Zitat:
Zitat:
@Fussbalprofi
Lastschrift biete ich ja an. Das Problem ist eben , dass manche Kunden eben per Lastschrift bezahlen, ich die Ware zuschicke und der Kunde das Geld zurückbucht. So ist mir im Monat Juli ein Schaden von 1300€ entstanden.
Zusätzlich bucht die Bank pro geplatztem Lastschriftverfahren zusätzlich 3€ ab. Geld weg, Ware weg, vorerst .
Grüsse Denis
www.planet-caraudio.de
(Zitat von: Planet-CarAudio)
Ich habe Ihr genanntes Problem bereits in einem vorangegangenen Post gelesen.
Ich bin der Meinung, dass man so ein enstandenen Schaden immer im Verhältnis sehen muss.
1.300,- EUR Schaden bei wie viel Umsatz?
Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass Sie ihr Geld am Ende ja immer bekommen (müssten), auch wenn dies seine Zeit usw. dauert.
Allerdings kann ich Ihren Ärger über diese Leute natürlich nachvollziehen.
FF
(Zitat von: Fußballprofi91)
MÜSSTE ist das entscheidende wort! klar ist lastschrift für den kunden super :) aber nehmen wir mal an die lastschrift geht wieder zurück. dann hast du zum einen dein geld nicht und zum anderen bankgebühren (3€ sind das interbankenentgelt, normalerweise kommt da aber noch mal was dazu für den der die lastschrift einzieht, frage da noch mal nach bei deiner bank).
nun sitzt du also da auf deinen kosten. verkaufspreis + gebühren. also gehts zivilrechtlich weiter. kunden anmahnen. aber was da? die adresse stimmt nicht. da hat der doch wohl eine falsche adresse angegeben. nun wirds noch aufwendiger und auch teurer für dich ^^ entweder auskunft der adresse bei der bank einholen oder auf anderen wege. kostet auch wieder. ich glaube ne adressauskunft kostet bei uns was um die 20€.
nun mahnst du an, und noch mal und noch mal.... nichts passiert. also gehts weiter mit dem gerichtlichen mahnverfahren. irgendwann hast du dann einen titel (dauert lange) und du kannst das konto pfänden und einen gerichtsvollzieher schicken. nun ist aber 1. nichts in seiner wohnung zu holen und 2. hat er ein TOLLES NEUES PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO. das heißt bis zu 985€ im monat hat er pfändungsfrei (gesetzlicher freibetrag). nehmen wir mal an er oder sie ist einfacher arbeiter , verdient 950€ netto im monat. dann wirst du da nie etwas pfänden können. nach 30 jahren verjährt dein titel und du hast dein geld nie gesehen :)
soviel zum thema "müsste"!
da es hier aber mal aus sicht des verkäufers zu sehen ist, nämlich das er möglichst sicher an sein geld kommt, würde ich folgendes machen:
- kreditkarte
- überweisung
- abbuchungsauftrag (kostet den kontoinhaber 10€ in etwa, also der der zahlen muss)
- sofortüberweisung mit dem hinweis, dass der kunde das vorher bei seiner bank klären muss
lastschrift würde ich als unternehmer nur bei guten, bekannten kunden anbieten!