Zitat:
Ein anwalt legt dir jeden Huster als Nötigung aus. Das ist ja der Gesetzesspielraum in dem die arbeiten :)
(Zitat von: angry81)
Weiss ich. Nur genauso schreibt jeder Anwalt in jedes Schreiben, das eine Aktion der Gegenseite (z.B. ne Zahlung) erfordert - und auch in jede derartige Unterlassenserklärung - dass bei Nichtreaktion die Klage folgt. Und bei Mahnungen neben der Klage auch ggf. noch eine Betrugsanzeige. Is rein objektiv genauso ne Nötigung - ob die jetzt sozialadäquat oder gerechtfertigt ist, ist dann die nächste Frage.
Aber im Endeffekt: zum einen find ich es ohnehin besser, wenn die nächsten Schritte schon im Schreiben angekündigt werden, und zum zweiten: was will man als Gläubiger machen, um sich net in die Nötigungsschiene zu begeben? "Dann bin ich furchtbar sauer" oder "dann bin ich unheimlich traurig" schreiben? Deswegen gehör ich zu dem Teil der Lehre, die sagen: "Androhung von weiteren rechtlichen Schritten ist keine Klage" - aber a.A. sehr gut vertretbar (wie gesagt).
(und ob das im Endeffekt ne Nötigung ist, entscheidet sowieso nicht der Anwalt, Du oder ich, sondern ein Richter - und möglicherweise bzw. bestimmt auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich)
Zitat:
Jeder kann durch die Hand eines Gerichstvollziehers eine Unterlassungserklärung abgeben? Wusste ich nicht und hätte ich nie gedacht. Klingt für mich auch absolut unlogisch. Sowas gehört wenn dann in Ordnungsamt Hand.
(Zitat von: angry81)
Du musst zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht unterscheiden.
Das Ordnungsamt ist rein für das öffentliche Recht zuständig. Mit anderen Worten: Wenn Du als Nachbar Dich über eine lautstarke Party aufregst und deswegen das Ordnungsamt rufst, dann hast Du primär erst mal nix davon. Zunächst wird erst mal die öffentliche Ordnung wieder hergestellt, und weiterhin wird (bei Verhängung eines Ordnungsgeldes o.ä.) der Bestrafungsanspruch des Staates befriedigt. Davon siehst Du nix. Und auch kommt das Ordnungsamt danach nur ausnahmsweise zu Dir und sagt, dass wieder Ruhe herrscht. Nur für die Zukunft machen die nix und können auch nix machen. Dass Du wieder Ruhe hast, ist - öffentlich-rechtlich gesehen - ein angenehmer Nebeneffekt.
Zivilrechtlich (also z.B. im Verhältnis zwischen Dir und dem Feierer) hast Du allerdings auch Möglichkeiten, Dich gegen "Eingriffe" zu wehren. Seis jetzt, dass Du nen Schadenersatz geltend machst, weil Dir jemand mit dem Ball Deine Scheibe eingeworfen hast. Oder eben auch sonstige Störungen, wie beispielsweise auch Lärm. Und im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Seite hast Du auch die Möglichkeit (eben durch solche Unterlassenserklärungen), für die Zukunft vorzubauen. Diese Unterlassenserklärungen sind praktisch ein Vertrag zwischen zwei Privatleuten (also Zivilrecht - und nie öffentliches Recht), in dem sich ein Teil verpflichtet, etwas nie nie wieder zu tun - und im Falle, dass er es doch tut, ne Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn sich die beiden Parteien einig sind, kann vereinbart werden, wozu man lustig ist. Egal ob ne gesetzliche Grundlage besteht. Ich kann genauso gut mit Dir ne Unterlassenserklärung schließen, die besagt, dass Du es für die Zukunft unterlässt, BMW zu fahren. Ob das Ganze vor Gericht dann auch stand halten würde ist natürlich fraglich. Aber... wo kein Kläger, da kein Richter.
Und so würd ich es in dem Fall auf ne Klage ankommen lassen. Scho allein, weil ich auch meinen Spaß will.
Der Gerichtsvollzieher dackelt praktisch in der Regel auf Auftrag einer Privatperson los. Wenn Du mich jetzt auf Zahlung von 1000 Euro verklagst und auch gewinnst, hast Du erst mal auch net allzu viel davon. Gut, ein Urteil, aber kein Geld. Und wenn ich Dir sag, dass Du kein Geld kriegst, kannst Du mich auch nochmal vor Gericht zerren, der Richter wird mir nochmal sagen, dass ich zahlen muss - aber Geld siehst Du deswegen auch nicht. Deswegen rennst Du nach gewonnener Klage zum Gerichtsvollzieher, der prüft Titel, Klausel, Zustellung - und stattet mir nen Besuch ab. Aber nicht, weil er vom Gericht drum gebeten wurde, sondern weil Du ihn drum gebeten hast.
Genauso dackelt er, wenn er was zustellen muss, einfach los. Bzw. stempelt und unterschreibt er vorher das Schriftstück (wie im Ausgangsthread oben links zu sehen) und überbringt es persönlich bzw. lässt es durch die Post überbringen. Allerdings prüft er afaik nicht die Rechtmäßigkeit des Schreibens. Wozu auch?
Und afaik steht bei der Gerichtsvollzieher-Zustellung auch die Zustellung fest, also das Schreiben gilt als zugestellt. Is auch wichtig zur Einhaltung irgendwelcher Fristen.
Der Unterschied zum Einschreiben liegt darin, dass hier eben die Zustellung vorliegt und auch sichergestellt werden kann, welches Schreiben zugestellt wurde. Angenommen, es wurde ein Einwurfeinschreiben abgeschickt: dann kann man immer noch sagen: "Nö, hab ich nie bekommen" - der Absender hat ja keine Bestätigung dafür, dass es angekommen ist. Bzw. muss man dann auch erst mal den Postboten finden, der das Schreiben in den Briefkasten gesteckt hat. Mit anderen Worten: das Geld kann man sich eigentlich sparen.
Beim Rückschein-Einschreiben kann man als findiger Empfänger auch behaupten, dass man zwar nen Brief bekommen hat, aber in dem Brief beispielsweise eine Werbung für Kaffeemaschinen zu finden war. Für den Absender ist es hier nochmal schwieriger, das Gegenteil nachzuweisen. Außer er hat Zeugen, die gesehen haben, was er eingetütet hat.
Dies alles ist eben bei der Gerichtsvollzieher-Zustellung nicht möglich (für den Empfänger) bzw. nötig (für den Absender).
Zitat:
Ein anwalt legt dir jeden Huster als Nötigung aus. Das ist ja der Gesetzesspielraum in dem die arbeiten :)
(Zitat von: angry81)
Weiss ich. Nur genauso schreibt jeder Anwalt in jedes Schreiben, das eine Aktion der Gegenseite (z.B. ne Zahlung) erfordert - und auch in jede derartige Unterlassenserklärung - dass bei Nichtreaktion die Klage folgt. Und bei Mahnungen neben der Klage auch ggf. noch eine Betrugsanzeige. Is rein objektiv genauso ne Nötigung - ob die jetzt sozialadäquat oder gerechtfertigt ist, ist dann die nächste Frage.
Aber im Endeffekt: zum einen find ich es ohnehin besser, wenn die nächsten Schritte schon im Schreiben angekündigt werden, und zum zweiten: was will man als Gläubiger machen, um sich net in die Nötigungsschiene zu begeben? "Dann bin ich furchtbar sauer" oder "dann bin ich unheimlich traurig" schreiben? Deswegen gehör ich zu dem Teil der Lehre, die sagen: "Androhung von weiteren rechtlichen Schritten ist keine Klage" - aber a.A. sehr gut vertretbar (wie gesagt).
(und ob das im Endeffekt ne Nötigung ist, entscheidet sowieso nicht der Anwalt, Du oder ich, sondern ein Richter - und möglicherweise bzw. bestimmt auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich)
Zitat:
Klingt für mich auch absolut unlogisch. (Zitat von: angry81)
Jura hat in verdammt vielen Fällen net mal ansatzweise was mit Logik zu tun... ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 02.06.2011 um 10:42:58