Ich stand kurz vorm Examen; bin dann zum Wirtschaftsrecht gewechselt. Und hab, wie gesagt, das Urteil noch net gelesen.
Und ja, ich denk auch, dass bei dem Haupttäter zumindest d.e. vorlag. AFAIK hat den bedingten Tötungsvorsatz sogar die Verteidigung eingeräumt, is allerdings nur auf nen untauglichen Versuch gegangen. Und hat gesagt, dass der Vorsatz erst dann kam, als Brunner schon tot war. Die Begründung halt ich für abenteuerlich.
Bzgl. des Herzschlags (oder was des auch immer war): ich hätt eh gesagt, dass die Schläge der Täter den verursacht haben - wobei mir der Obduktionsbericht natürlich auch nicht vorliegt. Kausalität m.E. also ohnehin gegeben. Im Bereich der KV mit Todesfolge isses dann unerheblich. Im Bereich der vorsätzlichen Tötung hätte man tatsächlich - mit viel Phantasie - über ne versuchte vorsätzliche Tötung und ne KV mit Todesfolge diskutieren können. Ich hätts aber auch abgelehnt. Ob jetzt die Schläge nen tödlichen Herzschlag oder tödliche innere Blutungen oder sonst was hervorrufen: m.E. eigentlich egal; der Erfolg is identisch. Wir sprechen ja auch nicht über ne versuchte Tötung und ne KV mT bzw. ne fahrlässige Tötung, wenn der Scharfschütze das Opfer nicht - wie geplant - mit nem Herzschuss, sondern mit nem Kopfschuss getötet hat.
Zur Notwehr: ich bin jetzt zu faul, da großartig in ne Diskussion einzusteigen. Dass die mit ihren Merkmalen ein großes Streitpotential birgt, weißt Du selbst. Ich kann mich erinnern, dass einer meiner Profs (H. Otto (...)) gesagt hat: "Auch bei der Notwehr gilt: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um."
Und ja, grad die Begründung der niedrigen Beweggründe interessiert mich persönlich auch. Bzw. is des das Einzige, wo ich bei dem Urteil Bauchschmerzen krieg. Grad weils so ein "Gummi-Notfall-Rettungsanker-wenn-gar-nix-mehr-geht-nehmen-wir-halt-des-damits-ein-Mord-wird"-Merkmal ist, mag ich sie nicht.
Ich werd, wie gesagt, gucken, ob ich das Urteil bekomm. Wenn net über die Seite des LG MUE I, dann über Beck-Online. Wird sicher innerhalb der nächsten paar Monate veröffentlicht. Dann werd ich darüber nachdenken, ob mir die Begründung gefällt.
Auch von mir ist das hier weder ne juristische Beratung noch eine juristische Abhandlung oder gar ein juristisches Gutachten. Sondern nur ne kurze Meinungsäußerung. Und wie heißt es so schön: vier Juristen, fünf Meinungen...
Bearbeitet von: mb100 am 08.09.2010 um 22:12:10