So ich habe mich mal ein bisschen durch diverse Paragraphen gelsen (u.A. StVO §17 und StVZO §49a).
StVO §17 2:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden"
StVO §17 3:
"Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt"
(gilt soviel ich weiss auch für die vorderen Nebelleuchten und kosten 30 Euro wenn man erwischt wird)
Zu Tagfahrleuchten konnte ich (neben viele unwichtigen Infos) folgendes finden:
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn
(gilt übrigens auch für Nebelscheinwerfer ... na alle mal nachmessen, wenns schon mit den 50cm bei den normalen SWs problematisch war, die Neblis liegen sicher tiefer)
Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen
(Neblis: 5° nach oben und nach unten 45° nach außen und 10° nach innen)
Mit dem normalen M-Fahrwerk sind meine Neblis etwa 26,5cm über der Fahrbahn. Wenn ich nun die Neblis gegen Tagfahrscheinwerfer austausche (damit der Winkel stimmt) könnte ich diese mit dem Standlich zusammenschalten und rechtlich mit Nebelscheinwerfern (was ja dann meine TagfahrSW sind) und Standlicht fahren (was mir von der Optik sehr gefallen würde).
Hat da schon jemand Erfahrung mit Tagfahleuchten gemacht ? Oder kennt jemand nen § der dies doch verbietet ?