Fahrzeug mit exportkennzeichen zulassen?
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Hi,
hab mal eine Frage an euch.
Undzwar hat ein Kollege von mir ein Auto im Netz gefunden, jedoch hat der Verkäufer sich ein Exportkennzeichen (30 Tage) zugelegt da er das Auto als Export verkaufen wollte.
Das Auto hat noch TÜV da es die ganze Zeit in DE zugelassen war.
Kann er das Auto problemlos kaufen und wieder hier Zulassen?? Gruss
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo stylo.67,
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Gruß
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Exportkennzeichen (wie Tageszulassungen etc) sind doch nicht binden, sprich das Auto ist darauf nicht zugelassen.
Die Anmeldung ist so wie ohne Zulassung ganz normal.
Wird beim EXPORT rot ( nicht Überführungskennzeichen das Gelbe ) Kennzeichen nicht der Brief eingezogen ?
Wenn dem so ist, dürfte es nicht ganz so leicht werden.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Den Brief braucht man doch im Ausland genauso!?
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Mitglied seit: 29.03.2008
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152 Beiträge
Soweit ich weiß kriegt man ein Export Brief oder?
Also, er kann das Fahrzeug innerhalb der Gültigkeit problemlos in der ganzen Welt bewegen. Er kann das Fahrzeug auch wieder in Deutschland problemlos zulassen!
Der ZBII und ZBI (Brief bzw. Schein) werden nicht eingezogen. Die Ausfuhrkennzeichen sind seit ca. 2009 wie eine normale Zulassung erfasst. So heißen, das Ausfuhrkennzeichen bekommt einen Eindruck in die ZBII und ein ZBI ausgefertigt. Eine separate Bescheinigung gibt es nur noch auf Wunsch.
Das Auto sollte eigentlich ausgeführt werden, sollte es nicht dazu gekommen sein, warum auch immer, so kann er mit der ZBI und ZBII dem TÜV-Bericht (manche Behörden verzichten darauf, da es in der ZBI steht), Personalausweis, eVB-Nr. (Versicherungsnummer 7-stellig), Bankdaten für die KFZ-Steuereinzugsermächtigung zulassen.
Dokumente werden niemlas bei Zollkennzeichen eingezogen, da diese im Ausland benötigt werden!!!
Rechtsgrundlage für Ausfuhrkennzeichen lautet §19 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)!
Bearbeitet von: Der_Gute am 26.03.2011 um 17:37:33
www.lindlar.org
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Mitglied seit: 29.03.2008
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Viel Dank.
Also kann er es Problemlos kaufen und auf sich Anmelden.
Genau das würde ich auch sagen . Wenn du Exportkennzeichen machst für ein bestimmtes auto , dann wird der name des käufers bzw des exportierenden in den brief eingetragen samt adresse .
eine wiederzulassung ist meines erachtens nach möglich.
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
das ist alles quark. das auto kann und darf nie wieder in deutschland zugelassen werden, da bin ich mir sicher. fragt jetzt nicht jach gesetzten oder so aber habe mich vor einem jahr informiert, der brief wird ungültig gemacht und auch die gestanzte nummer an der karrosserie wird dabei überprüft.
Zitat:
das ist alles quark. das auto kann und darf nie wieder in deutschland zugelassen werden, da bin ich mir sicher. fragt jetzt nicht jach gesetzten oder so aber habe mich vor einem jahr informiert, der brief wird ungültig gemacht und auch die gestanzte nummer an der karrosserie wird dabei überprüft.
(Zitat von: Michael_K)
?
Was ist denn das für ne Aussage?
Zitat:
das ist alles quark. das auto kann und darf nie wieder in deutschland zugelassen werden, da bin ich mir sicher. fragt jetzt nicht jach gesetzten oder so aber habe mich vor einem jahr informiert, der brief wird ungültig gemacht und auch die gestanzte nummer an der karrosserie wird dabei überprüft.
(Zitat von: Michael_K)
Blödsinn! Sorry, aber meine Ausführung habe ich mit einem § des richtigen Gesetzes zugeordnet. Ich arbeite in dem Laden wo die Leute ihr Auto zulassen wollen...
Also, es gibt keine Probleme. Die Entwertung der ZBII früher Brief ist nicht mehr gegeben. Das Ausfuhrkennzeichen wird ganz normal wie eine Zulassung eingereiht!
Durch die Einführung der FZV wurde auch die Löschung bzw. das Ungültigwerden der ABE aufgehoben. Dies war unter anderem bei einem Ausfuhrkennzeichen der frühere Sachstand!
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Zitat:
das ist alles quark. das auto kann und darf nie wieder in deutschland zugelassen werden, da bin ich mir sicher. fragt jetzt nicht jach gesetzten oder so aber habe mich vor einem jahr informiert, der brief wird ungültig gemacht und auch die gestanzte nummer an der karrosserie wird dabei überprüft.
(Zitat von: Michael_K)
Was hier wohl quark ist ;)
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
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Zitat:
das ist alles quark. das auto kann und darf nie wieder in deutschland zugelassen werden, da bin ich mir sicher. fragt jetzt nicht jach gesetzten oder so aber habe mich vor einem jahr informiert, der brief wird ungültig gemacht und auch die gestanzte nummer an der karrosserie wird dabei überprüft.
(Zitat von: Michael_K)
Michael wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber nicht posten ;-)
Er hat sich das Auto gekauft und Problemlos zugelassen!