Mein auto wurde jetzt zum Zweiten Mal innerhalb von 2 Wochen stillgelegt, weil er zu tief ist! Er hat 48 cm bis Scheinwerferunterkante! So etz ist des aber alles eingetragen gewesen und es gibt für das Fahrwerk nen zentrales Gutachten! Das besagt, dass man dieses Fahrwerk einbauen kann! Somit müsste sich ja dann der Paragraph durch besagtes Gutahcten außer Kraft setzen! Da das Gutachten ja angefertigt wird, damti alles gut geht und man keine Gestze bricht!!! ABer warum kann etz dann nen Polizist mein Auto stillegen und "mehr Ahnung" haben als nen Sachverständiger, der das jeden tag macht und auch ausgibig studiert hat! Der Polizist kennt doch nur die standard Paragraphen, aber werden die net durch eine Eintragung außer Kraft gesetzt??
Wenn dies net der Fall ist! Warum rennen wir dann alle zum Tüv und lassen uns alles eintragen, wenn das dann keine Aussagekraft hat? Dann kann man sich doch das geld sparen! Kein Wunder dass der Deutschen Wirtschaft so schlecht geht, wenn man einmal ein hin und ein her hat wegen 1 oder 2 cm!!! Das verursacht doch nur unnötige Kosten!
Kann ich eigentlichmit nem rechtsanwalt, was bewirken! Hab ja Rechtsschutz? Kann ja ehct net angehen, dass nen Polizist auf einmal von der Materie mehr weiß als nen Tüv-Prüfer!!
Wie schuat das aus! Bitte klärt mich auf, sofern ihr selber Ahnung habt!
Ich bin shcließlich Laie und verlass mich auf das ,was de rTüv sagt und bekomm dann 3 Punkte weil er zu tief ist! Wie kann er das sein, wenn das alles eingetragen ist! Es geht net um den Spoiler! Bodenfreiheit hab ich 13 cm sonder rein um den Abstand Scheinwerfer zum Boden!! Wie schuats da aus?????
BMW Gruß aus Franken!
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