Hallo v2x,
eine kostenlose Erstberatung ist pure Freundlichkeit und ein
schönes Entgegenkommen seitens des Anwaltes.
Es ist so, das z.B. einige/wenige/viele Anwälte die Erstberatung
nicht in Rechnung stellen, wenn eine Mandatierung entsteht.
Das heisst, wenn aus der Beratung ein Fall entsteht, machen es
manche/viele so, das die Erstberatung kostenlos ist.
Auch ein Anwalt ist in der freien Marktwirtschaft tätig.
Kundenzufriedenheit, Kundenbindung, Service & Co.
werden auch in Kanzleien groß geschrieben.
Ein Anwalt hat auch kein leichtes Berufsleben. Und reich
werden sie auch nicht. Wenn man sich die Gebührentabelle,
den Streitwert/Gegenstandswert und die damit verbundene
Arbeit betrachtet, dann erkennt man das. Und die vielen
Mandanten, die teilweise hektisch und uneinsichtig "betreut"
werden. So schön wie in Hollywoodfilmen ist es nicht.
Mit den Bundesländern hat das nichts zu tun.
Das RVG ist (Bundes)länderübergreifend gültig.
Mir geht es in keinster Weise darum, deine Posts zu kritisieren,
nur will ich mit diesen urbanen Mythos der kostenlosen
Erstberatung aufräumen. Wie geschrieben: Wenn der Anwalt
nichts berechnet, so ist das pure Kulanz. Nicht mehr, nicht weniger.
Edit: Ich weiss auch aus erster Hand, das es manchmal so ist,
das die Rechnungsstellung und der damit verbundene "Papierkram"
zu viel wäre im Gegensatz zum Nutzen, also die paar Groschen die
damit verdient wären den Auwand einfach nicht wirklich wert wären.
Anwesende Juristen können meinen Beitrag gerne
ergänzen/korrigieren usw. usf.
Freundliche Grüsse
Bardock
Bearbeitet von: Bardock am 02.06.2011 um 12:11:09