Rote Kennzeichen von wo ?
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Servus Leute,
Ich geh heute einen Auto kaufen vom Privat wie kann ich den zu mir bringer der Wagen ist abgemeldet braucht man unbedingt den Roten Kennzeichen und wo kann ich den am Sonntag (Heute) bekommen.
Bitte nicht Speeren
Mitglied: seit 2005
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Hallo Dezenter -E46,
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Gruß
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Nirgendwo, außer du kennst einen Händler der welche hat und dir zur Verfügung stellt.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Kannste vergessen. Als Privatperson bekommste die Teile nicht.
Musst dir morgen früh Kurzzeitkennzeichen besorgen... sind für 5 Tage und kosten ca. 70 Euro.
Und wieso Sperren??
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Flörsheim
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38 Beiträge
Weil ein anderer so eine ähnliche Beitrag reingestellt hat.
Muss ich sie vom Händler kaufen.
Kurzzeitkennzeichen bekommst du bei jeder Zulassungsstelle.
Brauchst nur ne Deckungskarte von deiner Versicherung und nen paar Daten zum FZ. Rote Nummern bekommst du so nicht, es sei denn, du kennst nen Händler, der sie dir überlässt.
Aber mit dem Kurzzeitkennzeichen bist du auf der sicheren Seite.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
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Flörsheim
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Ok danke an alle bitte Schliessen
Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
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183 Beiträge
an alle: Mit den roten 06 Händlerkennzeichen darf am Sonntag nicht gefahren werden, genauso wenig wie Autos damit überführt werden dürfen.
Diese Kennzeichen sind lediglich zu Probe und Testfahrten gedacht.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Das sagt der Wikinger:
Rote Kennzeichen [Bearbeiten]
„Rote Nummer“ ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für:
* Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler,
* Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
* Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
„Rote Nummern“ existieren seit mindestens den 1920er-Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.
„Rote Kennzeichen“ mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Also doch für Überführungsfahrten. Ich weis jetzt nicht ob es dort neue Bestimmungen gibt. Ich habe mir rote Kennzeichen von einem Freund geliehen. Ich denke nicht, dass er diese aufs Spiel setzen würde, nur um mir einen Gefallen zutun.
Und wenn doch.... DANKE!!
Zitat:
Also doch für Überführungsfahrten.
(Zitat von: Carischy)
NEIN! wie du selber ein paar sätze vorher schon geschrieben hast "Die werden nur an Händler ausgegeben"...also darf auch nur ein händler damit ein fahrzeug zu einer überführungsfahrt nutzen, nicht jedoch eine privatperson.
wenn etwas passiert, ist der händler für ein fahrzeug in der haftung, welches er gar nicht in seinem bestand hatte.