Gebrauchtwagengarantie bei defekter Klimaanlage?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.09.2010 um 12:39:44 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.hallo, meine klima erbringt schon seit einiger Zeit nicht die volle kühlleistung, jetzt wollte ich euren rat einholen, ob denn die klimaanlage unter die gebrauchtwagengarantie fällt falls sie defekt ist...
ich denke eigentlich ja, solange es nicht am innenraumfilter oder am mangel der kühlflüssigkeit liegt oder?
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 09.09.2010 um 12:39:44
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Hallo Palmbeach,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gebrauchtwagengarantie bei defekter Klimaanlage?"!
Gruß
Welche Gebrauchtwagengarantie hast du denn??
EuroPLUS???? Jenachdem welche du hast, ist klar definiert was unter die Garantie fällt. Sind eigendlich immer Verschleißteile ausgeschlossen und bei vielen werden nur noch wenige Prozent erstattet wenn man ü 100tkm ist.
Musst schaun was du für eine hast und was drin steht. Notfalls einfach anfragen beim Händler. Aber informier dich lieber vorher.
power is nothing without control
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Zitat:
Welche Gebrauchtwagengarantie hast du denn??
EuroPLUS???? Jenachdem welche du hast, ist klar definiert was unter die Garantie fällt. Sind eigendlich immer Verschleißteile ausgeschlossen und bei vielen werden nur noch wenige Prozent erstattet wenn man ü 100tkm ist.
Musst schaun was du für eine hast und was drin steht. Notfalls einfach anfragen beim Händler. Aber informier dich lieber vorher.
(Zitat von: day_dreamer90)
ich spreche von der gesetzlichen 1-jährigen gebrauchtwagengarantie
hi,
ist die nicht 2 Jahre und wird zum großteil vertraglich vom Verkäufer auf 1 Jahr gekürzt? darf er auch.
Also laut gesetztes Blabla muss die ersten 6 Monate der Händler beweisen, das der Fehler beim Kauf bis dato noch nicht vorhanden war. Die nächste Zeit muss der Käufer dem Händler beweisen, das der Fehler schon war beim kauf. Beweislastumkehr. Außer die Mängel sind im Kaufvertrag drin, dann ist er ausm Schneider.
Da die Klima kein verschleißteil ist in dem Sinne und ich nicht weiß obst du schon über die 6 Monate bist, muss jetzt du entscheiden obs ein Garantiefall ist.
power is nothing without control
moment mal.
eine garantie ist eine freiwillige leistung des verkäufers/händlers.
bei einem gebrauchtwagenkauf bekommst du in der regel ein jahr gewährleistung.
daher die 6 monate frist.
in der ersten 6 monaten muss der händler nachweise, dass der defekt beim kauf nicht bestanden hat.
nach 6 monaten musst du dem händler beweisen, dass der defekt bereits beim kauf bestanden hat.
Russian Power
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jeder händler muss 1 jahr garantie auf gebrauchtwagen geben, das ist gesetzlich verankert! Und das die beweislast die ersten 6 monate beim händler die anderen 6 monate beim käufer liegt weis ich auch...wollte nur wissen, ob die klima unter die garantie fällt..
PS: jetzt im oktober wirds n halbes jahr, muss mich also beeilen..
wenn sie schlecht geht ist meistens der Pollenfilter zu!
Verschleiss par exellence! Nix Garantie
...erst bauen, dann basteln, dann denken...
...schon wiieder vergessen - nochmaaaal...
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Zitat:
wenn sie schlecht geht ist meistens der Pollenfilter zu!
Verschleiss par exellence! Nix Garantie
(Zitat von: ThogI)
naja also laut dem klima-test den´s hier gibt im "nice2know" muss die luft in den lüftungsschächten nach längerer fahrt bei kältester stufe ( 16° bei klimaautomatik) ne temperatur zwischen 5 -10° haben, aber bei mir liegt die temperatur deutlich drüber, das fühle ich schon mit der hand...
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Becks-Town (HB)
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Zitat:
jeder händler muss 1 jahr garantie auf gebrauchtwagen geben, das ist gesetzlich verankert!
(Zitat von: Palmbeach)
Zum 728-isten mal: zu einer Garantie ist überhaupt kein Händler noch Sonstwer verpflichtet.
Was du meinst ist die Gewährleistung
(den Unterschied sollte man als Abiturient aber kennen).
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Zitat:
Zitat:
jeder händler muss 1 jahr garantie auf gebrauchtwagen geben, das ist gesetzlich verankert!
(Zitat von: Palmbeach)
Zum 728-isten mal: zu einer Garantie ist überhaupt kein Händler noch Sonstwer verpflichtet.
Was du meinst ist die Gewährleistung (den Unterschied sollte man als Abiturient aber kennen).
(Zitat von: marueg)
letztendlich kommt dasselbe dabei raus! außerdem habe ich auch nicht behauptet, dass ich nach dem abi ein jura-studium antreten werde ;)