Autoverkauf und jetzt heftige probleme
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 19.04.2011 um 12:47:45 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.hallo jungs
vielleicht könnt Ihr mir helfen bzw eine Rat geben.
Meine freundin hat letztes Jahr einen dummen fehler gemacht und ihr altes auto an typen verkauft, die es jetzt bis jetzt nicht abgemeldet haben.
Die schweine Fahren damit in hamburg rum und kassieren überall knölschen. Meine freundin hat sogar heute einen brief bekommen und soll die steuer dafür zahlen.
Sie war schon von anfang an bei der polizei doch der Beamte hat ihr gesagt, dass eine anzeig keinen sinn machen würde. Daher hat sie davon dummerweise abgesehen.
Die polizei in hamburg sagt jetzt, dass sie nix machen können, wenn in köln keine anzeige läuft.
einen anständigen kaufvertrag hat sie auch nicht und hat den wagen angemeldet abgegeben gehabt.
Was können wir jetzt noch machen, dass auto wurde und hamburg schon gesichtet aber nix unternommen......
Bearbeitet von: Esrarengiz am 19.04.2011 um 12:40:37Bearbeitet von: Esrarengiz am 19.04.2011 um 12:41:54Bearbeitet von: LatteBMW am 19.04.2011 um 12:47:45
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Hallo Esrarengiz,
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Gruß
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Hi,
also als erstes würde ich sofort bei der Versicherung melden und am besten schriftlich einen Brief verfassen, dass das Fahrzeug verkauft wurde. Dann zum Verkehrsamt und ebenfalls mündlich informieren, was man machen kann. Ich würde gleich schriftlich ebenfalls einen Brief ans Verkehrsamt mitnehmen wo drin steht, dass es an dem und dem verkauft wurde....
Ansonsten fällt mir jetzt nichts ein... was ich NICHT rate ist zu melden es wurde gestohlen, dann hat man evtl aber noch mehr ärger an der backe... oder man hat es verliehen, jedoch kam es zu einem streit und nun will der das auto nicht mehr zurückgeben.... aber wie gesagt, dies rate ich NICHT zu tun.
Vielleicht habt ihr ja noch eine Kopie des Fahrzeugbriefes ? dann damit zum Amt und versuchen abzumelden....
Was hat sie denn fuer einen Vertrag ? Auch wenn dieser nicht anstaendig ist, Vertrag ist Vertrag und somit ein Beweis den man vorzeigen kann beim Amt...
Einfach alles veruschen...
Viel Glueck !
Bearbeitet von: KrystianCz am 19.04.2011 um 13:08:07
servus,
du kannst da nix machen.
da ich auf einer behörde arbeite, haben wir damit tag täglich zu kämpfen:
das fahrzeug bei der versicherung als verkauft melden. auf der zulassungsstelle bescheid geben (hier der zuständige landkreis) + finanzamt informieren.
da sie ja keinen kaufvertrag hat, bleibt der versicherungsschutz weiter bestehen. erst wenn sie diesen nachweisen kann, gibt die versicherung das fahrzeug zur fahnung bei der polizei raus, dh "fahren ohne gültigen versicherungsschutz" und das zuständige amt (zulassungsstelle / polizei) entstempelt das fahrzeug dann vor ort bzw ziehen die nummernschilder ein. die polizei montiert die schilder am fahrzeug ab, sofern sie es dann finden.
ohne das, geht da recht wenig.
mfg
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
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ich glaube, dass sie es damals geschaft hat, die versicherung zu kündigen mit dem schreiben was sie da hat.
doch das auto ist noch angemeldet. naja das soll jedem eine lehre sein, das fahrzeug nicht angemeldet an fremde unseriöse leute abzugeben.
Zitat:
das fahrzeug nicht angemeldet an fremde unseriöse leute abzugeben.
(Zitat von: Esrarengiz)
An NIEMANDEN und vorallem MIT Kaufvertrag
Die Versicherung kümmert sich um sowas. Sie meldet es der zuständigen Zulassungsbehörde und die schickt einen Vollstreckungsbeauftragten zur Stilllegung des KfZ.
Wo ist das Problem?
So wie Dj schreibt. Aber so klappt es.
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Einfach der kfz Zulassungsstelle melden glaubhaft machen das es verkauft wurde die leiten es der polizei weiter die legen das auto direkt still. Wenn sie es im staraßenverkehr sehen.
Leben und Leben lassen
Sagen, dass Auto wurde dir samt Unterlagen geklaut ;)... Das kann doch nicht sein, dass sowas durchgehen kann... Auf jeden Fall Anzeige erstatten... egal wie... Die Grünen aus Kalk müssen die Anzeige aufnehmen.
hmm vor allem hätte man bzw seine Freundin doch da hinterher sein müssen zwecks kfz steuererstattung Oo
Nun ja, das kind ist in den brunnen gefallen.
Wenn bereits eine Kündigungsbestätigung der Versicherung vorliegt, dieses zum Schreiben an die zulassung beifügen!
Aber das es echt noch Leute gibt die -gerade- Autos ohne KV verkaufen ...
Zitat:
Die Versicherung kümmert sich um sowas. Sie meldet es der zuständigen Zulassungsbehörde und die schickt einen Vollstreckungsbeauftragten zur Stilllegung des KfZ.
(Zitat von: Heckpropeller)
ich hätte jetzt eher gesagt die Kfz Zulassung macht das !? Oo
Kfz Zulassung -> die melden das ans Finanzamt > dann brennt die Luft.
Das FA ist da schon hinterher wenn keine Steuern gezahlt wird xD
Bearbeitet von: theblade am 20.04.2011 um 00:45:55
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Sie hat jetzt die anzeige gestartet und musste zum ortsteil Köln Porz.
ca 15 km entfernt von Ihr. Die grünen in kalk haben es nicht gemacht. Keine ahnung warum.
auf jeden Fall soll Sie wie oben von vielen richtig erkannt zum Finanzamt und KFZ zulassungsstelle.
hoffe, dass die jetzt weiter kommt. Naja zum glück hatte Sie doch einen kleinen Kaufvertrag.
Könnte sie nicht auch einfach die Nummernschilder als gestohlen melden und der Polizei mitteilen, wer sie geklaut hat?
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die nummerschilder sind ja auf den wagen angemeldet. Von daher ist das nicht machbar.
die beste lösung ist den typen zu finden und mal schön auf südlendische art manieren beizubringen.
und die fahren hier in HH rum, bei mir in HH?!
geb mal kennzeichen, dann jag ich sie! und jage ein paar nette freunde drauf =)
"Jage nix, was du nicht töten kannst"
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:-) auf jeden fall....
ich gebe dir ein Finderlohn von 100 Euro wenn du mir die nummernschilder schickst
und diesem sack mal benehmen beibringst :-))
Von körperlichen Aktivitäten ist meistens abzuraten, man weiß nicht ob der andere einen "größeren "Stock hat und dann sieht man wirklich sehr alt aus.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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wer sich vor seinem ende fürchtet kann kein held werden....
wobei ich auch du der friedlicheren variante tendieren würde.
Doch manche müssen erzogen werden..
das ist nunmal realität auch wenn das primitiv ist.
Zitat:
einen anständigen kaufvertrag hat sie auch nicht und hat den wagen angemeldet abgegeben gehabt.
(Zitat von: Esrarengiz)
Ab zur Polizei und das Auto erstmal als gestohlen melden.
Damit kommt die Sache ins Rollen und wird letztlich geklärt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Einfach der kfz Zulassungsstelle melden glaubhaft machen das es verkauft wurde die leiten es der polizei weiter die legen das auto direkt still. Wenn sie es im staraßenverkehr sehen.
(Zitat von: BMW 320d Facelift)
Wie will sie das denn ohne vollständigen Kaufvertrag den machen? Soll sie schöne Augen machen und die Welt ist in Ordnung? Eine Behauptung stellt im Rahmen des Zulassungsrecht noch keine Möglichkeit einer Handlung dar.
Somit kann ich nur DJ007 recht geben. De Versicherung nicht mehr bezahlen, die Versicherung hebt den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle auf. Danach wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und bei Sichtung des Fahrzeuges die Kennzeichen entstempelt. Jedoch kommen auf den Halter normalerweise Kosten zu. Laut Gebührenordnung Maßnahmen Straßenverkeh bis zu 286€.
Ich finde es interessant, wenn man zum Teil liest, die Behörde macht schon. Kein Problem. DIe Dummheit einzelner soll die Behörde immer ausräumen, aber ansonsten sind die "Beamten" alle zu blöd!
Um noch einen Kommentar aufzugreifen. Richtig ist, dass ein ordnungsgemäßer VErkauf gemäß BGB durchgeführt wurde. Verkauf eines beweglichen Gegenstandes brauch keine Schriftform. Jedoch gilt Spezialvorschrift vor allegmeines Recht, in diesem Fall StVZO / FZV vor BGB!
www.lindlar.org
Zitat:
wer sich vor seinem ende fürchtet kann kein held werden....
wobei ich auch du der friedlicheren variante tendieren würde.
Doch manche müssen erzogen werden..
das ist nunmal realität auch wenn das primitiv ist.
(Zitat von: Esrarengiz)
Also die Aussage ist ja mal völliger Schwachsinn oder? Wer hat denn den Mist ins Rollen gebracht?
Wenn deine Freundin ihr Auto nicht richtig zu verkaufen weiß und diese Affen nutzen das nun voll aus, dann ist das sehr ärgerlich, da stimme ich vollkommen zu.
Aber wer die 3 primitiven Schritte mit der Versicherung, der Kfz-Steuer und dem Kaufvertrag nicht geregelt bekommt, der muss halt in den sauren Apfel beißen. So ist das nun mal. Auch ein Autoverkauf sollte geplant sein.....
Hoffe es regelt sich dennoch alles zum Guten für sie! :-)
Gruß
Bearbeitet von: p0rn0_p3t3r am 25.04.2011 um 18:07:28
Neben den ganzen guten Tipps mal ganz am Rande:
Wenn deine Freudin ihr Auto verkauft (bzw. ganz allgemein jemand), dann ist es zuerst ihre sogenannte "Anzeigepflicht" diesen Verkauf binnen afaik 5 Tagen der Zulassungsbehörde und der Versicherung zu melden.
"Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:
*Name und Anschrift des Käufers
*Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und -brief) und amtliche Kennzeichen)"
(§ 13 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen, Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr)
An ihr werden also definitiv einige Kosten hängenblieben.
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hoffe mal nicht...anzeige läuft jetzt auf jeden fall