Frage bzgl Banküberweisungen/rechtl. Möglichkeiten
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Jetzt hab ich mal nach langer Zeit wieder ne Frage:
Ich habe am 21.10.2010 um 19:30 im eingeschränten Halteverbot geparkt......direkt vor der Haustür meiner damaligen Wohnung in Speyer, welche in einem dezentralen Wohngebiet liegt.
Mir blieb nicht wirklich etwas anderes übrig, da alle anderen Parkmöglichkeiten besetzt waren.
Da ich mein Auto auch nicht nen Kilometer entfernt irgendwo hinstellen möchte, parkte ich also vor meiner Haustür.
Egal, darum speziell geht es nicht.
Der Bußgeldbescheid von 15€ kam, wurde aber an meinen Hauptwohnsitz in ZW geschickt.
Ich konnte den Bescheid also erst einige Tage später in Empfang nehmen, da ich erst am Wochenende nach ZW gefahren bin.
Gelesen, micht geärgert, Überweisungsbeleg ausgefüllt und bei meiner Bank in den Briefkasten/Nachttresor geworfen, wie ich es sonst immer tue.
Ein Quittung erhält man dabei nicht.
Heute erhalte ich wieder Post aus Speyer, mit der nochmaligen Aufforderung die 15€ zu bezahlen sowie ~23,50€ zusätzliche Verfahrenskosten.
Verwundert warum ich den Scheiß jetzt geschickt bekomme überprüfe ich also meine Kontoauszüge.
Und siehe da, es wurde kein Geld von meinem Konto an die Stadtverwaltung Speyer überwiesen, deshalb der 2. Bescheid.
So, toll, und wie weiße ich jetzt nach das ich den Überweisungsschein eingeworfen habe?
Kann meine Bank das irgendwie überprüfen, ob der Schein bearbeitet wurde?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn bzgl des Scheins nicht herauskommt?....ausser die 23€ zusätzlich zu bezahlen natürlich!
Ich denke mal nicht das ich die Beamten in Speyer mit meiner Geschichte (der Wahrheit) abspeisen kann.
Die Leute dort sind so zum Großteil schon sehr unfreundlich, will gar nicht wissen wie die als Beamte sind.
Und deswegen vor Gericht zu gehen hab ich auch keine Lust/Zeit, hab noch 2 andere Dinge zu klären.
MfG
Bearbeitet von: Airborne am 12.12.2010 um 01:13:48
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Hallo Airborne,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage bzgl Banküberweisungen/rechtl. Möglichkeiten"!
Gruß
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Die Beamten könnten vielleicht auch "nur" Angestellte sein, vielleicht sind die ja etwas freundlicher wenn Dir die Beamten zu unfreundlich sind.
Ruf Deine Bank an und frag nach was dort los ist, wenn die einen Fehler gemacht haben und den Einsehen dann sollen die es Die schrifltich geben und das Schreiben leitest Du dann nach einem Telefonat vorab an die Bußgeldstelle weiter.
Natürlich wurde der Bescheid an Deinen Hauptwohnsitz geschickt, dort wird ja sicherlich auch Dein Auto zugelassen sein und aus dem Grunde geht der dann auch dort hin wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Ich bezweifle genau wie Du dass man Dir die Geschichte abkauft wenn Du nichts von der Bank bekommst, dieses liegt aber nicht an der Sturheit der Bußgeldstelle, sondern damit dass die andauernd verarscht werden mit sonst was für ausreden und deshalb auch niemanden mehr glauben ohne Nachweise.
Würde nicht jeder Hans und Franz versuchen um seine Strafe oder zusätzliche Gebühren herum zu kommen durch bekloppte ausreden, dann könnte die Bußgeldstelle einem auch mehr vertrauen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Hi
klär erstmal mit deiner Bank ab was da schiefgelaufen ist. Sollte ja möglich sein rauszubekommen wo der Überweisungsbeleg ist.
Und die Wahrheit wird dir bei der Bußgeldstelle wohl wirklich keiner glauben. Ist heute wohl leider so.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
bei dene Beamten kommst du nicht durch auch wenn es die Warheit ist. da sie jeden Tag so voll gekwazelt werden mit irgend welche Geschichten.
Du kannst am Montag zu deiner Bank gehen wo du den Übws. eingeworfen hast und Fragen warum eine Überweisung nicht getätigt worden ist.
wenn der Schein zum Vorschein kommen sollte da kannst du die Bearbeitungsgebühr von 23 Euro belangen auf lasten der Bank.
bei der Bußgeldstelle wirst du nicht drumrum kommen und den gesamten Betrag zahlen müssen.
Viel Glück!
Ps: erstmal der Bank nichts davon sagen.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
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naja du hast ja wohl nix in der hand gegen die bank leider
Die Quittung das Du bezahlt hast ist der Kontoauszug.
Da Du die ja seit Ende Oktober nicht mehr nachgeschaut hast, trifft Deine Bank wohl die geringste Schuld.
Nachfragen würde ich trotzdem, vielleicht zeigen die sich ja etwas kulant.
Mit den Beamten zu reden bringt garnichts.
Schwarz,tief,breit.......
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Mitglied seit: 25.01.2006
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Also das die Bank die geringste Schuld trifft, dieser Meinung bin ich nicht......schließlich hat die meine Überweisung NICHT durchgeführt.
Ob ich den Auszug nun früher oder später kontrolliere ist so gesehen egal.
Ich weiß, ich hätte es ja rechtzeitig bemerkt, aber trotzdem wurde kein Geld in einer rechtlichen Sache überwiesen!
Ehrlich gesagt hatte ich zu dem Zeitpunkt aber andere Dinge im Kopf, nämlich z.B. Kündigen, Umziehen und woanders anfangen zu arbeiten.^^
Ich geh am Mittwoch mal fragen, was die mir als Lösung anbieten können, ansonsten sollen die sich in Speyer melden und einen Fehler der Bank angeben.
Wenn die Bank selbst dort anruft werden die dem wohl mehr glauben schenken als wenn ich denen was zusammenstammele.
MfG
Bearbeitet von: Airborne am 12.12.2010 um 00:56:54
meine Erfahrung als Angestellter einer Bank :
Überweisungen gehen verloren , dass passiert normal.
Man ist sehr vorsichtig mit " einem Kunden Glauben schenken" denn auch ich war nach 2-3 Jahren
total abgestumpft. Du glaubst nur noch was man sieht , und nicht was andere sagen weil dich jeden Tag 15 Leute anlügen (nachweislich).
Die Leidtragenden sind die guten Kunden.
Wenn mir jemand pers. bekannt war , schenkte ich dem Glauben und erstattete dem Kunden das.
Wenn dir keiner entgegen kommt stempel es unter : Pech gehabt ab.
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Mitglied seit: 25.01.2006
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Zitat:
Wenn mir jemand pers. bekannt war , schenkte ich dem Glauben und erstattete dem Kunden das.
(Zitat von: laserdj)
Das Glück habe ich: eine der Bankangestellten kennt mich schon seit dem ich ein kleiner Pimpf war.
MfG
Dann drücke ich dir die Daumen , dass es klappt.
Von der Erstattungssumme sollte es kein Problem bei der
Eigenkompetenz des Bankberaters geben ( hoffentlich ).
Zitat:
Also das die Bank die geringste Schuld trifft, dieser Meinung bin ich nicht......schließlich hat die meine Überweisung NICHT durchgeführt.
Ob ich den Auszug nun früher oder später kontrolliere ist so gesehen egal.
......
(Zitat von: Airborne)
aus deiner sicht verständlich, aber....
die bank sagt, sie hat von dir keinen überweisungsauftrag erhalten!
was nun?
auf der rückseite von den kontoauszügen steht dann im "kleingedruckten"
das du diese zu kontrollieren hast und "mängel" innerhalb einer frist melden mußt,
damit sind die dann "aus dem schneider" wenn du das nicht rechtzeitig gemacht hast.
kannst ja trotzdem mal "ganz blöd" nachfragen, wieso die überweisung nicht rausgegangen ist, wenn sie sich rausreden, dann könnten sie als "wiedergutmachung" ja gleich mal einen anruf beim sachbearbeiter tätigen
Nu mal los....
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Mitglied seit: 25.01.2006
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Zitat:
auf der rückseite von den kontoauszügen steht dann im "kleingedruckten"
das du diese zu kontrollieren hast und "mängel" innerhalb einer frist melden mußt,
(Zitat von: Pug)
Verständlich....nur bin ich solche Faux Pas´ von dieser Bank nicht gewohnt, seit 13 Jahren passierte sowas nie, weshalb ich da nicht wie der Fuchs hintendran bin bei meinen Überweisungen/Kontoauszügen.
Und wie erwähnt hatte ich zu dem Zeitpunkt viel wichtigere Dinge zu klären, die Überweisung war nach dem Einwurf des Belegs aus den Augen-aus dem Sinn.
MfG
Wenn dann läuft alles auf ein Entgegenkommen der Bank raus, da die Beweispflicht ist hier mehr als wacklig ist.
Anfragen dann weißt Du mehr, alles andere ist Rätselraten.
Mitglied seit: 02.02.2008
Muenchberg
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25 Beiträge
als Banker nur soviel dazu:
Überweisungen werden heutzutage maschinell eingelesen und das zu Tausenden. Da kann schon mal ein Beleg verloren gehen. Rechtlich hat der Kunde keine Möglichkeit.
Bei den meisten Banken kann man eine wichtige Überweisung am Terminal direkt eingeben und somit ist die Überweisung im EDV-System und kann nachvollzogen werden und wird somit auch zuverlässig ausgeführt.
Sicher du hattest andere Dinge im Kopf, aber mal nach 2 oder 3 Tage die Auszüge kontrollieren und dann reagieren wäre halt sinnvoll gewesen. Evtl. hast du die Überweisung bei einer anderen Bank eingeworfen:-))))
Überweise einfach den Betrag mit den Kosten und rede mit deiner Bank. Wenn du dort einen guten Berater hast kann er Dir evtl. mit einen Teilbetrag helfen aber das muß er ja nicht.
Nochmal für mich zum Verstehen ...
... Du hast den Überweisungsträger ausgefüllt und bist Dir sicher, dass Du da alles richtig geschrieben hast? Kannst Du mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass Du Deine eigene Kontonummer exakt richtig und leserlich geschrieben hast?
Wenn nicht: Dein Problem.
Du hast den Überweisungsträger eingeworfen und natürlich keine Quittung bekommen. Es ist nun die Pflicht des Bezahlenden zu prüfen ob die Bezahlung auch wirklich abgebucht wurde.
Dazu hast Du locker einen Monat Zeit gehabt - heute im Zeitalter von Onlinebanking ist es absolut normal, dass man mindestens einmal im Monat seine Kontobewegungen prüft.
Wenn nicht: Dein Problem.
Nun hast Du eine erneute Zahlungsaufforderung bekommen und mir fällt keine eindeutige (!) Möglichkeit ein, dass die Bank einen Fehler gemacht hat.
Da der Streitwert bei nur 23,50 Euro liegt, frage ich mich wirklich ernsthaft (!!) welchen Aufwand Du betreiben möchtest um um diese 23,50 Euro herumzukommen.
Und bevor ich diesen Thread hier erstellt hätte, hätte ich schon längst die fehlende Überweisung ganz schnell am Tage des Eingangs der Mahnung sofort bezahlt. 15 Euro, nicht mehr.
... falls dann nochmal eine Mahnung kommt um diese 23,50 Euro einzuklagen würde ich formlos schreiben, dass sich der Zahlungseingang mit dem Versenden des Schreibens überschnitten haben muss, es täte mir leid.
Und genau diese Überschneidung steht auch auf den meisten Zahlungserinnerungen drauf, falls sich das überschnitten hat, dann soll man's wegwerfen.
... was für'n Aufriss um 23,50 ...
Gruß, Frank
Ist natürlich schlecht, aber über Kurz oder Lang wird es darauf hinauslaufen, daß Du schuld bist. Briefe und Überweisungsträger gehen verloren - das ist leider normal. Aus diesem Grund gibt es Einschreiben und Überweisungsterminals.
Ich würde das als Lehrgeld verbuchen und nächstes mal das ganze einfach anders angehen. Bzw. Online Banking einrichten, das spart sehr viel Nerven, Zeit und Geld. Und da kann sowas auch nicht passieren.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Nochmal für mich zum Verstehen ...
... Du hast den Überweisungsträger ausgefüllt und bist Dir sicher, dass Du da alles richtig geschrieben hast? Kannst Du mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass Du Deine eigene Kontonummer exakt richtig und leserlich geschrieben hast?
Wenn nicht: Dein Problem.
Du hast den Überweisungsträger eingeworfen und natürlich keine Quittung bekommen. Es ist nun die Pflicht des Bezahlenden zu prüfen ob die Bezahlung auch wirklich abgebucht wurde.
Dazu hast Du locker einen Monat Zeit gehabt - heute im Zeitalter von Onlinebanking ist es absolut normal, dass man mindestens einmal im Monat seine Kontobewegungen prüft.
Wenn nicht: Dein Problem.
Nun hast Du eine erneute Zahlungsaufforderung bekommen und mir fällt keine eindeutige (!) Möglichkeit ein, dass die Bank einen Fehler gemacht hat.
Da der Streitwert bei nur 23,50 Euro liegt, frage ich mich wirklich ernsthaft (!!) welchen Aufwand Du betreiben möchtest um um diese 23,50 Euro herumzukommen.
Und bevor ich diesen Thread hier erstellt hätte, hätte ich schon längst die fehlende Überweisung ganz schnell am Tage des Eingangs der Mahnung sofort bezahlt. 15 Euro, nicht mehr.
... falls dann nochmal eine Mahnung kommt um diese 23,50 Euro einzuklagen würde ich formlos schreiben, dass sich der Zahlungseingang mit dem Versenden des Schreibens überschnitten haben muss, es täte mir leid.
Und genau diese Überschneidung steht auch auf den meisten Zahlungserinnerungen drauf, falls sich das überschnitten hat, dann soll man's wegwerfen.
... was für'n Aufriss um 23,50 ...
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Geht hier wahrscheinlich weniger um die 23,50 als vielmehr ums Prinzip...
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Mitglied seit: 25.01.2006
Deutschland
7962 Beiträge
@Jochen
Richtig, mir gehts ums Prinzip.
Denn ICH hab keinen Fehler gemacht, der dazu führt dass das Geld nicht überwiesen wurde.
Dazu gehört das vollständige Ausfüllen des Überweisungsschein.
Die 23,50€ kann ich mir gerade noch so leisten, nur warum sollte ich es tun wenn mich so gesehen kein Schuld trifft.....ausser das ich mein Auszüge nicht kontrolliert hatte.
Wie gesagt, so ein Problem hatte ich bei dieser Bank seit der Eröffnung meines Girokontos vor ~13 Jahren nicht, da schaut man dann eben nicht akribisch jede kleine Überweisung nach, wozu die 15€ Anfangs ja zählten.
@Stefan
Ich habe einen Onlinebanking Account.
Nur (nochmal^^), ich hatte zu dem Zeitpunkt andere Dinge im Kopf, da ging das ausfüllen des Überweisungsscheins schneller.
Muss ja nur mein Name und die Kontodaten drauf, der Rest ist vorgedruckt.
Ich werd wegen den 23€ jetzt auch keinen Mega-Aufriss machen, wie es mir von Jokin anscheinend unterstellt wird, nur ich seh nicht ein das Geld einfach so zu bezahlen, weil ein anderer nen Fehler gemacht hat.
Ist doch das gleiche in Grün wenn ich nem Kunden was am Auto beschädige, da kann ich mich auch nicht einfach hinstellen und sagen "Tja, Pech".......der Kunde möchte, meist zu recht, das der Schaden von mir bzw meinem Arbeitgeber übernommen wird.
Ich geh jetzt am Mittwoch auf die Bank und versuche zu erreichen, dass die sich mit SP in Verbindung setzen, so das ich denen nur ihre 15€ Parkgebühren bezahle und fertig.
MfG
Ich hatte mal eine "Austauschkarte" bekommen, wegen irgend einer EU-Richtlinie musste die alte aus dem Verkehr gezogen werden...
Jedenfalls hatte ich zwei Karten für einen Monat fürs selbe Konto.
Dann wurden für diesen Monat zwei mal Gebühr abgebucht.
Weil es sich nur um 2 Euro gehandelt hat, habe ich nur eine Email hingeschickt.
Und siehe da. Nächsten Monat wurden 2 Euro erstattet.
Fazit:
Je nach "Schaden" kann man die entsprechenden Maßnahme einleiten.
Hätten Sie nicht auf die Email reagiert, hätte ich auch nichts weiter unternommen.
Nachfragen hat noch nie geschadet. Es gibt ja auch sowas wie Kulanz.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Würd ich auch so machen wenn ich selber keine Schuld habe.
Vielleicht erreichst ja was, kann ja nicht schaden das du die eine Dame bei der Bank schon länger kennst. Wenn die Bank Schuld hat und den Überweisungsträger irgendwo verbummelt sollte sie den Fehler schon eingestehen.
Und dann denke ich sollte es bei den 15 Euro bleiben.
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ich glaub nicht, daß Du was erreichst. Wenn Du seit mehr als 10 Jahren Kunde bei der Bank bist - vielleicht kaufen Sie Dir die Geschichte ab und regeln die Sache auf Kulanz um es aus der Welt zu schaffen. Aber die rechtslage sieht so aus, daß Du das eben nicht beweisen kannst und das dadurch hinnehmen musst.
Und somit die 23 Euro und die 15 Euro zahlen musst. Aber versuchen kann mans.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...