Auto umschreiben/ halter ändern
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Mitglied seit: 25.06.2006
Berlin
Deutschland
1025 Beiträge
Hallo,
ich wollte mein Auto auf jedand anderen umschreiben, sodas er dann der Halter ist. Jedoch ist diese Peron z.Z. nicht in Deutschland. Würde eine Vollmacht und der Perso ausreichen zum umschreiben?
Gruß
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo playa44,
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Gruß
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--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
ja, führerschein, vollmacht, perso...
aber bitte bedenke eines: eine versicherungsnehmer-haltertrennung, kann bei vielen versicherern teuer werden. ich bin selber im versicherungswesen tätig und weiß dies daher.
du versicherungsnehmer, und eine andere person (außer partner/in) kostet dann einen 50%igen Aufschlag der Prämie!!! dies zur Info!!!!!!!
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Mitglied seit: 10.10.2010
Lampertheim
Deutschland
11 Beiträge
Wieso Führerschein?
Um ein Auto "zu halten" ist doch kein Führerschein erforderlich?
Wer anderen einen Dönerbrät...
... hat DER GERÄT!... ;-)
..da ich aufm amt schaffe brauchste vollgendes...
-Bief, schein, TÜV/AU papiere
-Personalausweis von dir und von der anderen person
- Neue EVB Nummer des versicheres
- Vollmacht mit originalunterschrift
mit den sachen gehste auf die zulassung un das wars...
P.S. wenn man keine ahnung hat.... ;)
EDIT:
Kennzeichen bleiben die selben?
Bearbeitet von: DJ007 am 11.07.2011 um 12:37:53
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
pardon: hatte mich verschrieben...ich meinte net den führerschein, sondern fahrzeugschein/brief
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.06.2006
Berlin
Deutschland
1025 Beiträge
Vielen dank für die Zahlreichen Antworten.
Ja Kennzeichen bleiben die selben. Wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht zahle ich nur 35€ mehr pro Quartal, das nehme ich gerne in Kauf.
ps. Nur zur Info, ich Halter, Papa Versicherter. Ist der aufpreis dann immer noch gerechtfertigt?
Bearbeitet von: playa44 am 11.07.2011 um 17:15:07
Zitat:
..da ich aufm amt schaffe brauchste vollgendes...
-Bief, schein, TÜV/AU papiere
-Personalausweis von dir und von der anderen person
- Neue EVB Nummer des versicheres
- Vollmacht mit originalunterschrift
mit den sachen gehste auf die zulassung un das wars...
P.S. wenn man keine ahnung hat.... ;)
EDIT:
Kennzeichen bleiben die selben?
Bearbeitet von: DJ007 am 11.07.2011 um 12:37:53
(Zitat von: DJ007)
P.S:
Du meinst sicherlich ZBI und ZBII wenn es neue Papiere sind. ;-)
Was vergessen wurde in der Aufzählung ist die Kontonummer mit BLZ für die Abbuchung der KFZ Steuer.
www.lindlar.org