Warum will mein Händler unbedingt den BMW anmelden
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Papenburg
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Hallo,
habe da mal eine Frage und zwar möchte mein Händler unbedingt diesen Monat noch meinen im April gekauften BMW anmelden (e93 Vorführwagen).
Ich habe beim kauf auch gesagt, dass der BMW noch nicht angemeldet werden kann, da ich im Moment kein Führerschein besitze.
Aber wieso nervt mich nun mein Händler diesen ganzen Monat schon, dass der BMW unbedingt angemeldet werden muss?
Er lässt sich immer wieder neue Ausreden bzw. Agumentationen einfallen, GESTERN DANN DIE HÄRTE!! Wenn das Fahrzeug diesen Monat nicht angemeldet wird, müsste er mir noch einen Betrag auf den Kaufpreis drauf berechnen ca. 1200€
Worauf will der Händler eigentlich hinaus..? (BMW Vertragshändler)
Und wieso nun aufeinmal 1200€ noch bezahlen, wenn ich das Fahrzeug nicht anmelde? Steht nirgentswo im Kaufvertrag oder der gleichen!
Mitglied: seit 2005
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Hallo bYMYs3lF,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Warum will mein Händler unbedingt den BMW anmelden"!
Gruß
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steht das auto noch beim händler?
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Ja, aber das macht Ihm nix aus. Er meinte es könnte dort auch weiterhin stehen.
Daran wirds ja auch kaum liegen, sonst hohl ich es da einfach weg und währe ja gut aber er will es ja unbedingt diesen Monat anmelden und das finde ich so komisch. Was hat der davon?
Ich würde mal darauf tippen das es evtl in die Zulassungsstatistik geht. Evtl ist dieser Monat der letzte welcher in die Jahreswertung mit einfliesst.
Oder er braucht das für seine Quote oder so.
Nur aus reiner Nächstenliebe wird er das nicht machen und vor allem nicht so penetrant sein ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
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Papenburg
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Zitat:
Ich würde mal darauf tippen das es evtl in die Zulassungsstatistik geht. Evtl ist dieser Monat der letzte welcher in die Jahreswertung mit einfliesst.
Oder er braucht das für seine Quote oder so.
Nur aus reiner Nächstenliebe wird er das nicht machen und vor allem nicht so penetrant sein ;)
(Zitat von: stefan323ti)
Ist das den so wichtig, das ein BMW Vertragshändler so frech mit seinen Kunden umgeht und den quasi Strafen von 1200€ androht?
Denke mal andersrum. Wenn du das Auto bei dir abstellen mußt, dann brauchst du eine Garage, denn ein nicht angemeldetes Auto darf nicht auf öffentlichem Gelände abgestellt werden. Der Händler bietet dir den Abstellplatz aber an. Wenn er das Auto unbedingt zulassen will, braucht er vieleicht den Platz. Da du das Auto aber noch nicht zulassen willst, ist der vom Händler geforderte Preis keine Strafe, sondern evtl. Stand oder Platzmiete. Ob das jetzt aber was mit Zulassungszahlen zu tun hat, wage ich zu bezweifeln.
Hi,
War der Wagen schon als Vorführwagen angemeldet?
Wenn nicht, wärst Du der erste Halter im Fahrzeugbrief.
Dreh den Spieß doch um: Wenn der Händler DIR 1.200€ nachlässt, kann er den Wagen auch diesen Monat auf sich zulassen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Zitat:
Hi,
War der Wagen schon als Vorführwagen angemeldet?
Wenn nicht, wärst Du der erste Halter im Fahrzeugbrief.
Dreh den Spieß doch um: Wenn der Händler DIR 1.200€ nachlässt, kann er den Wagen auch diesen Monat auf sich zulassen...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Naja er meint nun halt er hätte mir 1200€ nachgelassen, steht aber nirgendwo schriftlich oder wurde auch nie mündlich erwähnt. Das Auto war als Vorführwagen bei dem Autohaus zugelassen. Wegen kosten der Unterbringung kann es nicht sein, denn er meinte wenn das Auto angemeldet ist kann es auch weiterhin bei den stehen. Und wenn ich kann das Auto auch auf meinen Hof abstellen.
Geht immer um die Anmeldung. Fahre gleich zum Autohaus und will klare antworten.
wie lange soll das auto denn noch da rumstehen?
also ich würd auch ungeduldig werden wenn mich mein kunde seit april vertrösten würde...
immerhin müssen die ihre verkäufe ja auch nachweisen... und wenn der wagen nicht zugelassen wird, dann zahlt er im grunde drauf...
würd ich auch nicht toll finden nur weil der kunde meint er braucht ohne führerschein unbedingt ein auto..
Bearbeitet von: plop am 27.06.2011 um 16:40:10
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
Fahre gleich zum Autohaus und will klare antworten.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Nanu?!
Bearbeitet von: plop am 27.06.2011 um 16:43:49
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Mitglied seit: 13.05.2009
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Zitat:
Zitat:
Fahre gleich zum Autohaus und will klare antworten.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Nanu?!
Bearbeitet von: plop am 27.06.2011 um 16:43:49
(Zitat von: plop)
Bus, Bahn, Taxi, Freundin, Kumpel oder Eltern fallen mir da spontan ein. Da legt aber einer die Wortwahl sehr genau aus. :-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Es ist ein zugelassener Vorführwagen ,also muß wohl der Händler dafür Steuer/Versicherung zahlen.
Und ab Juli beginnt ein neues Quartal.
Er müßte es schon bei der Zulassungstelle stilllegen ,um die weiteren Kosten nicht zu haben ,da er dann aber nicht versichert ist ,muß er ihn in einer Halle oder ähnlich abstellen.
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Mitglied seit: 15.07.2009
Papenburg
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76 Beiträge
Zitat:
Es ist ein zugelassener Vorführwagen ,also muß wohl der Händler dafür Steuer/Versicherung zahlen.
Und ab Juli beginnt ein neues Quartal.
Er müßte es schon bei der Zulassungstelle stilllegen ,um die weiteren Kosten nicht zu haben ,da er dann aber nicht versichert ist ,muß er ihn in einer Halle oder ähnlich abstellen.
(Zitat von: z4 Racer)
So..das Fahrzeug ist versichert egal ob abgemeldet oder angemeldet. Fahrzeuge die bei dem Händler auf dem Hof stehen sind versichert, deswegen steht meiner ja auch da und nicht bei mir ;)
So angemeldet werden muss das Fahrzeug, da mein Vertragshändler beim kauf von diesem BMW bei der BMW AG eine reduzierung des Kaufpreises von 1000€ erhalten hat, da er nachweisen kann, dass er eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge verkaufen tut. Die Anzahl lässt sich nur über die Anmeldung bei Straßenverkehrsamt nachweisen. Diese Rabatte die er erhält gibt er natürlich auch zum Teil an die Kunden weiter.
Das Fahrzeug muss diesen Monat noch zugelassen werden, da die Abrechnung Quartalweise verläuft. Es reicht auch wenn mein BMW nun ein Tag zugelassen wird. (Dies geschieht aber nicht bleibt nun gleich angemeldet..gibt für die Kosten eine entschädigung. Bekomme einen Tag lang das neue 650i Cabrio zur verfügung gestellt.)
Letzten Endes kann man Missverständnisse im persönlichen Gespräch besser bei Seite räumen als per Mail etc.
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Fahre gleich zum Autohaus und will klare antworten.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Nanu?!
Bearbeitet von: plop am 27.06.2011 um 16:43:49
(Zitat von: plop)
Bus, Bahn, Taxi, Freundin, Kumpel oder Eltern fallen mir da spontan ein. Da legt aber einer die Wortwahl sehr genau aus. :-)
(Zitat von: jochen78)
FAHRE mit dem Fahrrad..ist doch auch fahren...oder nicht..?? :D
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Zitat:
Letzten Endes kann man Missverständnisse im persönlichen Gespräch besser bei Seite räumen als per Mail etc.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Also war der ganze Blödsinn hier mal wieder für die Katz... warum nicht zuerst ein klärendes Gespräch suchen bevor man die Pferde scheu gemacht hat!?
Naja muss ich nicht verstehen, ich kläre auch erstmal alles mit meinem Händler "persönlich" wenn er mir gegenüber steht. Wenn dann noch Fragen sind kann man ja mal hier fragen, aber so ist das echt deppert.
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
Zitat:
Letzten Endes kann man Missverständnisse im persönlichen Gespräch besser bei Seite räumen als per Mail etc.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Also war der ganze Blödsinn hier mal wieder für die Katz...
(Zitat von: Fogg)
Wie allzuoft bei solchen Threads.......ist mir nur mal aufgefallen.
Wenn mir im z.B. Restaurant was nicht passt klär ich das doch auch direkt vor Ort!?
MfG
Zitat:
Zitat:
Es ist ein zugelassener Vorführwagen ,also muß wohl der Händler dafür Steuer/Versicherung zahlen.
Und ab Juli beginnt ein neues Quartal.
Er müßte es schon bei der Zulassungstelle stilllegen ,um die weiteren Kosten nicht zu haben ,da er dann aber nicht versichert ist ,muß er ihn in einer Halle oder ähnlich abstellen.
(Zitat von: z4 Racer)
So..das Fahrzeug ist versichert egal ob abgemeldet oder angemeldet. Fahrzeuge die bei dem Händler auf dem Hof stehen sind versichert, deswegen steht meiner ja auch da und nicht bei mir ;)
So angemeldet werden muss das Fahrzeug, da mein Vertragshändler beim kauf von diesem BMW bei der BMW AG eine reduzierung des Kaufpreises von 1000€ erhalten hat, da er nachweisen kann, dass er eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge verkaufen tut. Die Anzahl lässt sich nur über die Anmeldung bei Straßenverkehrsamt nachweisen. Diese Rabatte die er erhält gibt er natürlich auch zum Teil an die Kunden weiter.
Das Fahrzeug muss diesen Monat noch zugelassen werden, da die Abrechnung Quartalweise verläuft. Es reicht auch wenn mein BMW nun ein Tag zugelassen wird. (Dies geschieht aber nicht bleibt nun gleich angemeldet..gibt für die Kosten eine entschädigung. Bekomme einen Tag lang das neue 650i Cabrio zur verfügung gestellt.)
Letzten Endes kann man Missverständnisse im persönlichen Gespräch besser bei Seite räumen als per Mail etc.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Warum hast du es nicht gleich vernünftig geklärt , so haben wir nach einem Grund gesucht!
"650i Cabrio zur verfügung gestellt" Klar ,die geben einen Fahranfänger ein 100000€ Auto ,das kannst du deinen Kumpels unterjubeln !
Wenn mußt du mindestens 25 Jahre alt und Fahrerfahrung nachweisen(Dauer der Fahrerlaubnis)
Bearbeitet von: z4 Racer am 27.06.2011 um 22:22:36
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Papenburg
Deutschland
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Zitat:
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Zitat:
Es ist ein zugelassener Vorführwagen ,also muß wohl der Händler dafür Steuer/Versicherung zahlen.
Und ab Juli beginnt ein neues Quartal.
Er müßte es schon bei der Zulassungstelle stilllegen ,um die weiteren Kosten nicht zu haben ,da er dann aber nicht versichert ist ,muß er ihn in einer Halle oder ähnlich abstellen.
(Zitat von: z4 Racer)
So..das Fahrzeug ist versichert egal ob abgemeldet oder angemeldet. Fahrzeuge die bei dem Händler auf dem Hof stehen sind versichert, deswegen steht meiner ja auch da und nicht bei mir ;)
So angemeldet werden muss das Fahrzeug, da mein Vertragshändler beim kauf von diesem BMW bei der BMW AG eine reduzierung des Kaufpreises von 1000€ erhalten hat, da er nachweisen kann, dass er eine bestimmte Anzahl Fahrzeuge verkaufen tut. Die Anzahl lässt sich nur über die Anmeldung bei Straßenverkehrsamt nachweisen. Diese Rabatte die er erhält gibt er natürlich auch zum Teil an die Kunden weiter.
Das Fahrzeug muss diesen Monat noch zugelassen werden, da die Abrechnung Quartalweise verläuft. Es reicht auch wenn mein BMW nun ein Tag zugelassen wird. (Dies geschieht aber nicht bleibt nun gleich angemeldet..gibt für die Kosten eine entschädigung. Bekomme einen Tag lang das neue 650i Cabrio zur verfügung gestellt.)
Letzten Endes kann man Missverständnisse im persönlichen Gespräch besser bei Seite räumen als per Mail etc.
(Zitat von: bYMYs3lF)
Warum hast du es nicht gleich vernünftig geklärt , so haben wir nach einem Grund gesucht!
"650i Cabrio zur verfügung gestellt" Klar ,die geben einen Fahranfänger ein 100000€ Auto ,das kannst du deinen Kumpels unterjubeln !
Wenn mußt du mindestens 25 Jahre alt und Fahrerfahrung nachweisen(Dauer der Fahrerlaubnis)
Bearbeitet von: z4 Racer am 27.06.2011 um 22:22:36
(Zitat von: z4 Racer)
Weil er mir ja nicht erklären konnte warum ich unbedingt mein Kfz zulassen soll und das noch diesen Monat, hinzu kommt das ich nicht vor Ort bei dem BMW Händler bin und somit viel über Mail oder Telefon gemacht werden musste. Und wo steht hier Fahranfänger..? Und wenn er das Auto mitgibt ist ja seine Sache. Schließlich hab ich ja auch fast 50.000€ hingebatzt. Er macht sich halt selber ein Bild vom Kunden und dann wird er entscheiden ob er es frei gibt oder nicht.
Und ich wollte hier einfach wissen ob sich einer mit den ganzen Händler Sachen auskennt und was der Händler davon hat wenn ich mein Auto zulasse.
Zitat:
Bekomme einen Tag lang das neue 650i Cabrio zur verfügung gestellt.
(Zitat von: bYMYs3lF)
und das darfst du dir dann den ganzen tag lang auf dem hof des händlers angucken?
wahnsinn..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!