Hallo,
wir haben derzeit ein Problem mit unserm 3er BMW, bei dem andauernd die Abblend-birnen durchbrennen (morgen Werkstatt-Termin).
Nun die folgende Frage:
Ich stehe bei Dunkelheit an der Ampel. Beide Abblendbirnen sind kaputt, ich habe vorne die Nebelscheinwerfer an. Hinten ist alles in Ordnung. Nun fährt mir hinten einer drauf. Kann seine Versicherung in diesem Fall auf Teilschuld plädieren?
Ich meine: Ja. Zwar ist es unerheblich für den Unfallvorgang ob mein Vorderlicht geht, denn das sieht er von hinten kommend ja nicht. Allerdings bin ich doch verpflichtet mein Fahrzeug vor Fahrtantritt auf volle Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Letzten endes bin ich mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
Meine Freundin sagt: Nein. der Auffahrende sieht ja nicht ob vorne das licht kaputt ist
Etwas überspitzt und vielleicht nicht das gleiche, aber doch immerhin von Prinzip ähnlich:
Ich mähe auf der Autobahn einen Radfahrer um. Bin ich voll schuldfähig oder hat auch der Radfahrer eine (juristische) Schuld? Schließlich hat er auf der Autobahn nichts verloren.
Finde das ein interessantes Thema und würd mich freuen wenn sich jemand (vielleicht juristisch ausgebildet) dazu äußerst
PS: Davon ist im Übrigen nichts passiert. Rein hypothetisch
Bearbeitet von: Ambrosius am 04.01.2011 um 20:20:28