Zahlungsaufforderung nach Registrierung
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Mitglied seit: 12.11.2003
Austria
44 Beiträge
hallo freunde,
hab ein Problem! ich hab mich vor 1 Monat bei geburtstags-infos.de registriert, war auf der Suche nach Geburtstagsmotiven, um das Archiv zu durchforsten musste ich mich registrieren jedoch hab ich "schnell-schnell" ohne viel zu lesen das alles bestätigt... (war SAU-BLÖD von mir)
tja Vorgestern kam dann per Mail eine Zahlungsaufforderung und eine Rechnung von knapp 60,– mit der Begründung; ich hätte mich angemeldet und innerhalb 1 Monats nicht von meinem Recht gebraucht gemacht aus dem "Verein" wieder auszusteigen. Was zur Annahme führt dass ich mit dem Service des Anbieters zufrieden bin, nun wurde aus der Anmeldung ein "6 Mon. ABO" um 60 Euro!
Ich habe aber nichts auf der HP gefunden noch etwas downgeloadet, u.a. schreiben die Sie hätten meine IP-Adresse und die Provider Infos somit können Die mich ausforschen!
Meine Frage geht das WIRKLICH??, ich hab mal einen Test gemacht und mehrmals hintereinander die Seite zur Anmeldung besucht (wo die Infos zur IP usw. stehen (ganz unten))
Jedoch war dort immer eine andere IP-Adresse und Privider-Daten!
Es handelt sich zwar "nur" um 60,– aber hab keinen Bock drauf da ich mit deren Ihren Service nichts anfangen kann!
Was meint Ihr, soll ich bezahlen, oder ist das eine Abzoge oder soll ich denen ein Mail Schicken wo ich erkläre dass ich mit dem Service nichts Anfangen kann und nach dem die alles nach erorieren können, sehen Sie auch dass ich ausser bei der Anmeldung die Seite nie mehr besucht bzw. eingeloggt habe!
u.a. hab ich gestern ein 2. Mail bekommen wo die sich entschuldigen weil sie mir eine falsche IBAN gegeben haben! Die Nummern sind so verschieden dass es kein Schreibfehler war- kommt mir ein bisschen komisch vor....
PS: hab nicht meinen Echten Namen, Adresse usw. bei der Anmeldung angegeben....
Bitte um Ratschläge
DANKE
rb
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo rb striker,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zahlungsaufforderung nach Registrierung"!
Gruß
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Sie haben dein IP Adresse und wissen wer dein Provider ist - mehr aber auch nicht.
Die IP-Adresse ist bei dir nicht statisch, sprich mit jedem Anwählen bekommst du eine neue - der Provider weiß allerdings wann du welche IP hattest.
Lies dir mal das hier durch:
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/bayern/artikel__36373.html
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Erstmal einfach nicht drauf reagieren.
Tja uns dann weiß ich auch nicht weiter weil ich eure Gesetze in Österreich nicht so richtig kenne.
Bearbeitet von - shgfa am 16.04.2008 13:26:35
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.11.2003
Austria
44 Beiträge
Danke erstmals!!!!
Werd mal abwarten was passiert!
...Na super, am TZ-Online-Link ist der "Verein" eh angeführt!!!
Mitglied seit: 26.03.2008
Baden
Switzerland
60 Beiträge
Das ist eine totale Abzocke. Hatte das auch einmal (CH) und kenne mehrere, die das haben. Bei einigen kanst du es einfach ignorieren, bei anderen hoffe ich dass du Rechtschutz hast, denn nach einem Schreiben vom Anwalt, geben die eigentlich sofort auf.
Gruss montec
Mach erstmal garnichts!
Das Unternehmen ist in Deutschland und du bist lt. deinem Profil in AT daheim.
Vorallem können die garnichts ausfindig machen, dein Provider hat die Daten die dafür notwendig sind sicher nichtmehr, die dürfen nur solange gespeichert bleiben solange es für die Verrechnung notwendig ist.
Da gibts eine gute Vorlage für ein Mail, ich kann sie dir verlinken sobald ich daheim bin, hab die sicher noch in den gesendeten Objekten da mein Dad mal so ein Problem hatte!
Da kamen noch ein paar verzweifelte Versuche von denen dann war Ruhe.
Aber auf jedenfall alles von denen aufheben und was du denen schickst!!!
Greetz
mahe
Wenn die nix von dir haben als die blöde Mailadresse, würde ich es drauf ankommen lassen. Notfalls ist die Mail im Spam verschwunden...
E30 VFL Cabrio Karosse für Wiederaufbau gesucht...
Zitat:
Wenn die nix von dir haben als die blöde Mailadresse, würde ich es drauf ankommen lassen. Notfalls ist die Mail im Spam verschwunden...
(Zitat von: mathmarc)
...hilft leider nix - wenn die nachweisen bzw. der Provider das die Mail ausgeliefert wurde. Wenn du aus unachtsamkeit Post wegwirfst, gilt sie dennoch als zugestellt und wirksam...
Hat Österreich eigentlich schon die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt?
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Schick denen mal eine Mail mit der Aufforderung, dir einen GÜLTIGEN Vertrag zuschicken. Da haben die dann das erste Problem. Ich habe mal bei so einem Preisausschreiben im NET. mitgemacht. Das war reine Abzocke und wurde nachdem es in den Medien verbreitet wurde auch von der Staatsanwaltschaft Berlin verfolgt.Einfach nach mehreren Mails nicht mehr reagieren.Du wirst sehen, die Sache verläuft sich im Sand.
Ist nix neues, war auch schon bei Akte 08 usw, ich such mal das Video heraus ...
Musst wohl nix zahlen, denn 2 Landgerichte haben beschlossen, dass es nicht offensichtlich erkennbar ist, dass man dafür Zahlen muss usw ..
Also keine Sorgen machen und mich suchen lassen :P
Da
Bizz - Fass ohne BodenBearbeitet von - P3rf3ct10n am 16.04.2008 17:00:31
so siehts aus.
versteckte beträge zählen nicht. auch dürfen sie nicht willkürlich hoch sein sollten den welche erhoben werden.
Understatement ist alles
Alsooo, ich würd denen einmal so einen Text schicken und nichts weiter machen als alles was von denen noch kommt aufheben.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben mir per xxx eine Zahlungsaufforderung mit der Begründung zukommen
lassen, ich hätte auf der Seite xxxxxxxxxxx einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es
muss sich hierbei um ein Missverständnis handeln.
Mangels klarer Hinweise auf die Entgeltpflicht einer Nutzung wäre aus meiner Sicht
selbst im Falle einer Anmeldung keinesfalls ein wirksamer Vertrag mit Ihrem
Unternehmen zustandegekommen.
Für den Fall, dass der behauptete Vertrag wider Erwarten tatsächlich zustande
gekommen wäre, mache ich fristgerecht von meinem Rücktrittsrecht nach den in
Österreich wie in Deutschland umgesetzten Bestimmungen der EU-Richtlinie über
den Fernabsatz Gebrauch. Da Ihre Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts
gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der angeblichen
Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die Ausübung des
Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die Rücktrittsfrist gem § 5e Abs
3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche daher auch aus diesem Grund um
Ausbuchung der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
oder:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom … machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich
geltend. Diese ist unberechtigt.
Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den
von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig
unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen
werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und keine kostenpflichtige.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bearbeitet von - mahe am 16.04.2008 23:03:06
Greetz
mahe
hi :)
2 studienkollegen und ich hatten in IT-recht GENAU diesen sachverhalt als übung. (ist jemanden bekannten des vortragenden passiert)
wir haben dann auch darauf hingewiesen, dass die kosten nicht kleingedruckt unten stehen dürfen sondern klar ersichtlich sein müssen bei der anmeldung.
kurzum: paar paragraphen aufgeführt (hab leider kA mehr welche^^) und denen die zahlung verweigern lassen.
die haben dann ruhe gegeben soviel ich weiß :)
rücktrittsrecht wird allerdings schwer für dich werden, da du ja schon eine leistung zugesprochen bekommen hast indem du ja die daten von ihnen durchgeschaut hast.
"mir eine Bestätigung der angeblichen
Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die Ausübung des
Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist"
der teil bringts :)
ich würd die erste variante abschicken, hört sich gut an.
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Mitglied seit: 01.03.2008
Siegen
Deutschland
26 Beiträge
Ich habe einen Bekannten dem sowas auch einmal passierte.er hat nur kurz darauf hingewiesen das gar ken Vertrag zustande gekommen wäre.Ganz einfach, nichts zahlen.
Oder Du sendest das erste Schreiben was ,,Mohe" hier eingestellt hat.Viel Glück
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 12.11.2003
Austria
44 Beiträge
Ja danke an alle!!!!
Mal gucken; bis heut hat sich keiner mehr gemeldet!
Ich halte euch aber auf dem Laufenden!!!!
Danke
RB
Mitglied seit: 16.11.2007
Zittau/Oberlausitz
Deutschland
65 Beiträge
ich hatte das problem mal weil sich meine frau bei probenprinz.de angemeldet hat. da wollten die auch 90 euro haben. ich habe mit den dann einen email krieg geführt. dann hab ich mit anwalt gedroht, und den auch geschrieben das es einfach legale internetkriminalität ist. die haben dann mich in ruhe gelassen. einfach nicht reagieren und a....lecken.
mfg jens
Auch nach Niederlagen gibt es Siege
wenn du dich wo angemeldet hast und in den AGBs klar drinsteht, wann es was kostet, würd ich auch bezahlen, einfach der fairness halber.
wenn nirgends was von kosten steht, musst du auch nicht bezahlen.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Ich hab mich bei P2P angemeldet gehabt ausversehen!! naja nach 14tagen hab ich ne mail bekommen das ich 86€ überweisen soll da ich in den 14 tagen nicht ausgetreten bin!! nach langem e-mail verkehr haben sie mit dem anwalt gedroht! naja hab ich mir gedacht ich zahl euch die scheiß 86€! hab darauf geschrieben das sie mich gleich abmelden sollen und die seite in den ¿rsch stecken sollen!! naja das blöde ist das die laufzeit dort 2 jahre ist! also hab ich beim 2ten mal wieder die 86€ bezahlt!! könnte durchdrehen!!!
Zitat:
wenn du dich wo angemeldet hast und in den AGBs klar drinsteht, wann es was kostet, würd ich auch bezahlen, einfach der fairness halber.
wenn nirgends was von kosten steht, musst du auch nicht bezahlen.
(Zitat von: hero182)
Das ist von Gesetzeswegen aber eindeutig zu wenig!
Greetz
mahe
Zitat:
Ich hab mich bei P2P angemeldet gehabt ausversehen!! naja nach 14tagen hab ich ne mail bekommen das ich 86€ überweisen soll da ich in den 14 tagen nicht ausgetreten bin!! nach langem e-mail verkehr haben sie mit dem anwalt gedroht! naja hab ich mir gedacht ich zahl euch die scheiß 86€! hab darauf geschrieben das sie mich gleich abmelden sollen und die seite in den ¿rsch stecken sollen!! naja das blöde ist das die laufzeit dort 2 jahre ist! also hab ich beim 2ten mal wieder die 86€ bezahlt!! könnte durchdrehen!!!
(Zitat von: BadKingDeluxe)
Hi,
sorry dass ich es so deutlich sagen muss, aber Du bist genau der Typ auf den es solche Abzocker abgesehen haben.
Wenn Du aufgrund einer Rechung per eMail oder Verschärfungsmail und Androhung mit Anwalt oder Inkassounternehmen nochmal den gleichen Betrag hinterher schiebst - da fehlt mir jegliches Verständnis.
War das zufällig
www.p2p-heute.com?Gratuliere! Du bist auf die bekanntesten Internet-Abzocker in Deutschland reingefallen.
Die Gebrüder Schmidtlein und Ihr Anwalt Olaf Tank.
1. Fehler: auf Nachrichten von solchen Leuten reagieren
2. Sich von Anwaltsdrohungen beeindrucken lassen
3. Fehler: Zahlungen leisten
4. Fehler: Zahlungen nochmal leisten
5. Fehler: deswegen rumjaulen
Die Berechtigung von solchen Forderungen
wird regelmäßig vor diversen Gerichten gekippt.Ich habe es hier vor einigen Monaten schon Mal geschrieben - hat aber wohl niemand geglaubt oder für voll genommen, daher noch Mal ganz deutlich:
Nicht antworten, keine Zahlungen leisten.
Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, braucht man auf nix reagieren.
Wer es dennoch tut - selbst Schuld!Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...