Zahlungsaufforderung vom Anwalt
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Moin!
Heute kam ein Brief ins Haus, dass ich eine mp3 runtergeladen haben und hiermit 450€ zahlen soll.
Die hatten natürlich (wie solls auch anders sein) alle Daten.
Nun, ich muss sagen, ich habe diese Datei tatsächlich runtergeladen und müsste jetzt quasi auch dazu stehn.
Nur gibt es irgendwie möglichkeiten die ganze Sache abzuwenden, bzw. die Summe zu drücken?
An diesem Anschluss im Haus hängen 2 Rechner (Ich und mein Vater).
Lohnt es sich, den Rechtsschutz einzuschalten? (sofern ich einen Privatrechtsschutz besitze :) )
Habt ihr irgendwelche tipps?
Mfg, Patrick
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Hallo warry,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zahlungsaufforderung vom Anwalt"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Hi
wenn du nen Privatrechtschutz ohne SB hast mach dich auf jeden Fall erst mal beim Anwalt schlau.
Mit SB bist dann evtl. gleich noch 150 Euro extra los für den Anwalt.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
Moin!
Heute kam ein Brief ins Haus, dass ich eine mp3 runtergeladen haben und hiermit 450€ zahlen soll.
Die hatten natürlich (wie solls auch anders sein) alle Daten.
Nun, ich muss sagen, ich habe diese Datei tatsächlich runtergeladen und müsste jetzt quasi auch dazu stehn.
Nur gibt es irgendwie möglichkeiten die ganze Sache abzuwenden, bzw. die Summe zu drücken?
An diesem Anschluss im Haus hängen 2 Rechner (Ich und mein Vater).
Lohnt es sich, den Rechtsschutz einzuschalten? (sofern ich einen Privatrechtsschutz besitze :) )
Habt ihr irgendwelche tipps?
Mfg, Patrick
(Zitat von: warry)
Du räumst hier tatsächlich öffentlich den Vorwurf ein.
Geht wohl nicht darum das Du was runtergeladen sondern
vielmehr (unabsichtlich) geteilt hast. Ggf. kannst Du den
Betrag etwas drücken, aber zahlen wirst Du sicherlich.
BMW Team Oberhavel
lass mich raten hmmmmm hast per torrent gesaugt wa? oda limeware oda ähnliches tauschbörsen...wo selbst RTL schon drüber berichtet hat das sie da leute raus picken...geh zum anwalt und frag dem um rat...aber bezahl noch nix...da kommt oft später brief wo weniger zahlen sollts etc
Suche: eine Felge Radial Styling 32 in 7,5 x 17" ET41..alles anbieten auch mit lackschäden
Schau mal hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de/Einfach gesagt: modifizierte Unterlassungserklärung ausfüllen und abschicken und abwarten was passiert. Meistens kommt nichts mehr.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
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naja ich hab ja nicht gesagt was und wo etc.
und derpi is schon gut dabei mit seiner vermutung :) naja normalerweise steh ich ja auch zu meinem bockmist. aber wer zahlt schon gern 450 euro. vor allem wenn er noch schüler so wie ich ist :)
danke für den tipp stefan!!
habt ihr noch weitere tipps?
mfg
Hatte so etwas auch schonmal, allerdings mit Software.
Bei mir ging es bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den habe ich dann Widerspruch eingelegt und seit dem ist nichts mehr gekommen.
Dem Anwalt habe ich nie geantwortet und auf kein Schreiben reagiert, habe halt abschtlich auf den Mahnbescheid vom Gericht gewartet.
Wollen die Anwälte gegen meinen Widerspruch vorgehen muss eine Klage beim Amtsgericht folgen aber um dort dann nicht zu scheitern, müssen die Abmahnanwälte Beweise in der Hand haben. Daran scheint es gemangelt zu haben.
Ist diesen Monat 2 Jahre her.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
such mal bei google, gibts genug zu... und einige foren mit mehreren hundert seiten bzgl einer einzigen anwaltskanzlei
Also gar nicht reagieren ist das allerschlechteste, was du tun kannst... Wenn die erstmal ne einstweilige Verfügung angeleiert haben wirds teuer...
Also auf jeden fall ne modUE (modifizierte Unterlassungserklaerung) hinschicken...
Ob du zahlst oder nicht bleibt dir ueberlassen, hier gibt es kein Patentrezept.
Bist du denn wegen nem einzelnen Lied oder wegen einem Sampler (Top 100 bspw) abgemahnt worden?
Beweise brauchen die da auch nicht viel... Deinen Anschluss werden die schon identifizieren koennen... und ob du, dein Vater oder jemand der sich eingehacked hat das war, spiel keine Rolle, du haftest als "Störer"
Und zu shgfa: Dann hast du ja noch 1,5 Jahre bangen vor dir... Die Verjaehrungsfrist beginnt am ende des Jahren, in dem du die Abmahnung erhalten hast und geht 3 Jahre... Ob sich diese durch den gerichtlichen Mahnbescheid evtl sogar verlaengert hat, weiß vermutlich nur ein Anwalt...
In jedem Fall wuerde ich mal die Frist einhalten und die modUE hinschicken, danach kommt 100%ig noch ein Bettelbrief von wegen "sie haben leider vergessen zu bezahlen" .... was dann passiert kann dir niemand voraussagen...
btw: Uhrheberrecht wird durch die Rechtschutzversicherung meistens nicht abgedeckt!
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:19:49
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:20:54
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:21:35
Mitglied seit: 23.01.2008
Bad Saulgau
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958 Beiträge
Hi,
bei mir gab es auch mal so ein Fall.
Von welcher Anwaltskanzlei kam der Brief?
Ich habe eine modifizierte Unterlassungserklärung geschickt und danach kam nix mehr.
Natürlich habe ich es über meinen Anwalt gemacht.
Mfg Vadim
450,- hoert sich nach Nuemann und Lang an?!
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Mitglied seit: 27.02.2006
Teublitz
Deutschland
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jap. nuemann und lang warens (soweit ich richtig gelesen habe. bin grad nicht daheim). die anzeige beruht auf nur einen einzigen titel. (der in einer cd drin war die ich geladen hab). aber abgemahnt wurde ich nur wegen einem titel
Bearbeitet von: warry am 05.05.2011 um 15:08:43
ok, klar abgemahnt wirst du nur fuer diesen einen titel....
aber dann solltest du dich erst recht im internet schlau lesen...
THEORETISCH ists moeglich, dass du fuer alle Titel auf der CD abgemahnt wirst...
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Mitglied seit: 27.02.2006
Teublitz
Deutschland
97 Beiträge
jap. das ist mir schon klar mit der cd. ich hoff das beste.
Zitat:
such mal bei google, gibts genug zu... und einige foren mit mehreren hundert seiten bzgl einer einzigen anwaltskanzlei
Also gar nicht reagieren ist das allerschlechteste, was du tun kannst... Wenn die erstmal ne einstweilige Verfügung angeleiert haben wirds teuer...
Also auf jeden fall ne modUE (modifizierte Unterlassungserklaerung) hinschicken...
Ob du zahlst oder nicht bleibt dir ueberlassen, hier gibt es kein Patentrezept.
Bist du denn wegen nem einzelnen Lied oder wegen einem Sampler (Top 100 bspw) abgemahnt worden?
Beweise brauchen die da auch nicht viel... Deinen Anschluss werden die schon identifizieren koennen... und ob du, dein Vater oder jemand der sich eingehacked hat das war, spiel keine Rolle, du haftest als "Störer"
Und zu shgfa: Dann hast du ja noch 1,5 Jahre bangen vor dir... Die Verjaehrungsfrist beginnt am ende des Jahren, in dem du die Abmahnung erhalten hast und geht 3 Jahre... Ob sich diese durch den gerichtlichen Mahnbescheid evtl sogar verlaengert hat, weiß vermutlich nur ein Anwalt...
In jedem Fall wuerde ich mal die Frist einhalten und die modUE hinschicken, danach kommt 100%ig noch ein Bettelbrief von wegen "sie haben leider vergessen zu bezahlen" .... was dann passiert kann dir niemand voraussagen...
btw: Uhrheberrecht wird durch die Rechtschutzversicherung meistens nicht abgedeckt!
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:19:49
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:20:54
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 13:21:35
(Zitat von: Maninblack)
Nochmal, ich habe gegen den Mahnbescheid einen schriftlichen Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht eingelegt.
Das Amtsgericht fordert nach dem Erhalt meines Widerspruchs die Kanzlei auf, innerhalb von 14 Tagen eine Klagebegründung einzureichen.
Machen die Anwälte dann innerhalb der 14 Tage nichts, können die auch nichts mehr unternehmen weil es dann verfristet ist.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
hm ok stimmt, da hast du recht...
trotzdem sei erwaehnt, dass es der schlechte weg ist gar nicht zu reagieren ... das birgt die größte gefahr und kann nach hinten losgehen...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2006
Teublitz
Deutschland
97 Beiträge
auf deutsch: ich sollte beim gericht widersprechen. gibts da bestimmte vorlagen für so einen fall?
nicht beim gericht, das gericht hat damit noch gar nix zutun...
du musst dem anwalt eine modifizierte unterlassungserklaerung schicken.
auf deutsch: ich biete das lied des kuenstlers X niemals jemandem zum download an...
dafuer gibts vorlagen.... wie gesagt, lies dich auf jeden fall im internet schlau.. sowas sollte man nicht auf die leichte schulter nehmen... klar werden viele abmahnungen verschickt.. aber es ist nicht so, dass die auf gut glueck versendet werden und hinterher nicht mehr verfolgt, wenn man nicht zahl..
zumindest nicht von nuemann und lang, die sind da schon "serioes" ... gibs einfach mal bei google ein, da findest du genug.. .auch vorlagen fuer die modUE, der Link oben sollte dir auch schon weiterhelfen
ach ja: und keinesfalls die unterlassungserklaerung, die die kanzlei mitgeschickt hat, unterschreiben!
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 16:32:37
Mir ist grad etwas eingefallen, was sich wohl einfach anhört aber wo sicherlich ein Haken dran ist.
Hast du einen minderjährigen Bruder/Schwester? Könntest du nicht sagen dass er/sie es runtergeladen hat und aufgrund der Minderjährigkeit nicht strafrechtlich belangt werden kann?
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
nutzt nix, der Anschlussinhaber haftet als stoerer, voellig wurst, wer ueber seinen Anschluss den kram geladen hat!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2006
Teublitz
Deutschland
97 Beiträge
Jap.. das mit minderjährigen nützt nichts.
So. Ich hätte jetzt mal die modifizierte UE ausgefüllt und würde sie spätestens Montag (eventuell schon samstag) wegschicken. Morgen frag ich nochmal eine freundin, die bei einem rechtsanwalt für medienrecht arbeitet, was die dazu meinen.
Verschicken werde ich die UE per eMail, fax und post.
Das dürfte zur fristwahrung reichen und dürfte dann später auch beweisen, dass ich es wirklich verschickt habe.. oder?
schick sie vorab per fax (damit ist die frist auf jeden fall eingehalten) und dann besser nochmal per einschreiben-rueckschein ... hier wuerde ich nicht wegen ein paar euro sparen
aber wenn du ne dame aus ner kanzlei fuer medienrecht kennst, bist du ja super beraten!
Bearbeitet von: Maninblack am 05.05.2011 um 18:13:01