moin moin, mal ne Frage! :)
Hab mein neues Auto letzte Woche bekommen und von Haus aus eine Gebrauchtwagengarantie "GGG" dazu.
Nun meine Frage. Sollte im ersten halben Jahr ein Schaden auftreten, muss ich mich dann um die Abwicklung mit dem Versicherungsanbieter kümmern oder der Händler bei dem ich den Wagen erstanden habe. Es gibt ja die Frist von einem halben Jahr wo der Händler eh der Schuldige ist, oder? :)
Mir geht es nur um die Zeit und Telefonate die ich investieren würde um die Abwicklung über die Versicherung durch zu führen.
Eine allerletzte Frage noch. Ich habe einen E91 320i Bj.05. Bin Top zufrieden, keinen Klappern am Dach oder irgendwelche anderen Mängel die ja bekannt sind. Aber das leidige Thema der Schaltung. Der erste Gang will meistens nicht auf Anhieb reingehen, also erst zweiter Gang und dann runter. Der zweite Gang geht sehr schwer rein, aber er geht. keine Geräusche beim Schalten. Wäre das ein Fall für Nachbesserung?