Vorgaben der Abrolldifferenz für ABS ?
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Hallo Zusammen,
wie groß darf die Abrolldifferenz zwischen Vorderrad und Hinterrad mit Bezug auf ABS-Funktionalität laut BMW sein?
Gibt es dazu irgendwo unterlagen?
Bei meiner aktuell geplanten Reifenkombination beträgt die Differenz knapp 1,32 %
205/40r17 84Y auf 7,5x17
215/40r17 87W auf 8,5x17
würde sicher auch auf die 8,5x17 mit 205/40r17 84Y eine Reifenfreigabe bekommen, allerding ist mir da persönlich die Traglast bissel zu gering. :(
Danke für die Hilfe!
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2011 um 21:24:30
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Hallo BackHome,
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Gruß
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Der Unterschied von HA zu VA darf max. 1,5% betragen.
Warum besorgst du dir nicht einfach eine Reifenfreigabe, dann weißte direkt bescheid !
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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Ich habe bereits eine Reifenfreigabe, da steht das ja mit den 1,32 % drinne... wollte lediglich das mit den 1,5 % wissen. ;)
Danke... dann sollte das passen!
Gibt es dazu vielleicht offizielle Unterlagen von BMW die man bei der Abnahme vorzeigen kann?
Die Reifenfreigabe reicht dem Prüfer (normalerweise).
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Hallo Leute. Was steht in der Freigabe denn drinne? ich will auf meinen 7,5x17 ET41 auch 215/40 ZR17 machen, allerdings sagte mir mein Prüfer das die Freigabe nur für die Felgen gelten, und nicht für das Fahrzeug. Der Reifenhändler sagte das die Reifen aber laut Fahrzeugschein keine Probleme bereiten. Was soll ich denn jetzt glauben? Hat jemand solche Felgen mit Reifen eingetragen?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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Was für eine Felge ist das denn?? Eine BMW Felge? Meinst du dann vielleicht mit der Freigabe die zur Felge mit werkseitig freigegebenen Bereifungsgrößen? Dann ist es klar das der TÜV Prüfer das nicht abnimmt.
Du brauchst wenn dann schon eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller der Marke die du montieren willst. In dieser wird dir dann die Unbedenklichkeit der Verwendung der Reifengröße auf der jeweiligen Felgengröße bescheinigt.
Die Reifenfreigaben werden auf Grund von Fahrzeugdaten erstellt, beziehen sich also immer aus die Felgengrößen auf die du die Reifen montieren willst und gleichzeitig auch auf dein Fahrzeug.
Die Freigaben kannst du direkt (meist auf den Homepages) beim Reifenhersteller beantragen. Da wird dich dann auch nach Achslast und so sachen gefragt. Somit kann ich die Begründung des Prüfers nicht nachvollziehen.
Bearbeitet von: BackHome am 30.03.2011 um 21:50:36
Das ist eine Originale BBS RC 042 Felge. Die wurde von BMW nur mit 225/45/17 bestückt. Und Conti hat diese Reifengröße inklusiv Achslast da, und auch ein dazugehöriges Datenblatt. Es geht halt darum das BMW da keine anderen Reifen drauf gemacht haben, und somit nicht "Vorgesehen" sind.
Ich lasse mir das Datenblatt mal zukommen, und gehe dann mal wieder zu meinem Prüfer. Es hat ja auch kein Mensch an nem Golf 1 17 Zöller vorgesehen, und trotzdem fahren da einige mit rum. Hast du die denn eingetragen? Wenn ich das belegen kann sieht das wieder ganz anders aus ^^
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Noch habe ich sie nicht drauf und auch noch nicht eingetragen, mache ich alles nächste Woche. Werde mich aber vorher mal bei TÜV informieren. :)
Grüße