Hallo,
ich hoffe es kann mir hier viell. jemand weiterhelfen der sich damit auskennt oder ähnl. hatte.
Ich habe vor kurzem eine Uhr an den Schweizer Hersteller zurück schicken müssen aufgrund einiger Reparaturen und allg. Kontrollen (Zeigerjustierung, Glastausch, Kontrolle).
Die Uhr wurde hier in Deutschland gekauft!
Die Kosten der Reparatur wurden vom Hersteller unter Garantie ausgeführt.
Nun kam die Uhr zurück und ich habe eine Rechnung vom Zoll über ca. 30,- erhalten.
Ich habe mich mal auf der Zollseite informiert.
Bei solchen Reparturen gibt es eine Einfuhrfreigabe wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Muss vorher beim Zoll angegeben werden. Stichword "passive Veredeltung".
Dies kann entfallen, WENN es sich um einen gelegentliche Ausbesserung handelt, und nicht kommerziell ist. Nachweis erfolgt durch Reparaturrechnung, Garantierurkund, Schriftwechsel oder frühere Kaufrechnung. Ich habe ALLE diese Unterlagen.
Quelle ZollJetzt hat der Zoll als Bemessungsgrundlage die 188 CHF, die auf der Rechnung sind genommen, um das Zollentgelt zu erheben.
Diese Rechnung muss aber NICHT von mir bezahlt werden. Das einzige was ich zahlen musste war das Glas im Wert von 45 CHF ca. 35,- Euro. D.h. wenn überhaupt hätte der Wert höchstens 6,65,- sein dürfen (19% EUSt). Bemessungsgrundlage also höchstens die 45 CHF.
Wieso soll ich jetzt die 30,- zahlen? Und was würdet ihr jetzt machen?
Ich werde morgen zum Zoll in meiner Nähe fahren, allerdings hat der Zoll in Saarbrücken die ganze Sache ins laufen gebracht und Einspruch muss wohl dort eingelegt werden. Mir geht es nicht so sehr um die 30,- sondern einfach darum zu wissen wofür ich überhaupt zahle!
Danke im voraus.
PS. Diese Uhr war schon mal in der Schweiz wegen einer Garantiesache, da lief es ohne Probleme, nur das ich das Paket direkt beim Zoll abholen musste und unter Vorlage der Orignalrechnung war das kein Problem.
Bearbeitet von: Richi am 03.02.2011 um 11:53:38