Rote Kennzeichen / Überstellung
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.02.2007
Austria
25 Beiträge
Hallo,
hoffe dass ich es in dem Forum hier richtig gepostet habe.
Wie läuft es wenn man sich einen BMW von Deutschland nach Österreich holt mit den roten Kennzeichen zwecks Überstellung, wenn ich einen BMW von Privat kaufe? Wo beantrage ich das bzw. krieg die Kennzeichen (Botschaft? direkt Vorort?).
Beim Händler kümmert sich ja angeblich selbiger darum, dass man diese Kennzeichen bekommt.
Vielen Dank im Voraus
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo JapaneseSilver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rote Kennzeichen / Überstellung"!
Gruß
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Mitglied seit: 16.12.2010
Luhe-Wildenau
Deutschland
323 Beiträge
Du als Normalo bekommst keine roten nummern! Da brauchst ein Gewerbe.
Du kannst ein kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungstelle beantragen.
mfg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.02.2007
Austria
25 Beiträge
Ah ok verstehe ist so wie bei uns in .at mit den blauen Nr. (Probekennzeichen)
Und wie siehts mit allgemeinen Überstellungskennzeichen aus (gibt da angebl. so 5-Tages(?) Kennzeichen für die Überstellung/Überfahrt).
Vermute mal dass das bei uns nicht geht mit österr. Überstellungskennzeichen von nem Wagen aus .de - so wie ich unsere Bürokratie kenne.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
Hallo,
ich kann dir nur die deutsche Version erklären.
Also:
1. Die roten Kennzeichen sind bei uns nur für Händler gedacht, u.A. für Probefahrten von Kunden.
2. Zum Überführen eines Fahrzeugs als Privatperson, gibt es bei uns sogenannte Kurzzeitkennzeichen mit einer Laufzeit von max. 5 Tagen.
Diese werden mit einer elektronischen Zulassungsnummer von seiner Versicherung (Kostenpunkt 80.- EUR, wird bei der Fahrzeugversicherung danach verrechnet) bei der Zulassungsstelle beantragt. Fahrzeugdaten sind dabei nicht notwendig!
Gruß
anekon
help.gv.at sagt folgendes:
Überstellung des Kfz nach Österreich
Zur Überstellung des Kfz nach Österreich muss es mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
* Ausländisches Überstellungskennzeichen
Die ausländische Händlerin/der ausländische Händler besorgt ein Export- oder Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung. In Österreich darf damit grundsätzlich während der Dauer der Gültigkeit dieser ausländischen Kennzeichen, aber nicht länger als vier Wochen lang gefahren werden. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn es zu Wartezeiten durch die Behörde kommt, wobei auch die ausländische Frist zu beachten ist. Es gilt jene Frist, deren Ablauf zuerst eintritt.
* Österreichisches Überstellungskennzeichen
Das grüne Überstellungskennzeichen beantragen Sie in Österreich. Es wird für höchstens 21 Tage ausgegeben.
* Österreichisches Probekennzeichen
Das blaue Probekennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig.
* Reguläres ausländisches Kennzeichen
* Auf einem Anhänger oder Schleppen mit Seil
Achtung:
In Deutschland sind das österreichische Überstellungs- als auch Probekennzeichen zur Überführung aus Deutschland heraus ins Ausland unzulässig.
Es sind also sowohl unsere blauen als auch grünen Kennzeichen in Deutschland ungültig. Du solltest auf jeden Fall ein deutsches Überstellungskennzeichen besorgen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.02.2007
Austria
25 Beiträge
Ja genau, die von anekon erwähnte 2. Version ist, die die ich meine. Jetzt ist das ich würde den Wagen nach .at exportieren. Wie läuft das dann mit den Kurzzeitkennzeichen? Ist das dann bei der ZLS-Stelle direkt zu verrechnen oder läuft das dann ganz anders?
@king
So in etwa hab ichs mir eh gedacht, dass es nicht gültig ist :(
Bearbeitet von: JapaneseSilver am 15.06.2011 um 11:54:13
I ain't asked any pardon for anything I've done
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
Wie gesagt bei uns ist es so, dass man seiner KFZ Versicherung Bescheid gibt, dass man ein Kurzzeitkennzeichen braucht. Danach bekommt man von der Versicherung ein Dokument wo eine elektronische Versicherungsnummer aufgeführt ist.
Mit dieser Nummer kann man dann bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen.
Die 80.- EUR will die Versicherung.
Dazu kommen dann die Kosten für die Zulassung und Erstellung der Kennzeichen. Also nochmal ca. 25.- EUR
Gruß
anekon
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Es sind also sowohl unsere blauen als auch grünen Kennzeichen in Deutschland ungültig. Du solltest auf jeden Fall ein deutsches Überstellungskennzeichen besorgen.
(Zitat von: Kingm40)
Und als Österreicher wird er nach meiner Kenntnis in Deutschland kein Kurzzeitkennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeugs bekommen. Das korrekte Kennzeichen für Nichtdeutsche zur Auslandsverbringung von KFZ aus Deutschland ist das "Ausfuhrkennzeichen".
Mal auf die Schnelle
Wikipedia zitiert:
Ausfuhrkennzeichen:
„Internationale Kurzzeit-Zulassungen“ mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate betragen. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland ausgeführt worden sein und darf auf deutschen Straßen anschließend nicht mehr bewegt werden. Anfangs war auf der roten Nummer das Ablaufdatum nur auf den Monat genau angegeben, später wurde auf eine tagesgenaue Angabe umgestellt.Bearbeitet von: Papa76 am 15.06.2011 um 20:09:07
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.