Kastenwagen auf LKW umschreiben?
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Brauch mal wieder euer Wissen.
Und zwar habe ich vor mir einen Kastenwagen (Renault Kangoo, Ford Courier, VW Caddy o.ä.) als 2 PKW zuzulegen. Hinten auf jeden fall mit Ladafläche, also OHNE Sitzreihe.
Jetzt habe ich teiweise welche gesehen die mit LKW Zulassung laufen.
Ist es möglich die die als PKW laufen auf LKW umzuschreiben, wegen der günstigeren Steuer?
Wie?
Mitglied: seit 2005
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Hallo clubber,
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Gruß
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Servus
Es dürfen keine Scheiben drin hinten und wie du schon sagtest die Sitzreihen müssen raus sein. Ob da jetzt noch was mit dem Gewicht auch was zu machen is und er als Firmenwagen laufen muss weiß ich jetzt ned genau.
MfG Robert
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Mitglied seit: 18.03.2005
Wertheim-Dertingen
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124 Beiträge
Als Firmenwagen muß er nicht gemeldet sein.
Habe auch schon ein paar Kangoo gesehen die hinten Scheiben hatten und LKW Zulassung...
Wieder was gelernt ich dachte da müssen die scheiben raus sein.
MfG Robert
Du kannst den PKW wohl als LKW zulassen,wenn du es hinbekommst,doch das heißt dann immer noch nicht,das das Finanzamt da mitspielen muss.
Was für Auflagen es sind,findest im Netz.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
also ich hab sogar ma nen ford fiesta kastenwagen mit lkw zulassung gesehn
ich glaube zu wissen, dass die scheiben nicht rausmüssen, sondern einfach bedeckt sein mit nem holzbrett oder sowas
joa
Das Ding als LKW zuzulassen ist kein Problem...die steuerrechtliche Eindordnung dagegen schon. Dazu gehört u.a. das die hinteren Scheiben dauerhaft abgedeckt sein müssen und das eine Rückrüstung nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, mal ganz zu schweigen von den hinteren Sitzen. Das örtliche Finanzamt wird Dir sagen können, welche baulichen Veränderungen gemacht werden müssen, damit der Wagen in die steuervergünstigte Einstufung als LKW kommt.
Zitat:
Und zwar habe ich vor mir einen Kastenwagen (Renault Kangoo, Ford Courier, VW Caddy o.ä.) als 2 PKW zuzulegen.
hast du dir mal ausgerechnet was das bringt?
bei den "kleinen" motoren ist die steuerersparnis evtl. duch die höhere versicherung aufgefressen.
also bevor du die flex in der hand nimmst mach dir mal ein genaues bild über die kosten. ;-)
Nu mal los....
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Mitglied seit: 18.03.2005
Wertheim-Dertingen
Deutschland
124 Beiträge
also bevor du die flex in der hand nimmst mach dir mal ein genaues bild über die kosten. ;-)
(Zitat von: Pug)
[/gray][/quote]
deswegen habe ich den fred ja eröffnet
Versicherung müsste auch günstiger sein.
Meine mal gehört zuhaben das bei LKW die
Schadenfreiheitsjahre schnell runtergehen.
SF1 100%
SF2 60%
Sf3 40%
Um auf 40 PKW prozente zu kommen braucht man 10 oder 15 jahre
330Ci mit prins anlage
Zitat:
deswegen habe ich den fred ja eröffnet
gefragt hast du bisher allerdings nur ob es möglich ist, bzw. wie?
bei den kosten muß du
deine versicherung fragen, wie hoch die kosten bei deinen voraussetzungen (prozente, region etc.) sind.
die steuern sind ja wieder von der jeweiligen motorisierung bzw. schadstoffklasse abhängig.
Nu mal los....
Mitglied seit: 29.10.2008
Mittweida
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106 Beiträge
LKW's werden nach Gewicht besteuert. Oder irre ich da ?
Zitat:
LKW's werden nach Gewicht besteuert. Oder irre ich da ?
(Zitat von: sixpack-tourer)
ja, bei den kleinen unter 3,5t je angefangene 200kg 11,xx€
bei größeren spielt die schadstoffklasse und die geräuschklasse noch eine rolle
EDIT: gerade mal bei
wiki gewesen
Lastkraftwagen und ähnliche Fahrzeuge
Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht: Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht
* bis 2000 kg: 11,25 Euro
* von 2000–3000 kg: 12,02 Euro
* von 3000–3500 kg: 12,78 Euro
Bei LKW über 3500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.
Um die Jahressteuer zu ermitteln, muss man mit der Berechnung stets mit 0–200 kg beginnen: 0–200 kg 11,25 Euro; 201–400 kg 22,50 Euro; …; 1801–2000 kg 112,50 Euro und von 2001–2200 kg (112,50 + 12,02) = 124,52 Euro. Ferner ist bei Berechnung der Kfz-Steuer (FA intern KraftSt) der ermittelte Jahresbetrag stets auf volle Euro abzurunden.Bearbeitet von - Pug am 21.12.2008 23:26:40
Nu mal los....
da häng ich mich mal mit rein und frag..
hab mir jetzt ein vw lt 28 bj 83 gekauft ...wohnmobile.
gewicht 3.100kg
motor 2,4 liter kein kat
steuern laufen warscheinlich auf 450 raus..
kann ich da was machen? außer kat einbaun?
Am End ist der BMW doch schöner!!!
Mitglied seit: 11.08.2008
Siegelsdorf
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12 Beiträge
Soweit ich weis, kannst du eigentlich jedes Auto als LKW laufen lassen sobald du nachweisen kannst das 2/3 waren das glaube ich als Ladefläche genutzt werden. Gibt ja auch VW Golfs mit LKW Zulassung.
Die Frage ist aber auch noch was hast du mit den Autos vor. Bedenke das du wenn du LKW Zulsassung bekommst auch mit diesen "Spielzeugen" in das Sontagsfahrverbot mir reinrutscht sollten sie dich einmal aufhalten
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Mitglied seit: 18.03.2005
Wertheim-Dertingen
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124 Beiträge
Habs gerade mal bei meiner Allianz durchrechnen lassen.
TK/VK ist beim LKW um einiges billiger als beim PKW
Haftpflicht ist der PKW ein wenig günstiger.
Das mit dem Sonntagsfahrverbot sollte nicht das Problem sein...
Was ich noch nicht verstehe ist das mit den Scheiben, was haben die für ein Problem mit den Scheiben?
Das Sonntagsfahrverbot (alt) gilt nur für LKW >7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger. Nach der neuen Verordnung sind LKW bis 3,5 Tonnen mit Anhänger von dem Verbot ausgenommen...
Das mit den Scheiben und dem aufwendigen Umbau hat wahrscheinlich den Grund, das jeder D... seinen alten VW Polo 86c Diesel, für den er knapp 900 Euro Steuer löhnen muss, als LKW zugelassen hat und dieser dann auch entsprechend geringer besteuert wird.
Mitglied seit: 05.12.2007
Insel Usedom
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318 Beiträge
Zitat:
Das Sonntagsfahrverbot (alt) gilt nur für LKW >7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger. Nach der neuen Verordnung sind LKW bis 3,5 Tonnen mit Anhänger von dem Verbot ausgenommen...
Das mit den Scheiben und dem aufwendigen Umbau hat wahrscheinlich den Grund, das jeder D... seinen alten VW Polo 86c Diesel, für den er knapp 900 Euro Steuer löhnen muss, als LKW zugelassen hat und dieser dann auch entsprechend geringer besteuert wird.
(Zitat von: E36-Freak)
Absolut richtig, denn das Gesetz hatte damals genau diese Steuerlücke mit den Scheiben, daher wurde diese Loch gestopft.
Du musst (so wie ich weiß) nicht nur die Sitze ausbauen, sondern auch die Sitzschienen am Innenraumboden, es muss ausgeschlossen werden, dass du Sitze nachrüsten kannst!
Für die Fenster reicht eine 100%ige Folie in Wagenfarbe. Sie darf also nicht durchsichtige sein, 100%ige Abdeckung.
Musst dann auch die Anschnallgurt Halterungen für hinten demontieren und die Löcher in der Karrosserie verschweißen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Wertheim-Dertingen
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124 Beiträge
Sowas wie Halterungen für Sitzte und Anschnallgurte besitzt dieser PKW im Ladebereich gar nicht.
Die Fahrerzelle ist schon Werkseitig durch ne Trennwand abgetrennt.
Es handelt sich um so ein Fahrzeug:
LinkHabe mich gerade beim Finanzamt schlau gemacht. Sollte kein Problem sein!
Auch nicht mit den Scheiben in den beiden Hecktüren
Bearbeitet von - clubber am 22.12.2008 14:47:33
Ach solche meinst Du, sollte wirklich kein Problem sein mit der Umschreibung.
hatten damals in der Ausbildung auch lauter T4 als Kastenwagen, die als LKW zugelassen waren.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.