M50B20TU mit Chiptuning 7000U/min Standfest ?
Wer sagt denn das die Kennfeldanpassungen bei jedem nicht eingetragen sind?
Und wenn deine Versicherung dir deswegen keinen Versicherungsschutz mehr gewährt dann würde ich dringend die Versicherung wechseln.
Dort muss es angegeben werden das was gemacht wurde und ggf steigt vielleicht der Vers.beitrag, aber das wars dann auch.
Dann hat man wieder vollen Versicherungsschutz falls was passiert.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Mitglied: seit 2005
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Hallo stefan323ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "M50B20TU mit Chiptuning 7000U/min Standfest ?"!
Gruß
und wer trägt einen Chip ein, ohne ein Gutachten bzw. eine ABE?
Denn der Chip von Conchal für knapp 50€ hat, soweit ich weiss, keine ABE dabei!
T.D.
Eine Kennfeldanpassung ist in diesem Sinne ja keine (eigentliche) materielle Sache.
Da gehts eher drum zu überprüfen ob die Karosserie, das Fahrwerk und die Bremsen dem Leistungsgewinn gewachsen sind.
Es muss nicht für jeden kleinen Mist ne ABE geben, dafür gibts wenn dann den §21...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
und viele prüfer sagen das man es nicht eintragen muss. weil die 15ps die man rausholt den bock nicht fett machen^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
15PS werden nicht sehr realistisch sein.
Im Fall eines Falles wird jede Versicherung dir dann aber einen Strick drehen, die werden alles dran setzen, um nicht zu zahlen.
Hier ein Auszug zur rechtlichen Lage:
"Eine Leistungssteigerung durch Chiptuning ist in Deutschland grundsätzlich eintragungspflichtig. Diese Eintragung ist nur dann problemlos möglich, wenn der Chiptuner für das jeweilige Fahrzeugmodell ein so genanntes TÜV-Teilegutachten zur Verfügung stellt.
Das Betreiben einer Leistungssteigerung ohne Änderungsabnahme hat den Verlust der Betriebserlaubnis und damit den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge!
Wie ist die genaue Vorgehensweise?
Wenn ein TÜV-Teilegutachten vorliegt ist der Vorgang sehr einfach: Man fährt mit dem Gutachten und dem Fahrzeug zu einer Prüfstelle. Das kann zum Beispiel der TÜV, die DEKRA, die KÜS oder ein Sachverständiger sein. Dort wird eine so genannte „Änderungsabnahme“ (Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO) durchgeführt. Diese Begutachtung beschränkt sich auf die Kontrolle, ob es sich um das zum Gutachten passende Gerät handelt und ob es richtig verbaut wurde. Dies wird dann durch das Ausstellen eines Änderungsnachweises schriftlich bestätigt.
Mit diesem Nachweis wird die Änderung, bei der örtlichen Zulassungsstelle, in die Zulassungsbescheinigung-Teil1 (ehem. Fahrzeugschein) eingetragen. Nur so wird das Tuning völlig legal betrieben.
Die Kosten für eine Änderungsabnahme bei den oben genannten Prüfstellen liegen zwischen ca. 35,- bis 45,-€.
Gibt es Alternativen?
Wenn kein TÜV-Teilegutachten vorliegt, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer s.g. Einzelfallbegutachtung -auch „Einzelabnahme“ genannt- nach §21 StVZo vor. In diesem Falle müssen alle Prüfungen und Untersuchungen wie Bremsen- u. Geschwindigkeitstests, Emissionswertemessungen usw. durchgeführt werden.
Da die anfallenden Kosten den Preis des Tunings i.d. R. deutlich übersteigen, ist dies allerdings nur eine theoretische Möglichkeit. Zumal nicht sichergestellt ist, dass der Eingriff auch abschließend wirklich genehmigt wird.
Unser Tipp:
Achten Sie darauf, dass Sie ein modellspezifisches TÜV-Teilegutachten erhalten. Nur damit sind Sie auf der sicheren Seite."
T.D.
Son quatsch. Wenn man seine klappe hält interssiert das keine Sau ob da nen anderes Kennfeld drauf ist oder nicht. Auch nicht im Versicherungsfall. Damals hat es beim Unfall nicht mal einen Interessiert das mein Fahrwerk nicht eingetragen war und kein Gutachten hatte.
Mitglied seit: 09.02.2006
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1701 Beiträge
beim chiptuning geht es dem tüv weniger um die leistung, sondern viel mehr um den abgasgutachten!!!
Es muss nicht immer "normal" sein -> www.K3000GmbH.de
Es gibt nie genug Power -> www.sgs-software-solutions.de
„Hätte Gott mich anders gewollt, hätte er mich anders gemacht.“
@ Greiss: etwas qualifizierter bitte!
Wenn das Auto im Falle einer Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wird, werden mehrere Sachen untersucht.
Mein Vater war früher beim TÜV und da sind immer wieder beschlagnahmte Fahrzeuge untersucht worden.
T.D.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.11.2009
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30 Beiträge
ist ja gut leute das isn anderes thema glaub ich, was ich wissen wollte weis ich jetzt, Herzlichen dank an euch.
ach und PS: der ZZP ist beim M50B20 auf 95 octan ausgelegt. der "Heilige chip" setzt den ZZP im großen und ganzen einfach nur ein paar °KW in richtung früh. wird weiterhin kraftstoff mit 95 octan betrieben, wird der ZZP mithilfe des Signals des Klopfsensors wieder in etwa ausgangsstellung in richtung spät versellt. Tankt man nun einen Kraftstoff mit höherer octanzahl ( z.B. super plus 98 octan und aufwärts bis 102 octan), treten erst dann die vorteile des "heiligen chip`s" auf. Zündzeitpunkt früher = höherer druck im brennraum wirkt auf den kolben, alder isch schwör ej.
nochmal PS: Autogas (LPG) hat bis zu ca 116 octan. ;) (kleiner Tipp) und ich kann wetten dass jetzt gleich ein paar komments zum zzp kommen werden und und dann noch ein paar zum thema lpg und so weiter. ich finds cool das zu lesen.
tschüss denn, bis die taage...