gruß, Frank
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.03.2007
Deutschland
156 Beiträge
Zitat:
Machen wir mal eine Beispielrechnung auf ...
Fahrzeugwert? ... sagen wir mal 8.000 Euro.
Wie hoch war der Unfallschaden? ... sagen wir mal 6.000 Euro.
Der Wertverlust beträgt dann 600 Euro. Es würde also um nur 600 Euro Streitwert gehen - zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser Wertverlust unterliegt wiederum einem Wertverlust, dann geht es nun vielleicht um 300 Euro.
Da der Schaden offenbar so gut repariert wurde, dass er weder beim Kauf festgestellt wurde noch jetzt in vollem Umfang ermittelbar ist, kann es durchaus sein, dass auch nur ein Stein vom Laster gefallen ist, der unglücklich auf die A-Säule gefallen ist und die Scheibe zertrümmert hat.
Der Schaden ist dann deutlich geringer ... und somit auch der Streitwert.
Und dann lohnt es sich nicht wirklich einen Anwalt einzuschalten oder irgendwie Schadensersatz zu fordern.
Mein Rat: Lass den Schaden beheben, zahl es aus eigener Tasche und fertig ...
Ein "Unfallwagen" ist das ohne weitere Erkenntnisse noch lange nicht, daher einfach mal locker bleiben und nicht so hochpuschen.
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Der sichtbare Schaden ist ja längst behoben. Mir ist halt nur nicht bekannt welche "nicht sichtbaren" Schäden vorhanden sein könnten. Ich warte mal bis zum Wochenende, bis der Vorbesitzer Stellungnahme dazu nimmt.
Danke
Zitat:
Machen wir mal eine Beispielrechnung auf ...
Fahrzeugwert? ... sagen wir mal 8.000 Euro.
Wie hoch war der Unfallschaden? ... sagen wir mal 6.000 Euro.
Der Wertverlust beträgt dann 600 Euro. Es würde also um nur 600 Euro Streitwert gehen - zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser Wertverlust unterliegt wiederum einem Wertverlust, dann geht es nun vielleicht um 300 Euro.
Da der Schaden offenbar so gut repariert wurde, dass er weder beim Kauf festgestellt wurde noch jetzt in vollem Umfang ermittelbar ist, kann es durchaus sein, dass auch nur ein Stein vom Laster gefallen ist, der unglücklich auf die A-Säule gefallen ist und die Scheibe zertrümmert hat.
Der Schaden ist dann deutlich geringer ... und somit auch der Streitwert.
Und dann lohnt es sich nicht wirklich einen Anwalt einzuschalten oder irgendwie Schadensersatz zu fordern.
Mein Rat: Lass den Schaden beheben, zahl es aus eigener Tasche und fertig ...
Ein "Unfallwagen" ist das ohne weitere Erkenntnisse noch lange nicht, daher einfach mal locker bleiben und nicht so hochpuschen.
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Arglistig verschwiegene Mängel sind keine bagatelle. und da er den schaden wirklich richtig gut hat beheben lassen is das alles noch viel schlimmer. das hat nix mit sinnlosem hochpuschen zu tun.
die gesetzeslage ist da ganz klar geregelt. es geht hier um keinen streitwert von zB 600 EUR.
Wenn du dir das gesetz richtig durchliest, versteht man daraus, das es im schlimmsten fall bis zur rückgabe der sache gehen kann.
deswegen sage ich ja, anwalt und gut is.
sry jokin nichts gegen deine kompetenz aber ich würd dem kerl nix schenken! und ein schaden an der A-Säule war bestimmt keine bagatelle oder sonst was und wenn ZuViel keinen unwallwagen fahren will, is das seine sache.
und es handelt sich hier definitiv wohl um einen größeren schaden und um keine billigen 500-EUR blechschaden...
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Mal abgesehen davon: angenommen, ZuViel will das Auto zurückgeben (und darauf zielt ja die Täuschungsanfechtung ab), dann is der Streitwert der Kaufpreis des Fahrzeugs.
Woher Du, Jokin, sämtliche Zahlen hast, is mir ein Rätsel...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
da ich derzeit das gleiche durchmache hat mir mein anwalt folgendes gesagt:
Kaufpreis des fahrzeuges gibt es zurück (volle höhe sei dahin gestellt, da schon ein paar km drauf sind), dann kann man alle gutachten gegenüber dem verkäufer geltend machen,dh der verkäufer muss die bezahlen und es gäbe noch die differenz als schadensersatz zurück, was ein vergleichbares model mit selber ausstattung und laufleistung kostet. in den meisten fällen liegen andere modelle etwas über dem kaufpreis des fahrzeugs (i.d.R.).
so oder so kommste da, wenns zum streitfall kommt, ins plus. vorraussetzung des ganzen ist halt, dass man eine rechtschutz hat. sonst darf man da noch die kosten für den rechtsstreit tragen (hier die eigenen).
natürlich ist alles auslegungssache. jedes verfahren ist individuell und anders. aber das is so die grobe schiene, die man einschlagen könnte!
klar gabs eine willenserklärung aber diese basiert auf der arglistigen täuschung und bagatelle ist das, wie ich schon mehrfach gesagt habe, nicht.
und ich denke mir, das ZuViel so um die 10.000 aufwärts für den wagen hingelegt hat ... von daher geht es auch hier um jede menge geld!
ich würde mit so einem wagen nicht mehr rumfahren wollen!
wie gesagt, das is alles meine meinung bzw die information, die ich bekommen habe. und ich gehe stark davon aus, dass das so stimmt. schließlich hat der rechtsverdreher das zeug studiert und wage aussagen machen, würde er glaube ich nicht, wenn das alles aus der luft gegriffen wäre (mein anwalt ist fachanwalt für son kram!)
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Zitat:
natürlich ist alles auslegungssache. jedes verfahren ist individuell und anders. aber das is so die grobe schiene, die man einschlagen könnte!
(Zitat von: DJ007)
Das zum einen, und zum zweiten is halt die Frage, was man so beweisen kann. Also der übliche Unterschied zwischen "recht haben und Recht bekommen". Weil vor Gericht bekommt man ja keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.
Zitat:
klar gabs eine willenserklärung aber diese basiert auf der arglistigen täuschung und bagatelle ist das, wie ich schon mehrfach gesagt habe, nicht.
(Zitat von: DJ007)
Na zum Glück. Sonst gäbs ja nix anzufechten.
Oder eigentlich schad. Sonst könnt man den "Vertrag" mangels Vertragsschluss einfach rückabwickeln... ;-)
Zitat:
ich würde mit so einem wagen nicht mehr rumfahren wollen!
(Zitat von: DJ007)
Wegen nem Seitenschaden, eventuell nem Frontschaden und nem Schaden in der A-Säule? Na ja..... sei mal dahingestellt. Man müsste wirklich mal den genauen Schaden feststellen lassen, aber ich denk: solang Rahmen und Motor nix abbekommen haben kann man so ein Auto noch ganz gut und sicher bewegen...
Sagen wir mal so: als Anwalt is man schon irgendwo in der Verpflichtung, die Erfolgsaussichten einer Klage anhand der Rechts- und Beweislage einzuschätzen und es dem Mandanten auch realistisch darzustellen. Manch einer macht das gut, ein anderer eher weniger. Hab da leider auch schon so manches üble mitbekommen - aber zum Glück auch viel Positives...
- ohne jetzt wertend über Deinen Fall, DJ007, was sagen zu können oder gar was über ZuViels Fall -
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
natürlich ist alles auslegungssache. jedes verfahren ist individuell und anders. aber das is so die grobe schiene, die man einschlagen könnte!
(Zitat von: DJ007)
Das zum einen, und zum zweiten is halt die Frage, was man so beweisen kann. Also der übliche Unterschied zwischen "recht haben und Recht bekommen". Weil vor Gericht bekommt man ja keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.
Zitat:
klar gabs eine willenserklärung aber diese basiert auf der arglistigen täuschung und bagatelle ist das, wie ich schon mehrfach gesagt habe, nicht.
(Zitat von: DJ007)
Na zum Glück. Sonst gäbs ja nix anzufechten.
Oder eigentlich schad. Sonst könnt man den "Vertrag" mangels Vertragsschluss einfach rückabwickeln... ;-)
Zitat:
ich würde mit so einem wagen nicht mehr rumfahren wollen!
(Zitat von: DJ007)
Wegen nem Seitenschaden, eventuell nem Frontschaden und nem Schaden in der A-Säule? Na ja..... sei mal dahingestellt. Man müsste wirklich mal den genauen Schaden feststellen lassen, aber ich denk: solang Rahmen und Motor nix abbekommen haben kann man so ein Auto noch ganz gut und sicher bewegen...
Sagen wir mal so: als Anwalt is man schon irgendwo in der Verpflichtung, die Erfolgsaussichten einer Klage anhand der Rechts- und Beweislage einzuschätzen und es dem Mandanten auch realistisch darzustellen. Manch einer macht das gut, ein anderer eher weniger. Hab da leider auch schon so manches üble mitbekommen - aber zum Glück auch viel Positives...
- ohne jetzt wertend über Deinen Fall, DJ007, was sagen zu können oder gar was über ZuViels Fall -
(Zitat von: mb100)
ne ne seh das ja nich viel anders als du ... deswegen auch meine aussage: jeder fall ist individuell anders ;)
mal schauen was raus kommt nur nix desto trotz würde ich mir in ZuViel`s fall rechtlichen beistand holen... man weiß ja nie...
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Zitat:
ne ne seh das ja nich viel anders als du ... deswegen auch meine aussage: jeder fall ist individuell anders ;)
mal schauen was raus kommt nur nix desto trotz würde ich mir in ZuViel`s fall rechtlichen beistand holen... man weiß ja nie...
(Zitat von: DJ007)
Weiss ich. Ich habs nur noch ein bisschen ausgeführt.
Und letzteres auf jeden Fall: grad ne Anfechtung ohne Anwalt durchzuziehen is knackig. Würd ich in meiner jetzigen Situation auch net machen - und ich beschäftig mich ja beruflich auch mit dem Blödsinn...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"