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Polizei Kontrolle - Geplaudere

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Beitrag von: Bayernmike
Date: 17.08.2010
Thema: Polizei Kontrolle
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Hallo zusammen.hatte heute ein sehr ärgerliches zusammentreffen mit der Polizei.Ich wurde heute von einer Zivil Streife aufgehalten,weil angeblich ein zweites "verstecktes" Fahrzeug mich beim Telefonieren während der Fahrt beobachtet hat.Ich habe aber devinitiv nicht Telefoniert und außerdem habe ich in meinem Firmenfahrzeug eine Freisprecheinrichtung. Die Polizei lies sich aber nicht von ihrem Vorwurf abbringen mir eine Anzeige zu schreiben,sie sagten ich sollte halt Einspruch einlegen.wollte mal nachfragen ob jemanden ähnliches passiert ist.


Antworten:
Autor: SCHENK
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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1 warst du aleine im Auto ? hast du zeugen.

wenn du rechtschutz hast, würde ich einspruch erheben.Aber wenn du telefoniert haben solltest hast du halt pech gehabt, wurde auch schonmal ertappt.
Autor: angry81
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Anwalt. wenn nachweisbar ist, dass eine Freisprecheinrichtung verbaut ist, wird das vor Gericht keinen Wert haben, egal was die Polizei sagt. Hat nen Bekannter letztens durch
Autor: JPH
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Tja ich find das auch ein bisschen komisch. Ich würde ganz einfach sagen das du eine Freisprecheinrichtung im Auto hast und das sie doch bitte mal mit Bildmaterial nachweisen sollen das du mit Handy in der Hand am telefonieren warst denn immerhin hättest du ja keinen Grund dazu da du ja eine Freisprecheinrichtung hast! Problematisch ist halt denke ich das die warscheinlich mehr als einer waren und du keine Zeugen hast von daher da nach deutschem Recht ja immer der mit mehr Zeugen eigentlich gewinnt wenn es keine klare Beweislage gibt, würde ich sagen ist das ziemlich assozial, denn was soll man denn der Polizei entgegnen.


Autor: SCHENK
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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ja sie werden ihn aber nicht aus spaß angehalten haben oder ? ;)
Autor: Opendream
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Hallo mir ist genau das gleiche passiert, wollte dem polizisten mein handy dann bei der kontrolle zeigen das er nachschauen könne das ich mit niemanden telefoniert habe!! antwort vom polizisten ich hätte ja auch klingeltöne anhören können!!
habe wiederspruch eingelegt , ging bis vor gericht!! ergebniss: verfahren eingestellt wegen zu wenig beweise!!


Autor: Bayernmike
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Meiner Meinung nach schon. Ich habe Devinitiv NICHT Telefoniert ,hab mich schon mal erkundigt es gibt die möglichkeit die Gespräche über dden einzelverbindungsnachweis aufzulisten,´mann ich hab so nen Hals,und ja ich war allein im Fahrzeug,sonst ist immer ein Stift mit dabei aber wennst mal einen brauchst dann nicht. Werde berichten wie die Sache weitergeht.
Autor: KTMschnee
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Ich habe Devinitiv NICHT Telefoniert ,hab mich schon mal erkundigt es gibt die möglichkeit die Gespräche über dden einzelverbindungsnachweis aufzulisten,´
(Zitat von: Bayernmike)




Kann ICH mir nicht vorstellen dass soetwas mit einem Einzelgesprächsnachweis abgetan ist. Es gibt schließlich mehr als 1 Handy auf dieser Welt.
Du bräuchtest dann ja nur 2 Handy´s mit unterschiedlichen Rufnummern (z.b. Firmen und Privathandy) und schon kannst du nachweisen dass mit 1 Telefon zu dem Zeitpunkt nicht telefoniert wurde.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: JPH
Datum: 17.08.2010
Antwort:
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Also ich kann auf meinem Handy schauen ob ich angerufen wurde wann und an welchem Tag ich meine, das wird ja auch gelistet normalerweise und wenn der Polizist so "dumm" war und dich nicht gefragt hat welche Gerätschaften du dabei hast mit denen du telefonieren kannst und sich deren Nummer nicht aufgeschrieben hat und damit gar nicht mehr nachweisen kann das du telefoniert hast, dürften die ja eigenltich schlecht Karten haben. Wenn du mit deinem Handy kommst und sagst das du in deinem Handy keinen Anruf drin stehen hast und dann ja auch keiner in irgendwelchen Datenbanken stehen dürfte. Wenn er dann sagt das du ja auch noch ein anderes Handy haben könntest du bist ja in keiner Bringschuld eigentlich hätte er sich merken sollen mit was für einem Handy du teleoniert hast.
Autor: E36-Freak
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Das "in die Hand nehmen" des Mobiltelefons reicht schon aus, man muss also nicht telefonieren
Autor: Airborne
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Zählt das auch, wenn ich mein Handy als Navi benutze (wurde Werksseitig mit TomTom ausgeliefert) und es sich in der Halterung befindet?
Weil wenn ich darauf während der Fahrt rumtippe lenkt das deutlich mehr ab als wenn ich es einfach nur in der Hand halte, ein Verbot dafür gibts aber glaub ich nicht!?

Das mit dem Handy in der Hand halten is eh Quatsch, sagt doch auch keiner was wenn ich wie Al Bundy im Auto sitze (also Hand an den Man-Parts)......von der "Logik" her müsse das dann auch verboten sein.

MfG

Bearbeitet von: Airborne am 18.08.2010 um 08:41:01
Autor: Fresh Prinz
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Das ist doch alles dünnschiss!
Gerade wenn man ein Navi Bedient bzw sich auf dessen Ansagen konzentriert lenkt das doch mindestens so viel ab wie ein lockeres Telefongesprch^^

Es wird noch so weit kommen das man im Auto nicht mehr Radio oder Musik hören darf!
Außer Natürlich man hat ein MFL Lenkrad^^

@Bayernmike
sieht eher schlecht aus für dich...
So was kann man denk ich nur mit den Bullen vor Ort verhandeln!

Ein Freund von mir hat eine Anzeite bekommen dass er um 6:00 Uhr mit offenem Fenster und unangeschnallt vor ner Kneipe vorbeigefahren ist!
Da hat ihn angeblich ein Beamter gesehn, das alleine reicht schon um dich zu verknacken!
Es war aber ein anderes Fahrzeug und er konnte nachweißen dass er für seinen Chef unterwegs war!
One of the last wild Ducks!
Autor: E36-Freak
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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ob nun Quatsch oder nicht...man könnte sich ja auch eine Klorolle ans Ohr halten und da reinquatschen...is nicht verboten...:-) lass ich mal dahingestellt...

Der §23 StVO, Tatbestandsnr. 123624 (nachzulesen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog) sagt ganz klar:

" Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten "

ob das Gerät nun als Navi oder als elektronische Hilfe für Kochrezepte dient, ist egal
Autor: Airborne
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Zitat:


ob nun Quatsch oder nicht...man könnte sich ja auch eine Klorolle ans Ohr halten und da reinquatschen...is nicht verboten...:-) lass ich mal dahingestellt...

Der §23 StVO, Tatbestandsnr. 123624 (nachzulesen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog) sagt ganz klar:

" Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten "

ob das Gerät nun als Navi oder als elektronische Hilfe für Kochrezepte dient, ist egal

(Zitat von: E36-Freak)





Ja....Logik halt.^^

Explizit meinte ich ja, ob es verboten ist wenn ich während der Fahrt auf meinem PDA/Navi rumdrücke, wenn es sich IN der Halterung befindet!?

Wenn Ja, warum darf ich das dann mit einem fest installiertem Navi?
Oder beim Autoradio nen Sender manuell suchen?
Oder die Klimaanlage/Lüftung justieren?

Bei allen genannten Tätigkeiten geht der Blick mehr oder weniger kurz weg von der Straße.
Aber ein Handy oÄ darf ich nichtmal während der fahrt aus der Hosentasche nehmen und in die Mittelkonsole legen?

Deutsches Recht, es lebe hoch.

MfG


Bearbeitet von: Airborne am 18.08.2010 um 09:31:25
Autor: rumpel666
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ob nun Quatsch oder nicht...man könnte sich ja auch eine Klorolle ans Ohr halten und da reinquatschen...is nicht verboten...:-) lass ich mal dahingestellt...

Der §23 StVO, Tatbestandsnr. 123624 (nachzulesen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog) sagt ganz klar:

" Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten "

ob das Gerät nun als Navi oder als elektronische Hilfe für Kochrezepte dient, ist egal

(Zitat von: E36-Freak)





Ja....Logik halt.^^

Explizit meinte ich ja, ob es verboten ist wenn ich während der Fahrt auf meinem PDA/Navi rumdrücke, wenn es sich IN der Halterung befindet!?

Wenn Ja, warum darf ich das dann mit einem fest installiertem Navi?
Oder beim Autoradio nen Sender manuell suchen?
Oder die Klimaanlage/Lüftung justieren?

Bei allen genannten Tätigkeiten geht der Blick mehr oder weniger kurz weg von der Straße.
Aber ein Handy oÄ darf ich nichtmal während der fahrt aus der Hosentasche nehmen und in die Mittelkonsole legen?

Deutsches Recht, es lebe hoch.

MfG


Bearbeitet von: Airborne am 18.08.2010 um 09:31:25

(Zitat von: Airborne)




Ja, es ist verboten auf dem Handy rumzutippen auch wenn es als Navi in einer Halterung steckt.

Das Gesetz kennt keine Navis, es kennt ausschliesslich Handys und deren Bedienung (egal in welchem Zusammenhang) ist während der Fahrt verboten.

Klingt komisch ... ist aber so.


Auf nem Navi rumtippen ist erlaubt, da das Gesetz wie gesagt keine Navis kennt - kann also somit nicht bestraft werden.

Bearbeitet von: rumpel666 am 18.08.2010 um 09:39:59
MFG
rumpel666
Autor: Airborne
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Ok.
Was mache ich also mit einem Gerät (PDA), welches offiziell mit Navigationssoftware ausgeliefert wurde?
Diese Software ist auch nur auf diesem und wenigen anderen (welche auch offiziell damit kamen) lauffähig.
Da ne spezielle Software vorinstalliert ist, nenn ich das Ding eben auch "Navi".
Mit Navis kann man Heutzutage auch Videos kucken und MP3´s hören, aber wenn man mit nem PDA/Handy navigieren will kriegt man aufs Dach.

Ich nenn sowas Beschiss am Bürger.

MfG
Autor: E36-Freak
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Das Tippen auf eine in der Halterung befindliche Handytastatur stellt für mich keinen Verstoß im Sinne des 23 dar...

dazu muss das Gerät aufgenommen oder gehalten (in der Hand) werden

ist nach meinem Dafürhalten eh völliger Schwachsinn diese Vorschrift....da nur explizid "Mobiltelefone" verboten werden


Autor: Airborne
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Ja eben!

Wenn ich nen i-pod oder ein "normales" Navi in der Hand halte lenkt mich das genauso ab wie mit nem Handy, is aber erlaubt!?
Ich würde gerne mal die Leute treffen die sich so schwachsinnige Vorschriften ausdenken und das auch noch ernst meinen.

MfG

Bearbeitet von: Airborne am 18.08.2010 um 11:04:22
Autor: Timee
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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darf ich auf meinem iphone tippen, sobald ich es im flugmodus hab? dann ises ja quasi nix anderes als der ipod touch^^
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: stefan323ti
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Wahrscheinlich nicht, weil das dann wie bei der GEZ ausgelegt wird:

Es ist ein telefonier-taugliches Gerät mit dem man rein theoretisch telefonieren kann...

Irgendwann wird in jedem Fahrzeug ein Safe eingebaut werden müssen in den dann sämtliche Mobiltelefone vor Fahrtbeginn eingesperrt werden müssen.
Und erst wenn der Motor aus ist, kann der Safe wieder geöffnet werden...

Und das obwohl es genug Autofahrer gibt die nichtmal ein Handy in der Hand halten und fahren als würden sie auf 5 Handys gleichzeitig ne Nummer wählen und dabei noch 10 Telefonate führen...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: rumpel666
Datum: 18.08.2010
Antwort:
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Zitat:


Ja eben!

Wenn ich nen i-pod oder ein "normales" Navi in der Hand halte lenkt mich das genauso ab wie mit nem Handy, is aber erlaubt!?
Ich würde gerne mal die Leute treffen die sich so schwachsinnige Vorschriften ausdenken und das auch noch ernst meinen.

MfG

Bearbeitet von: Airborne am 18.08.2010 um 11:04:22

(Zitat von: Airborne)




Schon mal bedacht, daß die Gesetzgebung immer dem techn. Fortschritt hinterherrennt?
Als der Mist verabschiedet wurde gab es noch keine Navis ... und offensichtlich hat sich seit dem keiner erneute Gedanken zu dem Thema gemacht.
MFG
rumpel666
Autor: Bayernmike
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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So , Das Thema ist nun auch abgeschlossen. Habe heute Post vom Amtsgericht München bekommen und das Verfahren wurde wegen Mangel an Beweisen eingestellt,nachdem Ich Einspruch eingelegt habe.

Mfg
Autor: OnlyOne
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Hat der TE nun das Handy in der Hand gehabt oder war es die ganze Fahrt über in der Tasche???

Glaube nicht das die Polizei Ihn einfach so anhalten und beschuldigen würde das er telefoniert... falls das Handy wirklich die ganze Zeit in der Tasche war würde ich sofort Einspruch erheben!

Upsala.. zweite Seite nicht gesehen.... xD

Bearbeitet von: OnlyOne am 27.10.2010 um 16:44:49
Bayrisches Meisterwerk
Autor: MTnippon
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Mal unabhängig vom zugrunde liegenden Sachverhalt finde ich es immer wieder amüsant wie einige, wahrscheinlich völlig überzeugt von ihrer Aussage, argumentieren, dass es "Bildmaterial" braucht um den Nachweis zu führen. LOL ...Folgender Sachverhalt....A schlägt B und C steht dabei. Muss A den Schlag jetzt wiederholen damit C ein Foto schießen kann???? dienstahl an Kfz...der Täter wird frei gesprochen weil 3 Zeugen keine "Fotos" oder Videoaufnahmen gemacht haben.... Oh man.. Leute, in welcher Fantasiewelt lebt ihr denn?
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: tobibeck80
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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in der RTL Nachmittagsprogrammwelt.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich




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Ende des Themas

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