Hallo zusammen,
Ich hätte da mal ne Frage an die Kulanz- und Rechtsexperten unter euch.
Mein Dad hat sich im Oktober letzten Jahres bei der BMW Niederlassung Bremen eine K1200GT von 2008 gebraucht gekauft - natürlich mit dem Gefühl und der Aussage des verkäufers "Die Kiste ist auf dem neusten Stand!"
Gestern war er wegen eines "Quietschen" in der Kupplung bei BMW in Dortmund, wo man ihm sagte "BMW hat bei diesem Modell die Kupplung bis einschließlich 31.12.2010 auf Grund dieser Geräusche kostenlos ausgetauscht"
Auf Nachfrage, ob nicht auf Kulanz noch was machbar wäre wurde, was auch sonst, verneint.
Jetzt ist die Frage ob das nicht schon vor Abholung in Bremen hätte getauscht werden MÜSSEN?!
Ich meine man verkauft ein Moppet nicht als "auf dem neusten Stand" wenn sone Tauschaktion nicht durchgeführt wurde!
Mein Dad überlegt jetzt mal den Anwalt einzuschalten - was meint ihr so dazu?
Bin für jede Hilfe dankbar!!
Flo
Bearbeitet von: Flo H. am 12.04.2011 um 11:01:16