Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.05.2010
München
Deutschland
27 Beiträge
So , Das Thema ist nun auch abgeschlossen. Habe heute Post vom Amtsgericht München bekommen und das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt,nachdem Ich Einspruch eingelegt habe.
Mfg
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bayernmike,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Polizei Kontrolle"!
Gruß
Hat der TE nun das Handy in der Hand gehabt oder war es die ganze Fahrt über in der Tasche???Glaube nicht das die Polizei Ihn einfach so anhalten und beschuldigen würde das er telefoniert... falls das Handy wirklich die ganze Zeit in der Tasche war würde ich sofort Einspruch erheben!
Upsala.. zweite Seite nicht gesehen.... xD
Bearbeitet von: OnlyOne am 27.10.2010 um 16:44:49
Bayrisches Meisterwerk
Mal unabhängig vom zugrunde liegenden Sachverhalt finde ich es immer wieder amüsant wie einige, wahrscheinlich völlig überzeugt von ihrer Aussage, argumentieren, dass es "Bildmaterial" braucht um den Nachweis zu führen. LOL ...Folgender Sachverhalt....A schlägt B und C steht dabei. Muss A den Schlag jetzt wiederholen damit C ein Foto schießen kann???? dienstahl an Kfz...der Täter wird frei gesprochen weil 3 Zeugen keine "Fotos" oder Videoaufnahmen gemacht haben.... Oh man.. Leute, in welcher Fantasiewelt lebt ihr denn?
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
in der RTL Nachmittagsprogrammwelt.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich