Polizeikontrolle - Ärger gelbe Nebel und Nabenkege
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hallo,
mußte mich grad etwas mit der rennleitung rumärgern...
die wollten mir weißmachen das gelbe nebler verboten sind (ich sagte haben e-prüfzeichen etc, sie ja aber sind nicht für deutschland- ist doch schwachsinn oder?)
und ich haben nabenkegel auf den felgen die haben ihnen auch nicht gefallen (die dürfen doch meines wissens nur nicht über die felge hinausragen oder?)
was meint ihr?
mfg
Mitglied: seit 2005
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Hallo Jonny_Wulfcastle,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Polizeikontrolle - Ärger gelbe Nebel und Nabenkege"!
Gruß
Nach vorne darf kein gelbes Licht abgestrahlt werden. Nur weißes Licht. Auch wenn die schlimmsten Grablaternen gelblich wirken so fällt das vor dem Gesetz unter weiß.
Und die Kegel auf den Rädern....nunja....sobald etwas spitz vom Auto weg steht werden die Herren in Uniform auch ganz spitz eh scho wissen. Das kommt dann eben auf den Polizisten an.
Mitglied seit: 04.10.2008
Ebern
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68 Beiträge
Laut Paragraph 52 STVZO sind gelbe Zusatzscheinwerfer erlaubt, wenn sie ein Prüfzeichen besitzen.
Diese spitzen Nabendeckel sind verboten.
Mitglied seit: 29.04.2009
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89 Beiträge
Na das mit den Nabendeckeln ist ja verständlich. Da musste durch und im allerschlimmsten Fall sogar austauschen.
Man nehme das Beispiel dein Heck bricht unkontrolliert aus und der Arsch bewegt sich quer in Richtung Passant (Kleinkind, etc.). Da wird dein schöner Nabendeckel dem Kleinkind ins Gesicht grinsen - und mehr.
Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht - ich kann driften.
Zitat:
mußte mich grad etwas mit der rennleitung rumärgern...
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
Grundsätzlich eine schlechte Idee, wenn man im Unrecht ist.
Zitat:
die wollten mir weißmachen das gelbe nebler verboten sind (ich sagte haben e-prüfzeichen etc, sie ja aber sind nicht für deutschland- ist doch schwachsinn oder?)
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
Hier bist Du im Unrecht. Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder hellgelb sein.
Ob nun eine Farbe "hellgelb" oder "gelb" ist, sollte nicht vor Ort mit der Polizei ausdiskutiert werden, denn die Polizei hat recht. Ganz pauschal. Sowas sollte im Nachgang geregelt werden.
Zitat:
und ich haben nabenkegel auf den felgen die haben ihnen auch nicht gefallen (die dürfen doch meines wissens nur nicht über die felge hinausragen oder?)
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
Und hier bist Du auch im Unrecht. Spitze Anbauteile sind grundsätzlich verboten.
Gruß, Frank
Zitat:
die wollten mir weißmachen das gelbe nebler verboten sind (ich sagte haben e-prüfzeichen etc, sie ja aber sind nicht für deutschland- ist doch schwachsinn oder?)
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
Hier bist Du im Unrecht. Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder hellgelb sein.
er is im recht, sein 2ter teil des textes in der klammer bezog sich auf die aussage des polizisten.
gruß
Understatement ist alles
Grundsätzlich dürfen Felgenspitzen angebracht werden. Diese dürfen aber nicht über das Felgenhorn herausragen.
Bei Tiefbettfelgen ist das eigentlich kein Problem.
Gelbe Scheinwerfer - sogar nur gelbe Folie - darf angebracht werden, sofern:
- E-Prüfzeichen
- Abblendlicht nicht betroffen
Dh. Nebler dürfen gelb sein und Streuscheiben des Fernlichtes ebenfalls.
Theoretisch darf sogar die Streuscheibe des Abblendlichtes gelb sein, sofern das Licht weiß bleibt!
So mein Infostand, da ich selbige Anbauteile am Wagen habe.
Bei einer Kontrolle würd ich aber erstmal ruhig bleiben und keine Diskussionen anfangen, sondern im Nachhinein ein Schreiben über Rechtmäßigkeit der Anbauteile nachreichen.
Oder eben gleich eintragen lassen oder Wisch mitführen! ;)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.09.2008
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2717 Beiträge
danke für die antworten...
ich weiß die polizei hat immer recht... :-(
[quoteGrundsätzlich dürfen Felgenspitzen angebracht werden. Diese dürfen aber nicht über das Felgenhorn herausragen.
Bei Tiefbettfelgen ist das eigentlich kein Problem.
Gelbe Scheinwerfer - sogar nur gelbe Folie - darf angebracht werden, sofern:
- E-Prüfzeichen
- Abblendlicht nicht betroffen
Dh. Nebler dürfen gelb sein und Streuscheiben des Fernlichtes ebenfalls.
Theoretisch darf sogar die Streuscheibe des Abblendlichtes gelb sein, sofern das Licht weiß bleibt!
So mein Infostand, da ich selbige Anbauteile am Wagen habe.
][/quote]
soweit ist auch mein infostand... deshalb hab ich dskutiert,weil ich recht habe...
naja soweit ist dann alles ok durfte ja so weiter fahren ohne irgendwas zahlen...
Sogar BMW hat damals am E32 gelbe Nebler verbaut.
Zitat:
ich sagte haben e-prüfzeichen etc, sie ja aber sind nicht für deutschland- ist doch schwachsinn oder?
(Zitat von: Jonny_Wulfcastle)
wenn der Scheinwerfer nachträglich nicht verändert wurde und ein E-Tygenehmigungszeichen besitzt, dann ist er zulässig und zwar
ohne Bescheinigung. Im Falle einer Beanstandung müsste man Dir nachweisen, das das E-Zeichen gefälscht ist....siehe auch §19 (3) Nr. 2a StVZO i.V.m. §19 (4) Mitführpflicht entfällt, da der (3) Nr. 2a keine Erwähnung findet
Edit:
Zitat:
Gelbe Scheinwerfer - sogar nur gelbe Folie - darf angebracht werden, sofern:
- E-Prüfzeichen
(Zitat von: Millencolin.)
Dir nützt das E-Zeichen der Folie rein gar nichts, wenn Du sie auf einen E-zugelassenen Nebelwerfer klebst...dadruch wird der SW nachträglich verändert und verliert die Zulassung
def. unzulässig die Geschichte
Zu den Kegeln: Einzelfallentscheidung und sicherlich Begründungs-Auslegungssache (auch wenn er nicht über den Felgenrand hinausragt)
Bearbeitet von: E36-Freak am 08.08.2010 um 20:41:32
mein bruder fährt ein vectra A mit gelben scheinwerfern und gelben neblern und gab noch nie probs wenn die cops ihn angehalten haben...hast anscheint die typischen wixxer(sry das ich das so sage) erwischt die einem nur eins reinwürgen wollen(bekommen das immer mehr mit das sie anscheint nur noch aus frust handeln)...nicht fürs volk sondern dagegen....ich persönlich finde gelben scheinwerfer eh besser(hab selber keine an meinem bmw)
Suche: eine Felge Radial Styling 32 in 7,5 x 17" ET41..alles anbieten auch mit lackschäden
Gelber Nebler sind in Deutschland verboten. Die einzigsten die diese haben dürfen sind "alte original Franzosen", im Sinne von wo sie aus der Fabrik mit gelben Scheinwerfer gebaut wurden. Selbst im Downgrade übers Zubehör ist es verboten. Nabenkegel sind wegen der zulaufenden Spitze ebenfalls untersagt.
Bearbeitet von: Salaska am 09.08.2010 um 13:15:45
Bearbeitet von: Salaska am 09.08.2010 um 13:16:26
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Zitat:
Gelber Nebler sind in Deutschland verboten
(Zitat von: Salaska)
mag ja sein, das die Interpretationen von hellgelb und gelb unterschiedlich sind
Linkich würde sagen die sind gelb.
E-Prüfzeichen = zugelassen, Anbau und Abfahrt
wo wir bei Gelb sind :) habe gestern einen E36 gesehen mit Rückleuchten die ich so bisher noch nie gesehen hab.
Scheint Original zu sein?
SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Scheint Original zu sein?
(Zitat von: ZerOne)
niemals....
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
die oben gezeigten Rülis sind nachträglich rot gefärbt worden, dann sind se wieder verblasst!
...don´t care about tomorrow!
aahh so, hät ich jetzt nicht gedacht. Hab da an sowas ähnliches wie in Frankreich mit dem Fernlicht in Gelb gedacht.
SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Zitat:
Gelber Nebler sind in Deutschland verboten
(Zitat von: Salaska)
mag ja sein, das die Interpretationen von hellgelb und gelb unterschiedlich sind
Link
ich würde sagen die sind gelb.
E-Prüfzeichen = zugelassen, Anbau und Abfahrt
(Zitat von: E36-Freak)
Falsch ! E-Prüfzeichen heißt nicht immer zugelassen. So ein Unfug!
BMW Z3 Roadster 2.8DV
heisst es sicherlich nicht immer...aber
als entsprechende Beleuchtungseinrichtung für den Zweck, hier Nebelscheinwerfer E-geprüft mit der entsprechenden Nummer heisst sehr wohl zugelassen....
Du müsstest in anderen Fällen nachweisen, das das E-Prüfzeichen gefälscht ist, was so gut wie unmöglich ist