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Hallo zusammen...
Ich hatte vor kurzem leider einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz.
Zum Unfallhergang:
Ich befuhr mit meiner Freundin als Beifahrer den Parkplatz und sah rechts von mir eine freie Parklücke.
Ich fuhr daran vorbei, hielt an und setzte den Blinker rechts.
Vergewiserte mich das ich niemanden umfahre und fuhr rückwärts in die Parklücke.
Beim beenden des Parkvorganges (Fahrzeug war zu 75% in der Parklücke) knallte es plötzlich.
Mir ist jemand (bzw. ich bin jemanden) ins Auto gefahren.
Links von mir kam während des einparkvorherganges ein anderes Fahrzeug welches mit meinem zusammen prallte (Ich vorne links, er vorne rechts)
Unten ein Bild (Pfeile = Fahrtrichtung, X = Fahrzeugfront)
Ich möchte jetzt nicht wissen wer an diesem dilemma Schuld hat (Klären die Versicherungen unter sich) jedoch würde es mich interessieren ob jemand schon einmal in so einer Situation war und wie es ausgegangen ist.
Vermutungen zur Schuldfrage könnt ihr dennoch gerne äußern ;-)
Beide mussten 30 Euro Verwarngeld zahlen.
Bearbeitet von: BMW318ti am 25.04.2011 um 01:20:18
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
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Hallo BMW318ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall auf Parkplatz..."!
Gruß
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Nun ja wenn er in dich hineinfährt während du rückwärts fährst, kannst du ja nichts dafür das der Typ die Bremse nicht findet. Selbst wenn du ihn gesehen hättest was willst du machen, schreien ich bin direkt vor dir BREMS, könnte er autofahren hätte er das gemacht.
20 Euro auf 50-50. Is net unüblich bei Parkplatz-Unfällen.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann geh am besten mal zu nem Anwalt und lass den die Sache regeln.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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jepp 50/50
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hat der beteiligte denn evtl zugegeben dass er schuld ist? meine freundin hatte auch mal sowas ähnliches (zum glück mit nem alten asbach polo ;) ). allerdings ist sie rückwärts aus der parklücke raus hat gesehen dass ein auto kommt und ist stehen geblieben. jedoch das andere auto ist weitergefahren obwohl noch zeit zum anhalten war und ist dann in meine freundin reingefahren. zum glück hat diejenige die reingefahren ist direkt zugegeben dass sie meine freundin nicht gesehen hat und somit die schuldd auf sich genommen. meine freundin stand ja. und das gute meine freundin hatte noch zwei ihrer freundinnen dabei die bezeugen konnten dass meine freundin am stehen war und nicht weiter rückwärst gefahren ist.
also laut logischem denken und verständnis bist du im recht aber wenn der andere es nicht zu gibt steht aussage gegen aussage und da einige unserer grünen freunde denken dass sie fürs kaffde trinken bezahlt werden statt sowas aufzuklären belassen sie es bei aussage gegen aussage und jeder muss seinen schaden selbst zahlen.
aber das mit nem anwalt würde ich dir auch empfehlen selbst wenn du keine verkehrsrechtschutz hast kannst du ja mal bei einem nur nachfragen wie die sachlage ist.
erhöhtes vorsichtgebot.
du musst beweisen das du zur zeit des aufpralls gestanden hast.
aber vor gericht bist in gottes hand^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
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die freundin saß doch aufm beifahrersitz. eine zeugin ;)
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Vielen Dank für die Antworten bisher.
Mal meine Antworten auf die Fragen und offenen Punkte
- Der Unfallgegner hat nichts zugegeben (Wollte nur immer schnell weg :-P)
- Meine Freundin ist meine Zeugin. Darüber hinaus eine andere Person welche alles gesehen hat. Er bestätigte sogar das er mein Blinken gesehen hat!
- Nachweisen das ich gestanden habe wird schwer, da ich ja am einparken war ;-) Also stand ich ja nicht.
Will es keinesfalls darauf ankommen lassen und die Versicherung unnötig belasten.
Auch auf nen Anwalt etc. habe ich echt keine Lust (Sofern von der Gegenseite auch nix kommt)
Er sagte er kauft sich nen Lackstift und gut ist.
War mein Winterauto und da ist es halt zu verkraften ;-)
Mal angebnommen es läuft auf 50/50 hinaus und er lässt seinen Schaden regulieren und ich nicht.
Steige ich dennoch in meiner Versicherung oder haftet jeder für seinen eigenen Schaden und gut ist?
Wichtig ist noch folgendes:
Ich habe den beiden Polizisten gesagt bzw. sie darum gebeten, die Schuldfrage zu klären.
Daruaf hin wurde mir erklärt, dass die Schuldfrage NUR die Versicherungen klären.
Die Polizei nimmt den Unfall nur auf.
(Es gibt ausnahmen wenn jemand über rot fährt oder getrunken hat aber sonst reget das einzig und allein die Versicherung.
Bearbeitet von: BMW318ti am 25.04.2011 um 01:12:41
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Zitat:
die freundin saß doch aufm beifahrersitz. eine zeugin ;)
(Zitat von: ChronosG5)
aber keine unabhängige...
beide hätten die nötige Sorgfaltspflicht walten lassen müssen...derjenige der rückwärts fährt, hat überdies eine besondere Sorgfaltspflicht..
ist ein Scheissding...würde jetzt auch auf 50:50 tippen
Ist dein Unfallgegner beim Zeitpunkt des Zusammenpralls gestanden oder noch gefahren?
Wenn Ihr beide die Schäden verkraftet und nicht großartig reparieren wollt (mal abgesehen vom kauf eines Lackstiftes) wieso holt ihr dann die Polizei zum aufnehmen des Unfalls, hat ja immerhin auch jedem 30,-- gekostet?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
weil jeder von beiden gedacht hat, er ist im recht....
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der der reinfährt ist schuld ..
wenn ich sehe das jemand ein bzw ausparkt hab ich zu warten und ihm nicht die möglichkeit geben auf 1 meter noch ordentlich einzuparken...
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Heikle Sache, bei Parkvorgängen und Rückwärtsfahren ist immer erhöhte Vorsicht geboten und man bekommt eigentlich immer ne Teilschuld...
Aber bei deiner Situation ists schon irgendwie blöd. Du hast dich versichert das keiner kommt und dann als du fast in der Lücke bist fährt dir einer ans Auto.
Stellt sich die Frage nach deinen Optionen die du in dem Augenblick gehabt hättest, wenn du ihn gesehen hättest:
- stehenbleiben: er fährt in dich rein
- weiter rückwärts (das was du wohl gemacht hast): er fährt dir rein
- schneller rückwärts: evtl trifft er dich nicht, aber du beschädigst andere Autos
Aber ich denke hier wäre im Ernstfall ein Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, sollte sich dein Unfallgegner mit irgendwelchen Schadensersatzansprüchen melden
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Ersteller dieses Themas
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Zitat:
Ist dein Unfallgegner beim Zeitpunkt des Zusammenpralls gestanden oder noch gefahren?
Wenn Ihr beide die Schäden verkraftet und nicht großartig reparieren wollt (mal abgesehen vom kauf eines Lackstiftes) wieso holt ihr dann die Polizei zum aufnehmen des Unfalls, hat ja immerhin auch jedem 30,-- gekostet?
(Zitat von: KTMschnee)
Beide sind "gefahren". Ich rückwärts in die Parklücke und er vorwärts auf den Parkplatz.
Warum ich die Polizei gerufen habe?
Ganz ehrlich, die 30 Euro sind es mir dann schon wert, dass der Unfall vernümpftig aufgenommen wird.
Was bringt es mir, wenn ich sage "komm ist okay" und nach ner Woche kommt ein Brief von seinem Anwalt wo behauptet wird ich häte aus- und nicht eingeparkt.
Da zahle ich gut und gerne 30 Euro...
Darüber hinaus bin ich echt stark davon ausgegangen, dass ich das "Unfallopfer" bin und nicht "Mittäter"...
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Zitat:
der der reinfährt ist schuld ..
wenn ich sehe das jemand ein bzw ausparkt hab ich zu warten und ihm nicht die möglichkeit geben auf 1 meter noch ordentlich einzuparken...
(Zitat von: BMW Onkel)
der der
auffährt ist Schuld...
grundsätzlich hast Du recht, allerdings sieht die Sache anders aus wenn beide gerollt/gefahren sind...da bleibt der Polizei gar nichts anderes übrig, als beiden nen Vorwurf zu machen...
der Gesetzgeber regelt ganz klar, das bei unklaren Verkehrslagen die Fahrzeigführer sich notfalls mit "Handzeichen" verständigen müssen....offenbar gab es bei der Aktion ein Kommunikationsproblem, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.
Klar hätte der Blödmann, der gegen den einparkenden Wagen gefahren ist, sehen müssen, das er lieber hält...hat er aber offenbar nicht
sei froh das nicht grösserer Schaden entstanden ist
und es ist richtig: Schuldfrage klärt das Gericht, nicht die Polizei...die muss nur alle belastenden und entlastenden Beweise...in diesem Fall für beide Parteien "sichern"
Zitat:
Zitat:
der der reinfährt ist schuld ..
(Zitat von: BMW Onkel)
der der auffährt ist Schuld...
(Zitat von: E36-Freak)
Auch das is so net richtig. Klar isses wohl in 95 % der Fälle so, dass der Auffahrende die 100prozentige Schuld bekommt. Und ja, es gibt noch den Anscheinsbeweis. Nur gibts eben auch Fälle, bei denen der Vordermann entweder mehr als 50 % oder die volle Schuld bekommen hat. Ich muss jetzt an die denken, die (als "Verkehrserzieher") mal eben ne Vollbremsung hinlegen, an die, die wegen nem Regenwurm bremsen o.ä.
Mal ein kleiner
Link zu ner Seite mit ein paar Beispielen und Aktenzeichen zu Urteilen - is jetzt scho zu spät, um intensiver nach Urteilen zu fahnden
Bearbeitet von: mb100 am 20.04.2011 um 23:50:21
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
In der Versicherung steigt man nicht aufgrund eines Unfalls sondern aufgrund der Schadensregulierung durch die eigene Versicherung.
Wenn der gegnerische Schaden selbst getragen wird, dann erhöhen sich die Prozente nicht.
Ich bin mal einem am Zebrastreifen drauf gefahren (eigene Blödheit). Bin mit ihm zur Werkstatt und wir haben dann nach Begutachtung des Schadens den Werkstattauftrag zur Reparatur gemeinsam schreiben lassen. Habe ihm daraufhin das Geld bar in die Hand gezählt und gut ist.
Hat mich zwar 700 Euro gekostet, aber eben komplett ohne Polizei.
Rückwärtsfahrende unterliegen immer der besonderen Sorgfaltspflicht.
Die Polizei zu holen, wenn sich beide nicht einig sind, ist sicher richtig. Wichtig ist wie die Polizei es im Bericht formuliert. Wesentlich ist die Tatsache wer gestanden hat. Denn wer steht, geht an dieser Stelle kostenfrei raus, weil der andere dann ja reingefahren ist.
... mit einem einfachen Blick sieht man das.
Gruß, Frank
sorgfaltspflicht, parkplatz etc....alles wurde schon richtig genannt!!
da es auf einem parkplatz eben geschah, wird der fall wohl sehr wahrscheinlich zu 50:50 ausgelegt werden!!
ich bin selber im versicherungswesen tätig und wir bekommen des öfteren solche fälle rein. aus eigener erfahrung wird hier das PARKPLATZPRINZIP beurteilt..somit 50:50!
kann, MUSS aber nicht!
viel erfolg
=)
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Zitat:
Zitat:
Zitat:
der der reinfährt ist schuld ..
(Zitat von: BMW Onkel)
der der auffährt ist Schuld...
(Zitat von: E36-Freak)
Auch das is so net richtig.
n
Bearbeitet von: mb100 am 20.04.2011 um 23:50:21
(Zitat von: mb100)
Der Spruch war auf den vorherigen gemünzt "der der reinfährt ist Schuld" kenn ich überhaupt nicht, da wird immer "der der Auffährt ist Schuld" gesagt. Das es davon Ausnahmen gibt, ist ja wohl sonnenklar :-)
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Erstmal sei heilfroh wie die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Fehler beim Rückwärtsfahren mit Unfall ist nämlich normalerweise ne Anzeige mit Punkten uns Bußgeld. Da biste mit dem Verwarngeld schonmal gut bedient. Deshalb würde ich da auch rechtlich bloß nicht weitergehen.
Zweitens regeln die Versicherungen das untereinander, wird wohl auf 50 - 50 rauslaufen. Jetzt kommt aber der Haken, wenn dein Unfallgegner sich nen dickes Gutachten machen lässt, dann muss deine Versicherung die Hälfte davon begleichen. Dummerweise hast du deinen Schaden schon beseitigt!!!
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Der Spruch war auf den vorherigen gemünzt "der der reinfährt ist Schuld" kenn ich überhaupt nicht, da wird immer "der der Auffährt ist Schuld" gesagt. Das es davon Ausnahmen gibt, ist ja wohl sonnenklar :-)
(Zitat von: E36-Freak)
Ach
so wars gemeint. Na dann... gut. Hab ich Dich falsch verstanden.
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